Am 1. August 2017 veröffentlichte das Bundeskriminalamt (BKA) gemäß § 9 Anti-Terror-Datei-Gesetz (ATDG) bzw. § 10 Rechtsextremismus-Datei-Gesetz (REDG) seinen ersten Bericht zum Bestand und zur Nutzung der beiden Datenbanken.[1] Demnach waren Ende Juli 2017 in der Antiterrordatei (ATD) 11.853 Haupt- und 833 Kontaktpersonen erfasst – ein deutlicher Rückgang gegenüber dem August 2011, als 18.414 Personendatensätze (davon knapp 19 Prozent Kontaktpersonen) gespeichert waren.[2] Gesunken ist auch der Anteil geheimdienstlicher Informationen. Stammten 2011 noch 68 Prozent der Personendatensätze von den Diensten, insbesondere dem Bundesnachrichtendienst, waren es 2017 54 Prozent. Erheblich zugenommen haben die Zugriffe: Sie sind von knapp 68.000 im Berichtsjahr 2010/11 auf fast 80.000 allein im ersten Halbjahr 2017 angestiegen.
In der Rechtsextremismusdatei (RED) waren 2017 9.503 Haupt- und 1.079 Kontaktpersonen gespeichert, gegenüber 9.012 Haupt- und 2.324 Kontaktpersonen im Oktober 2014.[3] Im Gegensatz zur ATD stammen mehr als die Hälfte der Daten (57 Prozent) von Polizeibehörden. Von 2014 bis 2016 sank die Zahl der Abfragen von 16.848 auf 12.911, allerdings wurde die Datei bis Juli 2017 bereits mehr als 8.500 Mal abgefragt.
Anders als die ATD-Evaluation von 2013 differenziert der BKA-Bericht in seiner Darstellung kaum nach Behörden, so dass zum Beispiel offen bleibt, wie viele Daten der ATD heute vom BND kommen oder wer für die Zugriffe verantwortlich ist. Vergebens sucht man auch eindeutige Informationen zu Analysen im Rahmen der „erweiterten projektbezogenen Datennutzung“ nach § 6a ATDG bzw. § 7 REDG. Angesichts der Vorgabe des Verfassungsgerichts, dass das BKA „hinreichend gehaltvoll“ Bericht erstatten sollte, verfehlt das bunte 48-Seiten-Werk somit das Ziel, „eine öffentliche Diskussion über den … ins Werk gesetzten Datenaustausch zu ermöglichen und diesen einer demokratischen Kontrolle und Überprüfung zu unterwerfen.“[4]