„Gefährder“ bald als Arbeitsbegriff der EU?

Im Rahmen ihres EU-Vorsitzes will die Bundesregierung ein „gemeinsames Verständnis und gemeinsame Kriterien“ zur Einstufung sogenannter „Gefährder“ entwickeln. Das Bundesinnenministerium hat hierfür Schlussfolgerungen entworfen, die auf Antworten auf einen Fragebogen an alle Mitgliedstaaten basieren.[1] Das Dokument vermeidet den Versuch einer EU-weiten Legaldefinition von „Gefährdern“, die es auch in Deutschland nicht gibt, sondern zielt auf die Entwicklung eines einheitlichen „Arbeitsbegriffs“. Auf Englisch werden „Gefährder“ in dem Dokument als „Personen, die eine potentielle terroristische oder gewalttätige extremistische Bedrohung darstellen“ („persons considered a po­tential terrorist or violent extremist threat“)erläutert. In Übersetzungen des deutschen Vorschlags in andere Sprachen wird jedoch stets das deutsche Wort „Gefährder“ benutzt.

Daten zu „Gefährdern“ sollen dem Vorschlag zufolge verstärkt in europäische Datenbanken und Informationssysteme eingegeben werden. Damit sollen die Behörden der Mitgliedstaaten befähigt werden, „Bedrohungen früher zu erkennen, Straftaten zu verhindern und Ressourcen besser gezielt einzusetzen“. Schon länger schreiben europäische Polizeibehörden und Geheimdienste Personen, die als „potentielle terroristische oder gewalttätige extremistische Bedrohung“ angesehen werden, insbesondere im gemeinsam betriebenen Schengener Informationssystem (SIS II) zur verdeckten Beobachtung und gezielten Kontrolle aus. Möglich wäre, die Speicherung zukünftig mit einem Marker „Gefährder“ zu versehen. Eine ähnliche Möglichkeit wurde im SIS II erst kürzlich als „Aktivität mit Terrorismusbezug“ eingeführt.

Auch Geheimdienste können diese Ausschreibungen im SIS II nutzen. Im Rahmen der „Counter Terrorism Group“ unterhalten die Inlandsdienste aller Schengen-Staaten eine gemeinsame Datenbank und ein Echtzeit-Informationssystem beim niederländischen Geheimdienst AIVD in Den Haag.[2] Sie dienen dem Austausch über Personen, die dem „islamistischem Terrorismus“ zugerechnet werden. Dabei dürfte es sich in weiten Teilen um den Kreis handeln, der nun europaweit als „Gefährder“ bezeichnet werden soll.

[1] Ratsdok. 11591/20 v. 12.10.2020, abrufbar unter https://www.statewatch.org/news/2020/october/eu-german-presidency-seeks-common-approach-for-data-sharing-on-potential-terrorists; vgl. zum Begriff auch Busch, H.: Wie der ‚Gefährder‘ sich ins Recht schleicht, CILIP-Blog, abrufbar unter https://www.cilip.de/2017/02/15/wie-der-gefaehrder-sich-ins-recht-schleicht
[2] https://netzpolitik.org/2016/zusammenarbeit-europaeischer-geheimdienste-erste-operative-ergebnisse-in-den-haag

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