Keine Waffen für Frontex

Die neue Frontex-Verordnung[1] bestimmt den Aufbau einer „Ständigen Reserve“ („Standing Corps“), die bis 2027 aus 10.000 Polizist*innen für Kurz- und Langzeiteinsätze bestehen soll. Die meisten Einsatzkräfte werden wie bislang üblich aus den Mitgliedstaaten entsandt, 3.000 von ihnen unterstehen aber als „Kategorie 1“ direkt dem Hauptquartier in Warschau. Sie sollen zum 1. Januar 2021 abrufbereit sein.

Die Beamt*innen der „Kategorie 1“ tragen erstmals einheitliche EU-Uniformen, außerdem wird die neue Grenztruppe mit Einsatzmitteln zur Ausübung von Zwang bewaffnet; genannt werden Dienstpistole, Schlagstock, Handschellen und Reizstoffe. Allerdings beinhaltet die neue Verordnung hierfür keine Rechtsgrundlage. Mit ihrem Sitz in Warschau gilt Frontex nach polnischen Gesetzen und dem Sitzabkommen mit der polnischen Regierung nicht als Einheit, die Waffen oder Munition anschaffen, registrieren, lagern oder in Einsatzgebiete transportieren darf.

Zusammen mit der EU-Kommission sucht Frontex jetzt nach Lösungen.[2] Ungeachtet der rechtlichen Unsicherheit hat die Agentur eine Ausschreibung für die Pistolen, Munition und „nicht-tödliche Ausrüstung“ vorbereitet und Gespräche mit Waffenlieferanten geführt. Diese hätten im Falle einer Auftragsvergabe die schnelle Lieferung versprochen.

[1] Verordnung (EU) 2019/1896v. 13.11.2019
[2] BT-Drs. 19/23647 v. 26.10.2020

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