Fingerabdruck nun obligatorisch

Am 5. November hat der Bundestag mit den Stimmen der Koalition den „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen“ beschlossen. Damit müssen ab dem 2.8. 2021 in allen Personalausweisen die Fingerabdrücke der beiden Zeigefinger gespeichert werden. Bislang war diese Speicherung freiwillig. Mit dem Gesetz sollen außerdem die biometrischen Lichtbilder gegen Manipulation gesichert werden. Mit der Methode des „morphing“ ist es nach Darstellung der Bundesregierung möglich, zwei Lichtbilder so zu kombinieren, dass sowohl ausreichend Ähnlichkeit zum eigentlichen Ausweisinhaber besteht (Sichtkontrolle), die biometrischen Daten aber auch zu einer anderen Person „passen“, so dass diese den Ausweis bei der Einreise „missbräuchlich“ verwenden kann. Um ein Einschleusen solcher „gemorphter“ Bilder in Personaldokumente zu verhindern, müssen die Lichtbilder zukünftig entweder in zertifizierten Lichtbildautomaten in den Passbehörden oder durch Fotografen angefertigt werden, die die Bilder auf sicherem Weg digital direkt in die Behörde übertragen können. Dazu gibt es Vorgaben für die vollständige „Produktionskette“ von zertifizierten Fotoapparaten bis zu den elektronischen Zertifikaten für die Übermittlung. Hauptprofiteur der Neuerung wird die Bundesdruckerei GmbH als bundeseigenes Unternehmen sein, die allein die Behörden mit Foto-Equipment (Apparate für die Arbeitsplätze oder Fotokabinen) wird ausstatten dürfen. Dafür wurde eine entsprechende Verordnungsermächtigung des BMI im Gesetz geschaffen. Diese Regelungen treten zum 1. Mai 2025 in Kraft, um den Fotografen, Automatenbetreibern und der Bundesdruckerei ausreichend Zeit zur Vorbereitung zu geben.

Beitragsbild: Morphing-Aktion von Peng/ Mask ID (inzwischen offline).

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