Community Accountability: Feministisch-antirassistische Alternative zum strafenden Staat?

von Marie-Theres Piening und Jenny Künkel

Polizei und Gefängnis (re-)produzieren Gewalt, statt sie zu beenden. Soziale Bewegungen entwickeln neue Konfliktbearbeitungswege wie Community Accountability/Transformative Justice. Sie set­zen auf Gemeinverantwortung statt auf den strafenden Staat, reproduzieren aber Macht in und zwischen Communities. Auch sind sie strukturell passfähig mit neoliberaler Selbstverantwortung und bleiben auf Nachbar- oder Wertegemeinschaft begrenzt.

Kritische Perspektiven auf Polizei und den strafenden Staat stehen oftmals vor einem Dilemma: Einerseits kritisieren sie ‚Kriminalität‘ oder ‚abweichendes Verhalten‘ als Zuschreibung und Produkt von Kontrollpraktiken, die Macht- und Herrschaftsverhältnisse stabilisieren. Andererseits muss jede Gesellschaft sozial unerwünschtes Verhalten definieren und einen Umgang damit finden. Dieser Prozess ist nie machtfrei. Denn ob z. B. unerwünschte Berührungen, Wohnraumaneignung, Grenz­über­querungen oder das Sterben lassen in diesem Prozess als inakzeptabel und gegebenenfalls sanktionierbar gelten, verändert wie Men­schen zueinander ins Verhältnis treten.

Mit der Herausbildung moderner Staaten entwickelte sich das Strafrechtssystem zu einem zentralen Mechanismus des Definierens und Sank­tionierens unerwünschten Verhaltens. Recht, Gerichte, Polizei und Gefängnis sind stets neu ausgehandelte Materialisierungen gesellschaftlicher Kräfteverhältnisse.[1] In diese sind jedoch bereits aufgrund ihrer historischen Entwicklung deutliche Tendenzen zur Stabilisierung von Herrschaftsverhältnissen eingeschrieben: Beispielsweise wird ‚Kriminalität‘ ganz vorrangig als individuelles Verhalten bearbeitet, während gesellschaftliche Bedingungen nur eine marginale Rolle spielen. Auch der Schutz von Privateigentum ist als eine Kernaufgabe des repressiven Staatsapparats fest institutionalisiert. Als Trägerin des staatlichen Gewaltmonopols darf die Polizei zudem physischen Zwang und Gewaltmittel bis hin zur Tötung nutzen, um durchzusetzen, was als Recht festgeschrieben ist (und das heißt in der Praxis auch: was von Polizist*innen als rechtens erachtet wird).

Gerade für marginalisierte Menschen kann es daher eine erhebliche Gefahr darstellen, der Polizei zu begegnen oder sie zur Durchsetzung eigener Rechte herbeizuziehen. Dies machen aktuelle soziale Bewegungen nur zu deutlich: So fordert z. B. #BlackLivesMatter in den USA „De­fund the Police!“ („Streicht der Polizei die Mittel!“), und auch in Deutsch­land verweisen Aktivist*innen auf tödliche Effekte von Racial Pro­filing (das oft zugleich Class Profiling ist). Diese Bewegungen entwer­fen Alternativen zu Polizei und Gefängnis: z. B. Sicherheitsproduktion durch soziale Absicherung oder Dekriminalisierung (etwa im Bereich von Drogendelikten). Allerdings reichen Prävention und Laissez-faire allein nicht aus. Jede Gemeinschaft braucht auch Mechanismen der Konfliktlösung. Für jene, die von der Polizei eher Gewalt als Hilfe erwarten müssen, sind staatliche Repressionsorgane im Konfliktfall keine Lösung. Gleichwohl bedürfen gerade marginalisierte Menschen sowohl des Schutzes vor physischer Gewalt als auch der Mechanismen zur Durchsetzung weiterer Rechte.

Dieses Dilemma zeigt sich am Beispiel von sexueller/sexualisierter und Intimpartner*innengewalt (intimate partner violence). Diese Themen er­ober­ten insbesondere in den USA mit der zweiten Frauenbewegung die politische Agenda. Im Ringen um einen wichtigen Schutz von Frauen vor Gewalt ging der weiße Mainstream-Feminismus allerdings Kompromisse und Allianzen mit Konservativen ein: Staatliche Fördermittel banden die Klientinnen von Frauenhäusern in workfare-Regime ein. Rufe nach Kriminalitätskontrolle beförderten die „culture of control“ (Garland), steigende Haftraten, und damit die – u. a. sexuelle – Gewalt gegen Schwarze durch die Polizei und in Gefängnissen.[2] In Deutschland zeigte sich eine ähnliche rechts-konservative Vereinnahmung und staatliche Einhegung feministischer Ideen nach der Kölner Silvesternacht 2015/16: Die feministischen Forderungen zum Gewaltschutz waren mit den law and order-Rufen strukturell passfähig, und nur Teile der Bewegung wiesen Rassismus deutlich zurück. Das Ergebnis waren daher Verschärfungen des Sexualstraf- und Aufenthaltsrechts.

Intersektionale Feminist*innen, die nicht nur Geschlecht, sondern auch weitere Herrschaftsverhältnisse wie Kapitalismus und Rassismus berücksichtigen, kritisieren eine solche Kompliz*innenschaft mit oder Vereinnahmung durch den strafenden Staat als strafenden Feminismus (carceral feminism).[3] Gerade in den USA, wo Sicherheitspolitik und Gefängniswesen seit den 1970er Jahren massiv ausgeweitet wurden, betonen Schwarze Aktivist*innen die negativen Folgen von Strafverfolgung für People of Color und Migrant*innen: z. B. Stigma, Erniedrigung, (Re-)Traumatisierung, Abschiebung, Einsperrung oder gar Tod. Und sie kritisieren die Arbeitsausbeutung im Gefängnissystem.[4] Gestützt auf solche gefängnisabolitionistischen Positionen entwickelten daher nicht zuletzt Schwarze Frauen alternative Ansätze zum Schutz vor Gewalt wie bspw. zur Jahrtausendwende das Konzept der Community Accountability (CA). Dieses wird im Folgenden vorgestellt und einer Macht- und Herrschaftskritik unterzogen.[5]

Das Konzept der Gemeinschaftsverantwortung

Das erste Kollektiv, das in seiner Gründungskonferenz im Jahr 2000 den Begriff CA nutzte, war „INCITE! Women, Gender Non-Conforming and Trans people of Color Against Violence”.[6] Mittlerweile gibt es zahlreiche CA-Kollektive, insbesondere in den USA, aber auch in Deutschland.[7] Aktivist*innen und Wissenschaftler*innen, die oft Teil der Bewegung sind, nutzen den Begriff CA in der Regel weitgehend synonym zu ‚Transformative Justice‘, der bisweilen etwas weiter gefasst wird und dann auch kurzfristige Formen des Selbstschutzes von Gruppen, z. B. auf Demonstrationen, umfasst.[8] CA benennt zudem klarer die politische Einheit, welche die Transformation umsetzen soll: nämlich die Community (weshalb dieser Begriff hier genutzt wird).[9]

Als junges Konzept, das gegenwärtig innerhalb von linken Bewegungen eine internationale Ausbreitung erfährt und dabei an neue Kontexte angepasst wird, ist CA heterogen. Bei allen Unterschieden zielt es jedoch einerseits auf eine zivilgesellschaftliche Bearbeitung konkreter Konflikte und Gewaltvorfälle und andererseits auf die Veränderung der Bedingungen, die diese hervorrufen. Der Prozess soll dabei in den Händen der betroffenen Communities selbst liegen.

USA: Women* of Color gegen Gefängnis und Gewalt

Mit dieser Konzeptionierung grenzen sich die Gründer*innen des Ansatzes in den USA nicht nur gegen Mainstream Anti-Gewalt-Orga­ni­sa­tionen ab, die punitiven Logiken folgen und eine privatisierte Bearbeitung von interpersoneller Gewalt vertreten. Vielmehr kann CA auch als kritische Intervention in die eigene abolitionistische Bewegung gelten: Diese problematisiert zwar staatliche und kapitalistische Gewalt und Ausbeutung im Prison-Industrial-Complex, stellt aber kaum Konzepte für zwischenmenschliche Gewalt und Konflikte in Beziehungen innerhalb der eigenen Communities bereit. Um Lösungen insbesondere für sexuelle/sexualisierte (Intimpartner*innen-)Gewalt zu schaffen, organisierten sich Schwarze Feminist*innen in Kollektiven. Die Gruppe INCITE!, die nicht nur den Begriff, sondern auch seine (internationale) Verbreitung prägt(e), formuliert vier zentrale Ziele von CA: Intervention, Wiedergutmachung, Prävention sowie Transformation.[10]

  • Erstens soll den Gewaltbetroffenen Sicherheit und Unterstützung bei ihrer ‚Heilung‘ geboten werden – unter Wahrung ihrer Selbstbestimmung.
  • Zweitens sollen ‚nachhaltige Strategien‘ der gewaltausübenden Personen ermöglichen, Verantwortung für die Gewalttat zu übernehmen und in Zukunft anders zu handeln.
  • Das dritte Ziel ist es, in der Community ‚Werte und Praxen‘ zu entwickeln, die Sicherheit, Unterstützung und Verantwortungsübernahme fördern.
  • Das vierte Ziel des Ansatzes ist die ‚politische Transformation‘ jener gesellschaftlichen Verhältnisse, die Gewalt und Unterdrückung hervorbringen.

Der Ansatz steht damit in der Tradition der ‚community responses‘ auf gesellschaftliche Probleme, die seit den 1970er Jahren in den USA in einer Mischung aus Kritik am paternalistischen Wohlfahrtsstaat und Lücken­büßen im Zuge von dessen neoliberalem Rück- und Umbau entwickelt wurden. Anders als z. B. das ältere Konzept der Restorative Justice, das in Deutschland in individualistischer Form als ‚Täter-Opfer-Aus­gleich‘ institutionalisiert ist und vor allem auf individuelle Wiedergutmachung und Wiederherstellung der bisherigen Ordnung zielt, betont CA jedoch deutlicher die Veränderung: von Communities und Gesellschaft. Denn der Ansatz ist in stärkerem Maße innerhalb von abolitionistischen und mithin antistaatlichen sozialen Bewegungen entstanden. Dennoch ist CA bereits in seiner ursprünglichen Konzeption passfähig mit neoliberalen Ideen und daher potentiell anfällig für Vereinnahmungen. Denn der Ansatz kombiniert radikale Forderungen (z. B. die ‚Unbrauch­barkeit‘ des Strafrechtssystems bezüglich Gewalt aufzuzeigen und politische Transformation zu initiieren) mit einer neoliberalen Rhetorik der Verantwortungsübernahme, Community und Wertebildung. Com­munities und zwischenmenschliche Beziehungen werden meist als dem Kapitalismus äußerlich gedacht, obgleich die unbezahlte Community-Ar­beit als stützende Produktivitäts- und Systemressource der Kapitalakku­mu­lation und ‚capital’s lifeblood‘[11] fungiert.

Zudem ist strukturell angelegt, dass das ehrgeizige Ziel, gesamtgesellschaftliche Veränderungen zu initiieren, zu kurz kommt. Denn die Trägerin der Prozesse ist eine Community, die überschaubar genug sein muss, um Konflikte persönlich auszuhandeln. Dabei gehen die US-ame­ri­kanischen Gründer*innen explizit davon aus, dass Communities nicht bereits existieren. Vielmehr müssten sie mittels ‚Community building‘ aktiv hergestellt werden. Damit ist ein ambivalentes Verhältnis zur Macht innerhalb von Communities angelegt. Einerseits kann das ‚Bilden‘ von z. B. antirassistischen, antisexistischen und antikapitalistischen ‚Wer­­ten‘ durchaus zum Machtabbau beitragen. Andererseits betont die Rhetorik eines Aufbaus von Community und von Alternativen zum äußeren Feind Polizei inneren Zusammenhalt der Gemeinsamkeiten der Gemeinschaft. CA bindet Menschen eher in die Abhängigkeiten sozialer Beziehungen ein und gewährt nicht unabhängig von diesen soziale Rechte. Zudem werden Communities zumindest implizit meist lokal und ethnisch gedacht. Dies entspricht durchaus dem Kontext der nach Ethnie und Einkommen stark segregierten Städte, in denen die Polizei arme Schwarze Stadtteile selektiv drangsaliert. Dennoch drängt sich die Frage auf, wie z. B. die Communities der Weißen und/oder Reichen, die nicht nur zentral an der Herstellung der Gewaltverhältnisse in den marginalisierten Communities beteiligt sind, sondern auch eigene interne Gewalt aufweisen, in den Prozess einbezogen werden können. Allgemeiner gesprochen stellt sich die Frage, wie eine intersektionale Transformation der Gesellschaft, die nicht nur unterschiedliche ‚Kategorien‘ (‚race‘, Klasse, Geschlecht etc.), sondern damit verknüpfte Herrschaftsverhältnisse berücksichtigt und nicht einzelne ‚Hauptwidersprüche‘ privilegiert,[12] auf der kleinräumigen politischen Ebene von Nachbarschaften überhaupt möglich ist.

Deutschland: Antisexismus in der weißen linken Szene

Mit dem Politiktransfer von den USA nach Deutschland – oft durch Aktivist*innen, die in beiden Ländern tätig sind – hat das Konzept nicht nur die Hautfarbe gewechselt, sondern wurde auch lokal entwurzelt. Zwar ist noch immer das Thema sexueller/sexualisierter Gewalt zentral, doch es sind vor allem Aktivist*innen aus der weißen linken Szene, die den Ansatz aufgreifen. Sie nutzen ihn nicht mehr zur Lösung von Problemen in ihrer Nachbarschaft, die in den USA als Community aufgebaut werden soll, in der deutschen linken Szene aber kaum Bezugspunkte bietet (z. B. aufgrund des Aufwinds der Neuen Rechten oder der Gentrifizierung ‚linker Kieze‘). Vielmehr dient das Konzept zur Klärung von Gewaltvorfällen in der bereits vorhandenen Wertegemeinschaft, die noch feministischer werden soll. Nicht zufällig ist daher der Begriff Transformative Justice hierzulande gebräuchlicher als CA.

Mit dem Whitening des Ansatzes ist auch die Anbindung an abolitionistische Diskurse partiell verloren gegangen. Dies zeigt sich etwa am „Handbuch für die transformative Arbeit“[13], der Gruppe RESPONS, die mit dem Transformative Justice Collective Berlin personell verknüpft ist und den Diskurs deutlich prägt. Zwar beziehen sich die Aktivist*innen durchaus auf die US-amerikanischen Kritiken am strafenden Feminismus. Doch erfolgt dies unter Rückgriff auf die akademische Debatte. Die Anbindung an soziale Bewegungen stützt sich auf ein Aufgreifen – umstrittener – feministischer Konzepte der deutschen linken Szene: Zentral sind das Konzept der ‚Definitionsmacht‘[14] und das unabhängig von CA aus den USA in die hiesigen Szenedebatten eingewanderte ‚Zustimmungskonzept‘.[15]

Gestützt auf solche Konzeptionen forderten zahlreiche feministische Gruppen Strafanzeigen und Rechtsverschärfungen, als im Januar dieses Jahres bekannt wurde, dass auf den Toiletten des linken Musikfestivals ‚Monis Rache‘ heimlich Videoaufnahmen gemacht und als Pornographie im Internet verbreitet wurden. Mit der geforderten Strafrechtsreform sollten solche Bildaufnahmen als Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung und schärfer geahndet werden (als bisher als Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs, § 201a StGB). Die Debatte entzündete sich auch am Transformative-Justice-Verfahren, das Aktivist*innen bereits mit dem Täter begonnenen hatten. Als Konzept wurde dieses in der Regel grundsätzlich begrüßt. Mit Verweis auf Definitionsmacht stellten die Aktivist*innen jedoch in Frage, ob das Verfahren ohne Konsultation mit Betroffenen durchgeführt werden dürfe. Denn nach dem Definitionsmachtkonzept müsste jede Betroffene zuvor ihr Einverständnis zum Prozess geben und dürfte Forderungen an den/die Täter*in stellen, die außer bei entgegenstehenden Betroffenheiten so weit wie möglich umzusetzen seien.[16] Die mehreren hundert potentiell Betroffenen organisierten sich bald via Facebook und in lokalen Gruppen und tauschten sich über Wünsche und Bedürfnisse aus. Diese reichten vom öffentlichen Verbreiten von Bild und Namen des Täters, über Forderungen nach Gewaltakten gegenüber dem Täter sowie gegenüber der Transformative-Justice-Gruppe bis zu Sorgearbeit für (re-)traumatisierte Betroffene und Prävention von Gewalt auf künftigen Festivals.

Das Großverfahren macht deutlich, dass ein Ansatz, der Entscheidungen über Täter*innen der Community überlässt, nicht nur an überschau­bare (Werte-)Gemeinschaften gebunden ist, sondern auch in Selbst­justiz umschlagen kann. Letztere wird zwar hinsichtlich physischer Gewalt in der Szene zunehmend abgelehnt, als legitim gilt oftmals jedoch, im Kontext von Transformative Justice „Druck als Strategie“ anzuwenden – etwa durch Veröffentlichung des Vorfalls unter Namens-nennung, räumliche Ausschlüsse oder Exklusion aus Gruppen.[17] Interessanterweise zeigen erste Beobachtungen aus dem Feld, dass die Kritik an staatlicher Gewaltbearbeitung dabei keineswegs in einer grundsätzlichen Ablehnung von Strafe mündet, sondern als Legitimation punitiver Community-Reaktionen dient: Weil der Staat nicht für Sicherheit von Frauen* sorge, müssten Feminist*innen dies selbst in die Hand nehmen.

Fazit: Communityfalle statt Staat & Kapitalismus

CA versteht sich dem eigenen Anspruch nach als Alternative zur staatlichen Konfliktbewältigung qua Polizei und Gefängnis. Denn letztere stabi­lisieren Herrschaftsverhältnisse und sind mit kapitalistischer Ausbeutung verstrickt. Allerdings lassen sich – gerade im neoliberalen Zeitalter, in dem Community als Ressource mobilisiert wird – nicht nur staatliche Kriminalisierungs- und Bestrafungspraktiken für die (Re-)Pro­duktion von Macht- und Herrschaftsverhältnissen instrumentalisieren, sondern auch zivilgesellschaftliche Konfliktbearbeitungsmechanismen. Dies reflektieren auch die CA-Aktivist*innen. Denn sie formierten sich in den USA in Abgrenzung zur kooptierten Bewegung gegen sexuelle/se­xualisierte und Intimpartner*innengewalt und knüpfen auch in Deutsch­land an eine Tradition der Problematisierung unbezahlter Arbeit an. Gleichwohl ist das Konzept anschlussfähig an ein neoliberales ‚Regie­ren durch Community‘, d. h. an das Mobilisieren von Gruppenidentitäten, das Menschen zu einer selbstverantwortlichen Lebensführung animieren soll, die Staat und Unternehmen möglichst wenig kostet und Profite sichert.[18] Denn im Rahmen von CA kümmern sich Teile der Bevöl­kerung unentgeltlich um Sicherheit und Ordnung in ihren Communities.

Zugleich befreit CA – zumindest in den US-amerikanischen Schwarzen Communities – Marginalisierte partiell davon, wie ansonsten auch in neoliberalen Zeiten noch üblich, durch ‚Überwachen und Strafen‘ (Foucault) regiert zu werden. Die Frage ist allerdings, inwieweit der strafende Staat durch punitive Formen des Regierens der Zivilgesellschaft ersetzt wird. Denn besonders im deutschen Kontext, wo das Konzept vorrangig in relativ privilegierten Kreisen zum Tragen kommt, wird deutlich, dass der strafende Feminismus nicht auf staatliche Praktiken beschränkt ist, sondern auch Formen der Selbstjustiz annehmen kann.

Last but not least stellt sich im doppelten Sinne die Frage der Reichweite des Ansatzes. Denn bis dato bleibt er weitgehend auf soziale Nahbeziehungen in Nachbarschaften oder Wertegemeinschaften beschränkt. Damit läuft der Ansatz zum einen Gefahr, in die ‚local trap‘ zu geraten – wie es vielfach bezüglich der Bekämpfung von Phänomenen, die sich zwar lokal manifestieren, aber gesamtgesellschaftlich produziert wurden, problematisiert worden ist.[19] Zum anderen stößt er angesichts von Regionen und Wertegemeinschaften mit rechten Hegemonien auf deutliche Grenzen der Verbreitung. Denn waren bereits die Schwarzen Communities in den USA, in denen das Konzept entstanden ist, nicht machtfrei, mag mensch* sich kaum ausmalen, wie es ausginge, würden die Rechtsformulierung und Durchsetzung z. B. in die Hände sächsischer lokaler Communities gelegt.

[1]      z.B. Buckel, S.: Subjektivierung und Kohäsion, Weilerswist 2007
[2]     Bumiller, K.: In an Abusive State, Durham 2008
[3]     Bernstein, E.: Militarized Humanitarianism Meets Carceral Feminism, in: Signs 2010, H. 1, S. 45–72
[4]     Davis, A.: Are Prisons Obsolete?, Toronto 2003
[5]     Dies stützt sich auf eine Inhaltsanalyse von Schlüsseltexten der CA-Bewegung in den USA und Deutschland im Rahmen der Masterarbeit „Community Accountability. Eine emanzipatorische Alternative zum strafenden Staat?“ (Marie-Theres Piening, 2018) und der verwandten Awareness-Bewegung in Deutschland im Forschungsprojekt „The Gendered Governance of the Narcotic City“ (https://narcotic.city).
[6]     zuvor: INCITE! Women* of Color against Violence, vgl. https://incite-national.org
[7]     z.B. die CI Projects (www.creative-interventions.org) in den USA und das (in Auflösung begriffene) Transformative Justice Collective Berlin und im Aufbau befindliche bundesweite Strukturen nach sexueller Gewalt auf dem Musikfestival „Monis Rache“ in Deutschland
[8]     Hassan, S.: Every mistake I’ve ever made. In: Dixon, E. et al. (Hg.): Beyond Survival. Chico 2020, S. 281f.
[9]     zu Überschneidungen von CA, Transformative Justice und dem bereits aus den 1980er Jahren stammenden Vorläuferkonzept Restorative Justice vgl. Kim, M.: From carceral feminism to transformative justice, in: Journal of Ethnic & Cultural Diversity in Social Work 2018, H. 3, S. 219-233
[10]   Critical Resistance/INCITE! Women of Color Against Violence: Statement zur vergeschlechtlichten Gewalt und dem Prison-Industrial-Complex, in: Loick, D. (Hg.): Kritik der Polizei, Frankfurt/M. 2018, S. 267-278
[11]    Dowling, E.; Harvie, D.: Harnessing the Social, in: Sociology 2014, H. 5, S. 882
[12]   Soiland, T.: Die Verhältnisse gingen und die Kategorien kamen, 2012, http://portal-intersektionalitaet.de/theoriebildung/ueberblickstexte/soiland; Balibar, É.; Wallerstein, I.: Rasse, Klasse, Nation: ambivalente Identitäten, Hamburg 2017
[13]   RESPONS: Was tun bei sexualisierter Gewalt?, Münster 2018
[14]   Definitionsmacht bedeutet, dass Opfer sexueller/sexualisierter Gewalt, ohne hinterfragt zu werden, selbst definieren, ob Gewalt stattfand – vor allem inwiefern dies Grundlage punitiver Reaktionen sein sollte, ist umstritten.
[15]   Das Zustimmungskonzept setzt voraus, vor sexuellen Akten ein Einverständnis einzuholen. Kritisiert werden u.a. die Verstetigung heteronormativer Geschlechterbilder (nach dem Motto: Die Frau will nicht; er muss fragen.) und das machtblinde liberale Vertragsdenken (vgl. Torenz, R.: Ja heißt Ja, Stuttgart 2019).
[16]   RESPONS a.a.O. (Fn. 13), S. 87
[17]   ebd., S.110
[18]   Rose, N.: The Death of the Social?, in: Economy and Society 1996, H. 3, S. 327-356; Bröckling, U.: Vermittlung als Befriedung, in: Kriminologisches Journal (KrimJ) 2002, H. 1, S. 2–20
[19]   Purcell, M.: Urban Democracy and the Local Trap, in: Urban Studies 2006, H. 11, S. 1921-1941

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