Chronologie Oktober 2021

zusammengestellt von Otto Diederichs

1. Oktober: Rechtsextremismus bei der Bundeswehr: Die Staatsanwaltschaft (StA) Lüneburg (Niedersachsen) ermittelt gegen neun ehemalige Bundeswehrsoldaten wegen des Verdachts, als Mitglieder einer bewaffneten Wehrsportgruppe, Anschläge auf Migrant*innen geplant zu haben. Mitte September war der Militärische Abschirmdienst (MAD) auf Hinweise darauf gestoßen. Durch Presseberichte wird am 8. Oktober bekannt, dass sich im Wachbatallion des Verteidigungsministerium eine rechte Gruppierung namens „Wolfsrudel„ gebildet hat; gegen sie wird ermittelt. Die betroffene Kompanie wird noch am gleichen Tag aus dem protokollarischen Dienst herausgenommen. Am 12. Oktober durchsucht die Polizei das Grundstück eines Bundeswehr-Hauptmanns in Aldenhoven (NRW). Dabei wird ein umfangreiches Lager mit Schusswaffen, Granaten und Minen gefunden. Der Mann wird festgenommen und am 13. Oktober dem Haftrichter vorgeführt; gegen ihn wird wegen Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz ermittelt. In Bayern nimmt die Polizei am 19. Oktober zwei ehemalige Bundeswehrsoldaten fest, die versucht haben sollen eine Söldnertruppe für den jemenitischen Bürgerkrieg zu gründen. Konkret wird ihnen Verabredung zu Mord und Geiselnahme sowie Pläne für Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen; es wird noch am gleichen Tag Untersuchungshaft angeordnet. Durch Presseberichte wird am 22. Oktober bekannt, dass bei dem Mitte des Monats in Aldenhoven (NRW) festgenommenen Soldaten neben einem umfangreichen Waffenlager auch radioaktives Material und zwei geheime Dossiers des Bundesnachrichtendienstes (BND) gefunden wurden. Am 26. Oktober wird durch den MAD-Report 2000 bekannt, dass der Bundeswehr-Geheimdienst im vergangenen Jahr bei der Truppe insgesamt 477 Verdachtsfälle von Rechtsextremismus bearbeitet hat (2019: 363). Davon für den Bereich „Reichsbürger“ 31 Fälle (2019: 16). Insgesamt werden vom MAD aktuell 1.397 Verdachtsfälle bearbeitet, berichtet die MAD-Präsidentin in einer Anhörung des Parlamentarischen Kontrollgruppe (Pkgr). Seit Jahresanfang 2021 verfügt der Bundeswehr-Geheimdienst über 1.632 Dienstkräfte (2019: 1.551). Im Prozess gegen den unter Terrorverdacht stehenden Bundeswehroffizier Franco A. sagt am 28. Oktober ein Schusswaffenexperte aus, auch im Innern seiner Waffe habe man DNA-Spuren des Angeklagten gefunden. A. wird die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat zur Last gelegt.

Verschwundene Waffen und Munition: Im Innenausschuss des Landtages legt Sachsens Innenminister einen Bericht vor, wonach beim Mobilen Einsatzkommando (MEK) Dresden rund 2.500 Schuss Munition mehr fehlen, als die bisher bekannten 14.500 Schuss. Diese waren von Beamt*innen für private Schießtrainings entwendet worden. Das MEK war daraufhin aufgelöst und gegen 17 Beamte Ermittlungen eingeleitet worden. Bei einem hessischen Polizeibeamten, der im Verdacht steht, dienstliche Munition unterschlagen zu haben, wurde bisher nichts gefunden. Die Ermittlungen werden fortgesetzt, teilt die StA Wiesbaden (Hessen) auf Presseanfragen mit.

Antisemitismus: Die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus (RIAS) meldet für das Jahr 2020 insgesamt 353 antisemitische Straftaten in Bayern (2013: 109). In einem Hotel in Leipzig (Sachsen) wird laut Presseberichten vom 4. Oktober ein israelischer Musiker aufgefordert, erst seine Kette mit einem Davidstern abzunehmen wenn er einchecken wolle. Als er Vorfall öffentlich macht, erstattet der beschuldigte Hotelmitarbeiter Anzeige wegen Verleumdung. Durch Presseberichte wird am 5. Oktober bekannt, dass die Gedenkstätte des ehemaligen Konzentrationslagers Auschwitz mit antisemitischen Parolen beschmiert wurde. Ebenfalls durch Presseberichte wird am 6. Oktober bekannt, dass das Amtsgericht (AG) Gelsenkirchen (NRW) einen Mann, der im Mai bei einem antisemitischen Aufmarsch von rund 180 Personen vor der dortigen Synagoge lauthals Parolen gegrölt hatte, zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt hat. Am 8. Oktober wird in Berlin einem ehemaligen israelischen Soldaten Reizgas ins Gesicht gesprüht und er zu Boden gestoßen; die Täter flüchten unerkannt. In einer jüdischen Kindergarten in Berlin beleidigt am 29. Oktober eine unbekannte Frau die Kita-Leiterin und einen Mitarbeiter antisemitisch.

Rassistische Angriffe: In Berlin beleidigt ein Unbekannter einen Mann rassistisch, richtet eine Waffe auf ihn und verletzt ihn mit einem Kopfstoß im Gesicht bevor er flüchtet. Am 14. Oktober beleidigt in München (Bayern) ein Unbekannter einen Mann mehrfach rassistisch und versucht ihn zu schlagen bevor er flüchtet. Durch Presseberichte wird am 21. Oktober bekannt, dass der Prozess gegen einen Berliner Bezirksverordneter der CDU von einem AG gegen eine Geldbuße von 3.750 EUR an eine Stiftung gegen Rechtsextremismus und Gewalt bereits im Mai eingestellt wurde. Der Mann hatte im Januar einen Imbiss-Mitarbeiter zunächst rassistisch beleidigt und danach angegriffen. Am gleichen Tag beginnt vor dem Landgericht (LG) Erfurt (Thüringen) der Prozess gegen einen Mann, der in einer Straßenbahn einen Jugendlichen rassistisch beleidigt, ihn angespuckt und gegen den Kopf getreten hatte (Az: 3 KLs 501 35 13526/21 jug). Am 26. Oktober wird er zu einer Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt.

Angriffe auf Polizist*innen: Bei einer Drogenkontrolle in Kelsterbach (Hessen) versucht ein Jugendlicher einem Polizisten die Dienstwaffe zu entreißen. Am 2. Oktober wirft in Mainburg (Bayern) ein Mann Steine auf die Polizeiwache; er wird in Gewahrsam genommen. In Berlin eskaliert in den frühen Morgenstunden des 3. Oktober eine Geburtstagsfeier, wobei der Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma verprügelt wird. Als die Polizei eintrifft, flüchtet der Angreifer; als ein Beamter ihn einholt, greift er auch diesen massiv an. Der Mann wird festgenommen. Am 11. Oktober wird die Polizei in München (Bayern) zu einem Fahrzeug gerufen, dass den Verkehr behindert. Da der Fahrer vornübergebeugt am Lenkrad sitzt, gehen die Beamt*innen von einem Notfall aus und schlagen die Scheibe ein. Daraufhin steigt der Fahrer aus und greift sie an. Vier Beamt*innen werden dabei verletzt, davon drei dienstunfähig. Der mutmaßlich unter Drogen stehende Fahrer wird festgenommen und ins Krankenhaus gebracht. In Berlin weigert sich am 17. Oktober in einem Bus eine Frau eine Mund-Nase-Maske zu tragen, bedroht den Busfahrer und randaliert. Als alarmierte Polizist*innen ihre Identität feststellen wollen, beleidigt sie diese und tritt nach ihnen. Sie wird zur Identitätsfeststellung kurzfristig festgenommen. Auf einem Herbstfest in Lützow (Mecklenburg-Vorpommern) randaliert am 24. Oktober ein betrunkener Jugendlicher und greift Besucher*innen an. Als Polizist*innen ihn in Gewahrsam nehmen wollen, leistet er auch hier massiv Widerstand; auch sein ebenfalls betrunkener Vater greift die Beamt*innen an. Drei Polizist*innen werden verletzt. Als Polizeibeamt*innen am 25. Oktober in Berlin einen Mann wegen häuslicher Gewalt ansprechen wollen, werden sie im Treppenhaus von ihm und zwei Verwandten angegriffen, die auf sie einschlagen und getreten. Die Täter werden in Gewahrsam genommen. Auf einem S-Bahnhof in Berlin randaliert am 29. Oktober eine betrunkene Frau, einen Platzverweis ignoriert sie. Als Polizist*innen sie aus dem Bahnhof führen, greift sie diese an; ihr werden Handschellen angelegt und sie wird vorläufig festgenommen.

Ermittlungen gegen Polizeibeamt*innen: Die StA Chemnitz (Sachsen) bestätigt, dass sie gegen Beamt*innen des Landeskriminalamtes (LKA) ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verrats von Dienstgeheimnissen führt. Am 6. Oktober teilt die StA Darmstadt mit, dass sie gegen zwei Polizeibeamte ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt eingeleitet hat nachdem es Mitte September in Kelsterbach (beide Hessen) in Folge eines Verkehrsverstoßes zu einer Auseinandersetzung mit einem Apotheker gekommen war. Auch gegen Diese wird wegen Widerstand ermittelt. Durch Presseberichte wird am 9. Oktober bekannt, dass die StA Chemnitz (Sachsen) zwei Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Verletzung von Dienstgeheimnissen gegen LKA-Beamte eingeleitet hat. Während ein Verfahren gegen Unbekannt geführt wird, steht der andere Beamte im Verdacht Ermittlungsinterna an ein rechtes Magazin weitergegeben zu haben. Auf einem Parkplatz in Hagen (NRW) entwickelt sich am 15. Oktober ein Nachbarschaftsstreit bei dem auch ein Messer eingesetzt wird; die Polizei nimmt zwei Personen vorläufig fest. Da auch ein Polizeibeamter an dem Streit beteiligt war, werden Ermittlungen gegen ihn eingeleitet. Als Polizeibeamt*innen in Pforzheim (Baden-Württemberg) am 23. Oktober einen betrunkenen und aggressiven Mann in Gewahrsam nehmen wollen, wehrt dieser sich massiv. Die Polizist*innen bringen ihn zu Boden und schlagen mehrfach auf den Liegenden ein. Die StA Pforzheim leitet ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt ein.

Spionage: Die Bundesanwaltschaft (BAW) teilt mit, dass sie ein Ermittlungsverfahren gegen einen Türken wegen des Anfangsverdachts der Spionage und Verstoß gegen das Waffengesetz eingeleitet hat. Er soll verdeckt Informationen über mutmaßliche Mitglieder der Gülen-Bewegung gesammelt haben. Der Mann war Mitte September in einem Hotel in Düsseldorf (NRW) festgenommen worden. Am 28. Oktober verurteilt ein Berliner Kammergericht (KG) einen Mann wegen Spionage für den russischen Auslandsgeheimdienst GRU zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren.

2. Oktober: Umweltdemonstrationen: Im Braunkohleabbaurevier Garzweiler (NRW) besetzten Umweltaktivist*innen einen Bagger und ketten sich an weitere Maschinen an. 22 Personen werden in Gewahrsam genommen; für 14 von ihnen, die ihre Fingerkuppen manipuliert hatten, verfügt ein Richter einen längeren Gewahrsam. Am 22. Oktober beginnen rund 1.300 Personen der „Fridays for Future“-Bewegung in Berlin eine Demonstration für mehr Klimaschutz, die schließlich auf 10.000 Teilnehmer*innen anwächst. Nach dem Ende der friedlichen Demonstration blockieren sie die Parteizentralen der Berliner Koalitionsparteien. Rund 200 Klimaaktivist*innen besetzen am Vormittag des 23. Oktober eine Autobahnbaustelle in Berlin, bauen dort Zelte auf und entrollen Banner. Am Nachmittag beginnt die Polizei mit der Räumung und bringt die Besetzer*innen zur Personalienfeststellung in eine Gefangenensammelstelle. Am 26. Oktober beschließt der Stadtrat von Kerpen, seine Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichtes (VG) Köln (beide NRW) zurückzuziehen. Das VG hatte die Räumung des besetzten Hambacher Forstes im Herbst 2018 im September für rechtswidrig erklärt.

3. Oktober: Tödlicher Tasereinsatz: In Harsefeld (Niedersachsen) wird die Polizei zu einem Flüchtlingsheim gerufen, weil dort ein psychisch kranker Mann andere Personen bedroht. Als er die eintreffenden Beamten mit einem Messer angreift geben sie Schüsse auf ihn ab. Der Mann stirbt im Krankenhaus. Wie sich herausstellt, starb er durch den Einsatz eines Tasers.

Bayerisches Polizeigesetz: Durch Presseberichte wird bekannt, dass die Landtagsfraktion der Grünen beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH( Klage gegen das im Juli verabschiedete Bayerische Polizeiaufgabengesetz eingereicht hat.

4. Oktober: Prozesse gegen Polizist*innen: Das LG Nürnberg (Bayern) verurteilt einen LKA-Beamten wegen Falschaussage zu einer Geldstrafe von 11.700 EUR. Vier weitere Angeklagte im sog. V-Mann-Prozess waren 2018 freigesprochen worden. Am 5. Oktober verurteilt das AG Alsfeld (Hessen) einen früheren Polizeibeamten wegen Weitergabe von Polizeiinterna zu einer Geldstrafe von 4.200 EUR und Verstößen gegen das Waffengesetz zu 2.800 EUR; wegen der Verbreitung eines Hitler-Videos in einer privaten Chatgruppe wird er freigesprochen. Die StA München (Bayern) erhebt am 6. Oktober Anklage gegen drei Polizeibeamte wegen Besitz, Erwerb und Verkauf diverser Drogen. In dem seit 2018 laufenden Verfahren wurden bisher 13 Verfahren eingestellt weil ein Tatnachweis fehlte, drei weitere wurden gegen eine Geldauflage eingestellt und in 12 Fällen ein Strafbefehl beantragt. Am 6. Oktober entscheidet das VG Leipzig (Sachsen) dass eine Äußerung des Leipziger Polizeipräsidenten auf der Homepage der Polizei, in der er einen Twitter-Nutzer, der die Polizei kritisiert hatte, namentlich nennt, rechtswidrig war. Ein Antrag des Mannes den Polizeipräsidenten zu verpflichten, seine Äußerungen öffentlich zu widerrufen, lehnt das AG ab (Az: 7 K 65/20). Vor dem AG Schweinfurt (Bayern) beginnt am 13. Oktober der Prozess gegen einen früheren Polizeibeamten wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen; der Mann ist heute AfD-Landtagsabgeordneter. Am 21. Oktober verurteilt das AG München (Bayern) einen Polizeibeamten wegen vorsätzlichen Erwerbs von Dopingmitteln zu einer Geldstrafe von 2.250 EUR falls er erneut straffällig wird. Die StA legt Berufung ein. In dem Prozess sind bereits vier weitere Polizisten angeklagt, die Anklage gegen einen fünften wird vorbereitet.

5. Oktober: Alternative für Deutschland (AfD): Durch Presseberichte wird bekannt, dass das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Sachen-Anhalt das AfD-nahe „Institut für Staatspolitik“ in seinem unveröffentlichten Verfassungsschutzbericht 2020 als „gesichert rechtsextreme Gruppierung“ eingestuft hat. Das LG Leipzig (Sachsen) verurteilt die frühere AfD-Vorsitzende Frauke Petry am 12. Oktober wegen Steuerhinterziehung und Untreue im Rahmen ihrer Firmeninsolvenz zu einer Geldstrafe von 9.000 EUR. Am 19. Oktober legt Petry Revision gegen das Urteil ein. Durch Presseberichte wird am 18. Oktober bekannt, dass die Landtagsverwaltung von Mecklenburg-Vorpommern Vorwürfe gegen den Sicherheitsdienst prüft, wonach dieser nicht verhindert habe, dass ein AfD-Politiker in den Fraktionsräumen und dem Plenarsaal eine „Sexparty und ein Saufgelage“ gefeiert habe.

Rechtsextremismus: Nach Zählung des LfV Sachsen gab es im vergangenen Jahr in dem Bundesland insgesamt 4.800 Rechtsextremisten (2019: 3.400); 1.700 davon gelten als gewaltbereit. Am 20. Oktober durchsuchen Polizeibeamt*innen in Berlin, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und Hessen 14 Objekte von 15 mutmaßlichen Mitgliedern eines rechtsextremen „Berserker-Clans“ wegen Verdachts der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Schusswaffen, Datenträger und andere Beweismittel werden sichergestellt, zu Festnahmen kommt es nicht. Am gleichen Tag durchsucht die Polizei in Hessen zudem acht Wohnungen von 12 weiteren Rechtsextremist*innen, sie stehen außerdem im Verdacht des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie. Speichermedien werden sichergestellt, Festnahmen gibt es nicht. Rund 50 Personen folgen am 23. Oktober einem Aufruf der rechtsextremen Kleinpartei „Der dritte Weg“ zu „Grenzgängen“ an der deutsch-polnischen Grenze in Brandenburg um illegale Migrant*innen zurückzuweisen. Die Polizei stellt Pfefferspray, Schlagstöcke, eine Machete und ein Bajonett sicher und erteilt Platzverweise. In Guben (Brandenburg) treffen sich etwa 120 Menschen zu einer Mahnwache für das Menschenrecht auf Asyl.

Schleuserkriminalität: Die Bundespolizei (BPol) nimmt in Bayern 18 mutmaßliche Schleuser fest, die rund 200 Personen illegal nach Deutschland gebracht haben sollen. In 12 Orten im Raum Saarbrücken (Saarland) durchsucht die BPol am 20. Oktober die Objekte von 10 Personen, die im Verdacht stehen, einer Schleusergruppe anzugehören. In Mecklenburg-Vorpommern stoppt die Polizei am 23. Oktober einen Kleintransporter mit 31 irakischen Flüchtlingen; der Fahrer wird festgenommen. Am 24. Oktober nimmt die BPol in Brandenburg zwei Schleuser fest, am 25. Oktober ordnet das AG Cottbus Untersuchungshaft an. In Schöpstal (Sachsen) findet die Polizei am 29. Oktober einen Kleinlaster mit 30 geflüchteten Personen, darunter einen Toten. Der Fahrer ist zu dem Zeitpunkt bereits flüchtig. Am 30. Oktober alarmiert ein LKW-Fahrer die Polizei nachdem er verdächtige Klopfgeräusche auf seiner Ladefläche hört. Die Polizei findet 10 junge afghanische Flüchtlinge, nach dem Schleuser wird gefahndet.

6.Oktober: Organisierte Kriminalität (OK): In NRW, Niedersachsen und Bremen durchsucht die Polizei Objekte einer mutmaßlichen internationalen Geldwäscher-Bande. Vermögenswerte von über zwei Mio. EUR werden beschlagnahmt und 11 Haftbefehle vollstreckt, darunter einer wegen Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland. Im Rahmen einer internationalen Razzia gegen die italienische „Ndrangheta“ durchsucht die deutsche Polizei am 20. Oktober bundesweit Objekte mutmaßlicher Mitglieder wegen Steuerdelikten und Bildung einer kriminellen Vereinigung. In Bayern werden vier Haftbefehle vollstreckt. Durch Presseberichte wird am 25. Oktober bekannt, dass im Jahr 2020 insgesamt 144.000 Verdachtsfälle von Geldwäsche an die Ermittlungsbehörden weitergeleitet wurden. Am 27. Oktober durchsuchen Polizei und Zoll in mehreren Städten in NRW insgesamt 49 Wohnungen und Geschäftsräume von 45 Beschuldigten unter dem Verdacht der Geldwäsche in besonders schweren Fällen. Bereits zuvor hatten die Ermittler*innen über 6,7 Mio EUR sichergestellt.

Häuserkampf: In Berlin durchsucht die Polizei am 6. Oktober ein Haus, um die Personalien der Bewohner*innen festzustellen. Am 9. Oktober kommt es zu einer Demonstration von rund 1.500 Personen gegen die bevorstehende Räumung eines Bauwagenplatzes. 24 Personen werden zur Personalienfeststellung kurzfristig festgenommen. Am 15. Oktober räumt die Polizei den Wagenplatz, 38 dort anwesende Personen verlassen den Ort freiwillig; die Polizei nimmt ihre Identitäten auf, 50 Personen werden kurzfristig in Gewahrsam genommen. Bei einer Demonstration mit rund 5.000 Teilnehmer*innen am Abend kommt es zu Ausschreitungen; 76 Personen werden festgenommen,46 Polizist*innen werden angeblich verletzt. Auch in Hamburg demonstrieren etwa 500 Personen gegen die Räumung.

Festnahmen von mutmaßlichen Dschihadist*innen: Auf dem Flughafen Frankfurt/M. (Hessen) landet ein Flug mit acht deutschen Frauen und ihren 23 Kindern aus syrischen Gefangenenlagern. Sie waren in Jahren 2014/2015 nach Syrien ausgewandert und hatten Kämpfer des „Islamischen Staat“ (IS) geheiratet. Gegen sechs der Frauen liegen Haftbefehle vor, sie werden festgenommen.

Rechtsextremer Mordanschlag in Hanau: Das AG Hanau (Hessen) verurteilt den Vater des Attentäters von Hanau, der im Februar 2020 neun Menschen, seine Mutter und sich selbst erschossen hatte, wegen mehrfacher Beleidigung zu einer Geldstrafe von 5.400 EUR.

11. Oktober: Kriminelle Polizist*innen: In Neubrandenburg (Mecklenburg-Vorpommern) wird ein Polizist unter dem Verdacht des versuchten Mordes und schwerer Körperverletzung festgenommen. Er soll zwei Frauen nach einem Streit in deren Wohnung misshandelt und eine von ihnen und die Wohnung danach angezündet haben. Die Frauen und ein Baby können gerettet werden.

12. Oktober: Abschiebungen: Das VG Berlin hat entschieden, dass Polizist*innen die Wohnungen oder Zimmer von Geflüchteten, die abgeschoben werden sollen, nicht ohne richterlichen Durchsuchungsbefehl betreten dürfen (Az: VG 10 K 383.19). Am 25. Oktober nimmt in Hof (Bayern) ein neues Abschiebegefängnis mit 150 Haftplätzen seinen Betrieb auf. In Bad Sooden-Allendorf (Hessen) verhindern am 25. Oktober rund 90 Personen mit einer Menschenkette vor einer Flüchtlingsunterkunft die Abschiebung einer jungen Russin. Nachts bricht die Polizei ihren Einsatz ab.

13. Oktober: Rechtsextreme Polizist*innen: Durch Presseberichte wird bekannt, dass sich von den 275 Verdachtsfällen auf Rechtsextremismus bei der Polizei in NRW bislang 53 Fälle bestätigt haben. 54 Hinweise bestätigten sich nicht und 138 Fällen dauern die Ermittlungen an.

16. Oktober: Rechtsextreme und rassistische Angriffe auf Flüchtlingsheime: In Simbach/Inn (Bayern) bemerkt ein Lokführer Rauchentwicklungen an einem Flüchtlingsheim und alarmiert die Polizei. Diese entdeckt eine brennende Mülltonne und zwei flüchtende Personen. Am Gebäude entsteht Sachschaden, verletzt wird niemand.

17. Oktober: Asyl: Bis Ende September nahm das Bundesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (Bamf) laut seiner Statistik insgesamt 100.278 Asyl-Erstanträge entgegen (Syrien: 40.472 / Afghanistan. 15.045 / Irak: 8.531). Auf Pressenachfragen teilt das Bamf am 20. Oktober mit, dass in Bayern bis September insgesamt 13.849 Personen Asyl beantragt haben (Juni: 1.543 / Juli: 2.014 / August: 1.876 / September: 2.029).

Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes“ (Pegida): Aus Anlass ihres siebten Gründungstages versammeln sich in Dresden (Sachsen) knapp 1.000 Pegida-Anhänger*innen. 2.000 bis 3.000 Personen demonstrieren dagegen, Es bleibt weitgehend friedlich, lediglich einige Platzverweise werden erteilt.

19. Oktober: „Reichsbürger“: Durch Pressenachfrage wird bekannt, dass das LfV Bayern in dem Bundesland aktuell 4.130 „Reichsbürger*innen“ zählt. Am 28. Oktober stört eine 10-köpfige Gruppe von „Reichsbürger*innen“ die Mittagsandacht im Berliner Dom und äußert sich antisemitisch und volksverhetzend. Sie erhalten Hausverbot und werden von der Polizei aus dem Dom geführt.

Recht am eigenen Bild: Das Oberlandesgericht (OLG) Köln (NRW) verurteilt einen Youtuber, der Videos von Polizeieinsätzen ins Internet gestellt hatte ohne die Gesichter der Beamt*innen unkenntlich zu machen, zu einer Geldstrafe von 2.800 EUR. Die Polizist*innen hätten ein Recht am eigenen Bild, so das OLG. Ausnahmen gelten nur bei relevanten Ereignissen oder Bildern die Polizeigewalt dokumentierten.

20. Oktober: Rechtsextremer Mordanschlag: Auf eine parlamentarische Anfrage der AfD-Fraktion im hessischen Landtag teilt Landesinnenminister Peter Beuth (CDU) mit, dass die Adresse einer von Rechtsextremisten mehrfach bedrohten Rechtsanwältin in den, dem Lübcke-Untersuchungsausschuss übersandten Akten. deshalb nicht geschwärzt wurde, weil sein Ministerium nur „staatliche Schutzinteressen“ berücksichtigen müsse. Über den „Schutz von Privatgeheimnissen“ hingegen müsse der Ausschuss „selbst entscheiden“. Der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke war im Juni 2019 von einem Rechtsextremisten erschossen worden. Am 29. Oktober erklärt eine Auswerterin des Verfassungsschutzes im Untersuchungsausschuss des Landtages, das LfV habe damals keinen „vollständigen Überblick“ über die rechte Szene in Hessen gehabt.

21. Oktober: Demonstrationsrecht: Das VG Leipzig (Sachsen) lehnt die Eilanträge von drei Demonstrationsveranstalter*innen gegen die Verbote der Versammlungen ab (Az: 1 L 727721, 1 L 728/21, 1 L 729/21).

22. Oktober: Rockerkriminalität: In Duisburg wird ein Rocker der Hells Angels festgenommen, der 2013 in Oberhausen (beide NRW) ein Mitglied der rivalisierenden Bandidos erschossen haben soll. Nach zwei weiteren Hells Angels wird mit internationalem Haftbefehl gefahndet. Am 28. Oktober durchsucht die Polizei in Berlin und Brandenburg mehrere Objekte der Rockergruppe Hells Angels wegen des Verdachts des Drogen- und Waffenhandels. In Berlin werden vier, in Brandenburg drei Männer festgenommen.

25. Oktober: Dschihadist*innen-Prozesse: Das OLG München (Bayern) verurteilt eine IS-Rückkehrerin wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland und weiterer Delikte zu einer 10-Jährigen Haftstrafe. Der Generalbundesanwalt (GBA) legt am 29. Oktober Revision ein; die StA hatte lebenslang gefordert. Am gleichen Tag verurteilt das OLG Frankfurt/M. (Hessen) eine Frau, die sich von 2014 bis 2016 bei einem IS-Kämpfer in Syrien aufgehalten hat, wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu einer Haftstrafe von vier Jahren.

Bundesnachrichtendienst (BND): Der BND erteilt einem Ausbilder der wegen rechter Äußerungen unter Extremismusverdacht steht, Hausverbot.

26. Oktober: Rassistische Handlungen: In einem Berliner Bus zieht eine betrunkene Frau lautstark über Geflüchtete her. Als ein anderer Fahrgast sich dies verbietet, beleidigt sie ihn rassistisch und versucht ihn zu treten; einer weiteren Frau schüttet sie Bier ins Gesicht.

28. Oktober: Ermittlungen gegen Dschihadist*innen: Im Großraum Aachen (NRW) durchsucht die Polizei die Wohnungen von fünf mutmaßlichen Dschihadisten wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat. Die dem IS zugerechneten Männer sollen Ende 2020 ein Terrortraining durchgeführt haben. Zu Festnahmen kommt es nicht.

Rechtsextremistische Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund (NSU): Durch Presseberichte wird bekannt, dass die zu lebenslanger Haft verurteilte Rechtsterroristin Beate Zschäpe am 20. September gegen ihre Verurteilung Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingereicht hat. Zudem erhoben ihre Anwälte eine Anhörungsklage beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH hatte eine Revision im August abgelehnt und das Urteil einer lebenslangen Haft für rechtskräftig erklärt.

NSU 2.0“-Drohschreiben: Die StA Frankfurt/M. (Hessen) erhebt Anklage wegen Bedrohung, versuchter Nötigung und zahlreicher weiterer Strafraten gegen einen Mann, der seit August 2018 bundesweit 116 Drohschreiben mit dem Kürzel „NSU 2.0“ verschickt haben soll. Er war im Mai verhaftet und in Untersuchungshaft genommen worden.

Homophobe Handlungen durch die Polizei: Durch Presseberichte wird bekannt, dass sich in einem Mannschaftsbus der Polizei München (Bayern) Polizist*innen über eine Transfrau, die als Journalistin mitfuhr, lustig gemacht haben. Die Polizeiführung will den Fall prüfen, noch am gleichen Tag kommt es daraufhin zu einer Aussprache.

Dschihadismus: Durch Presseberichte wird bekannt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) aktuell bundesweit etwa 1.200 Personen der islamistischen Szene zurechnet. Darunter 521 Gefährder, 320 von ihnen befinden sich in Haft.

29. Oktober: Rechtsextreme und rassistische Angriffe auf Geflüchtete: In Halle-Neustadt (Sachsen-Anhalt) dringt ein Mann in ein Flüchtlingsheim ein und sticht mehrfach mit einem Messer auf die Wohnungstür einer syrischen Familie ein bevor er flüchtet; er kann später festgenommen werden.

Beitragsbild: Räumung des Köpi-Wagenplatzes in Berlin (Oliver Feldhaus).

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert