Datendrehscheibe Ausländerzentralregister

Drei Monate nach Verkündung des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters antwortete die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion zur Umsetzung des Gesetzes und zur aktuellen Nutzung des Registers (AZR).[1] Demnach waren Ende Juli 2021 etwa 19 Mio. Personen im allgemeinen Datenbestand des AZR erfasst, von denen nur 11,6 Mio. in Deutschland lebten. 3.861 öffentliche Stellen mit etwa 67.000 Nutzer*innen waren im automatisierten Verfahren angeschlossen.

Allein von Januar bis Ende Juli 2021 wurde 31,6 Mio. Meldungen über neue oder die Änderung von Daten ans AZR übermittelt – eine deutliche Steigerung gegenüber den Vorjahren. Während die Ausländerbehörden mit 34% der Meldungen wie schon früher für die Mehrheit der schreibenden Zugriffe verantwortlich waren, erklärt sich der Zuwachs mit dem enormen Anstieg der Meldungen durch die Bundesagentur für Arbeit, die zunehmend Informationen über Ausbildung oder Sprachkenntnisse von Geflüchteten einspeist, sowie durch das Bundeskriminalamt (BKA), das seit Mai 2020 auch die Referenznummern zu vielen Fingerabdrücken anliefert, die es im Rahmen der Amtshilfe für das AZR verarbeitet.

Bis Ende Juli erfolgten 2021 mehr als 50 Mio. Zugriffe auf AZR-Daten. Rund zwei Drittel der Abfragen tätigten die Ausländerbehörden; die Polizeien von Bund und Ländern waren für gut jede zehnte Abfrage verantwortlich, insbesondere die Bundespolizei für grenzpolizeiliche Zwecke. Als Verschlusssache eingestuft ist die Praxis der Geheimdienste. Offengelegt wurde nur, dass die neuen Stichprobenkontrollen zur rechtmäßigen Nutzung des AZR bei den Diensten nicht zur Anwendung kommen und dass von 2018 bis 2020 sieben Gruppenauskünfte erteilt wurden, je drei an BKA und Bundespolizei und eine an den Bundesnachrichtendienst.

Von 2017 bis 2020 stellten Betroffene 55.772 Auskunftsersuchen, von denen 99 aus Sicherheitsgründen nicht beantwortet wurden. Ob das im Rahmen des Registermodernisierungsgesetzes geplante „Datencockpit“, das Betroffenen einen Überblick über die zu ihnen gespeicherten Daten und deren Übermittlung ermöglichen soll, auch für Informationen aus dem AZR genutzt werden kann, wird sich erst im Rahmen eines im September 2021 angelaufenen Pilotprojektes herausstellen.

[1]     BT-Drs. 19/32508 v. 20.9.2021

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