Bürgerrechtliche Terraingewinne – oder grün-liberale Deko?

Bürger*innenrechte & Polizei im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP im Bund

„Naja. Viel Schönes dabei“ lässt Marc-Uwe Kling eine  Buchhändlerin in der „Känguruh-Offenbarung“ eines seiner früheren Werke kommentieren. Gleiches ließe sich auch über den innenpolitischen Teil des nun den Parteien zur Abstimmung vorliegenden Koalitionsvertrages von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sagen. Wo es allerdings ans Eingemachte geht, wird die Koalition ihrer Verantwortung als Hüterin des Bestehenden nachkommen.

In keinem Satz kommt dies wohl schöner zum Ausdruck als jenem ersten aus dem Abschnitt zum Verfassungsschutz: „Nachrichtendienste sind ein wichtiger Teil der wehrhaften Demokratie“. Versprochen wird allerdings, Dekoration ist alles, eine stärkere „insbesondere … parlamentarische“ Kontrolle der Geheimdienste. Das schreibt eine Koalition, die Gerüchten zufolge die LINKE demnächst aus dem Gremium zur parlamentarischen Kontrolle der Geheimdienste heraushalten wird. Als Ausdruck parlamentarischer Selbstbehauptung gegen die paranoide Einstufung von Antworten auf parlamentarische Fragen als „geheim“ mag gelten, dass eine „unabhängige Kontrollinstanz für Streitfragen bei Verschlusssachen-Einstufungen“ geschaffen werden soll – überfällig wäre, dass der Bundestag über solche Einstufungen autonom entscheidet. Versprochen wird eine umfassende Reform der Übermittlungsvorschriften von Polizei und Nachrichtendiensten – wie die aussehen soll, darauf konnten sich die Koalitionäre nicht einigen. Die Grünen haben sich ja bekanntlich schon vor einigen Jahren von dem Gedanken verabschiedet, dass eine Demokratie auch ohne Inlandsgeheimdienst ganz gut funktionieren könnte, und stattdessen ihren akademischen Dünkel über den Verfassungsschutz ausgegossen. Sie konnten durchsetzen, dass die Arbeit der Dienste „durch eine fundierte wissenschaftliche Analyse gestärkt und differenziert wird.“ Das ist dann noch übrig von der Kritik am Verfassungsschutz: wenigstens schlaue Analysen soll der Laden schreiben, wenn man schon Jahr für Jahr fast eine halbe Milliarde in ihn versenkt.

Schlauer und smarter soll es überhaupt zugehen. Weit davon entfernt, wissenschaftliche Kritik an der sozialen und politischen Konstruktion von „Kriminalität“ und Devianz überhaupt in politische Praxis übersetzen zu wollen, sollen die Sicherheitsapparate den höheren Weihen der Wissenschaft geöffnet werden. Wohl ebenfalls den Grünen ist zu verdanken, dass demnächst die Polizei für „unabhängige Forschung“ geöffnet werden soll. Der von ihnen schon 1998-2005 eingeführte „Periodische Sicherheitsbericht“ soll nun gesetzlich verankert werden. Zur verstärkten wissenschaftlichen Begleitung der Debatten um die „Sicherheitsarchitektur“ und anverwandter Themen soll eine neue Bundesakademie gegründet werden – Verhältnis zur bestehenden Bundesakademie für Sicherheitspolitik unklar. Bis 2023 soll es eine Evaluation der Sicherheitsgesetzgebung geben, Grüne und FDP konnten ihre Forderung nach einer „Überwachungsgesamtrechnung“ durchsetzen, Debatten über zukünftige Sicherheitsgesetze und ihre grundrechtlichen Auswirkungen sollen aus den zuständigen Gremien des Bundestages in eine „Freiheitskommission“ ausgelagert werden. Auch dies alles unter Beteiligung von Wissenschaft und „Zivilgesellschaft“.

Weil die Sicherheitsbehörden schon jetzt ihre vielen freien Stellen nicht besetzen können, wurde auf Ankündigungen neuer Stellen verzichtet, nur da und dort wird eine „personelle Stärkung“ versprochen. Auch auf Ebene der Befugnisse ist die neue Koalition mehr als zurückhaltend. Die Bundespolizei soll – anders als noch von SPD und Union beschlossen – explizit nicht die Befugnis zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung (QTKÜ) in der Gefahrenabwehr bekommen. Generell soll die Schwelle zum Einsatz der QTKÜ auf jene zum Einsatz der Online-Durchsuchung heraufgesetzt werden. Gerade die Befugnisse des BfV sollen dabei Gegenstand der „Überwachungsgesamtrechnung“ werden. Schließlich wird versprochen, weder Schwachstellen in digitalen Anwendungen zu kaufen noch sie bewusst offen zu halten, sondern an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zu melden. Explizit werden auch eine flächendeckende Videoüberwachung und der Einsatz von automatisierter biometrischer Erfassung ausgeschlossen – das Recht auf Anonymität im öffentlichen Raum wie im Internet soll geschützt bleiben. Polizeiliche Datenbanken sollen einer grundlegenden Revision unterzogen, Verarbeitungsregeln präzisiert und die Rechte von Betroffenen und der Datenschutzaufsicht gestärkt werden.

Erfreulich ist schließlich das klare Bekenntnis zur Einrichtung der Stelle eines/r Beauftragten für die Polizeien des Bundes als Beschwerdestelle mit Akteneinsichts- und Zutrittsrecht. Der wird sich vermutlich mit der Praxis des racial profiling durch die Bundespolizei auseinandersetzen müssen: denn die Befugnis zur anlasslosen Personenkontrolle in Zügen und Bahnhöfen bleibt unangetastet. Immerhin werden die kontrollierenden Polizeibeamte in Zukunft pseudonym gekennzeichnet – ob das Fehlen des Wortteils „spflicht“ hinter „Kennzeichnung“ dabei eine Hintertür lassen soll, wird die Zukunft zeigen. Ebenfalls vertagt wurde letztlich die Auseinandersetzung um die Vorratsdatenspeicherung. Während von der Speicherung und automatisierten Auswertung von Fluggastdaten erst gar keine Rede ist – zumindest der Verzicht auf die Speicherung bei inner-EU-Flügen wäre unionsrechtlich möglich gewesen – heißt es zur Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten, diese solle rechtlich so ausgestaltet werden, „dass Daten rechtssicher anlassbezogen und durch richterlichen Beschluss gespeichert werden können“. Das ist deutlich weniger als die anlasslose Speicherung, aber wie viel weniger, wird sich zeigen.

Mit der infantilisierend „Ampel“ genannten Koalition kommt in der Bundesrepublik eine politische Konstellation an die Macht, deren gemeinsames Programm sich mit der von Nancy Fraser geprägten Vokabel des „progressiven Neoliberalismus“ kennzeichnen lässt. Die Beschwörung von Diversity, Vielfalt, Einbeziehung der Zivilgesellschaft an zahlreichen Stellen des Vertrags geht rhetorisch nahtlos in die Beschwörung der Kräfte des freien Marktes, des schöpferischen Unternehmertums und der Eigeninitiative aller einher. Wer damit nicht gemeint ist, zeigt das Bekenntnis zu einer „Rückführungsoffensive“ und zur Reduzierung der „irregulären“ Migration – gefragt sind diejenigen, die „neue Potentiale für den Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Deutschland (…) erschließen“ helfen.

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