Brandenburg bekommt Polizeibeauftragte

Nach zwei Jahren zäher Verhandlungen hat die rot-schwarz-grüne Koalition in Brandenburg am 16. Dezember 2022 ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt und ein Gesetz zur Einrichtung einer Polizeibeauftragtenstelle verabschiedet.[1] Damit wird Brandenburg nun das siebente Bundesland mit einer solchen Ombudsperson. Anders als in den anderen Ländern, wo die Stellen zusätzlich als Bürger- oder Feuerwehrbeauftragte immer auch andere Aufgaben haben, wird sie in Brandenburg ausschließlich für Polizeithemen zuständig sein. So wie die bereits existierenden Beauftragten ist aber auch die Stelle in Brandenburg Hilfsorgan des Landtags bei der parlamentarischen Kontrolle, soll die Bevölkerung im „Dialog“ mit der Polizei unterstützen und auf eine einvernehmliche Erledigung von Beschwerden hinwirken; zugleich ist sie zuständig für Eingaben aus der Polizei. Dafür verfügt die*der Beauftragte über umfassende Auskunfts-, Akteneinsichts-, Anhörungs- und Betretungsrechte. Außen vor bleibt sie*er jedoch, sobald straf- oder disziplinarrechtliche Verfahren laufen oder ein Vorgang Gegenstand eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses ist. Allerdings hat die Stelle Zugriff auf sämtliche Beschwerdevorgänge der Polizei und muss – dies ein Novum in Deutschland – über alle gegen Polizeibeamt*innen gestellten Strafanzeigen und eingeleitete Disziplinarverfahren sowie über den Abschluss der Verfahren informiert werden. Ebenfalls neu im nationalen Vergleich ist das Recht, jederzeit an Sitzungen des Landtags und seines Innenausschusses teilzunehmen und sich dort mit Redebeiträgen zu allen Polizeiangelegenheiten äußern zu können. Der*die Beauftragte muss die „erforderliche Qualifikation und Erfahrung“ für das Amt mitbringen und wird für sechs Jahre gewählt. Am 22. Februar 2023 stimmte der Landtag mit 49 zu 27 Stimmen bei drei Enthaltungen für die SPD-Politikerin Inka Gossmann-Reetz. Die gelernte Krankenschwester saß seit 2014 als Abgeordnete im Landtag, wo sie Vizechefin und innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion und seit 2018 Vorsitzende der Parlamentarische Kommission zur Kontrolle des Verfassungsschutzes war. Die Vereidigung folgt Ende März.

[1]   Gesetz über die Beauftragte oder den Beauftragten für Polizeiangelegenheiten des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Polizeibeauftragtengesetz – BbgPBG), Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg v. 19.12.2022, Jg. 33, Nr. 36, S. 1-7

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