Abschiebungen zu jedem Preis

Im Jahr 2023 wurden 16.430 Personen aus Deutschland abgeschoben, davon 13.477 auf dem Luftweg. Normale Linienflüge sind dabei nur noch in knapp der Hälfte der Fälle das Standardmittel, um Menschen außer Landes zu schaffen. Für die andere Hälfte organisierte die Bundespolizei 198 sogenannte Sammelchartermaßnahmen mit 6.447 rechtlich Ausreise-pflichtigen.[1] Hierbei wurden Menschen aus bis zu acht Bundesländern in einem Flug zusammengeführt. 50 der Flüge steuerten zwei Zielstaaten an, zum Beispiel erst Nordmazedonien und dann Serbien. Durch beide Maßnahmen sollen Abschiebungen insgesamt effizienter werden.

Der hierfür betriebene Aufwand ist teils enorm, sowohl was das eingesetzte Personal als auch die Kosten für die gecharterten Flugzeuge angeht. Teilweise übertrifft die Zahl der „Abschiebebegleiter“ der Bundespolizei die Zahl der abgeschobenen Personen um ein Mehrfaches. So begleiteten am 18. Januar 2023 65 Bundespolizist*innen 18 Tunesier*innen, die aus vier Bundesländern zunächst nach Leipzig überführt wurden. Die Kosten für den Flug von 76.950 Euro waren dabei vergleichsweise günstig. Die Bundespolizei ließ sich einen Abschiebeflug eine Woche später von München nach Nigeria 335.080 Euro kosten, wobei 48 Bundespolizist*innen 23 Menschen abschoben, ebenfalls aus vier Bundesländern. Der teuerste Flug fand am 13. Juni 2023 unter Beteiligung von sechs Bundesländern und 24 Betroffenen nach Pakistan statt: 445.00 Euro kostete der Flug, der von 69 Bundespolizist*innen begleitet wurde. Schwerpunkt der Sammelabschiebungen sind jedoch nicht die genannten afrikanischen bzw. asiatischen Staaten, sondern das europäische Ausland. Zu den TOP-Destinationen gehören dabei neben Rumänien und Bulgarien die ehemaligen jugoslawischen Staaten sowie Moldau und Georgien. Insgesamt beliefen sich die Kosten allein für die Charterflüge auf 26,2 Mio. Euro.

Hinzu kommen so genannte Kleincharterrückführungen. 2023 wurden so auf 15 Flügen insgesamt 45 Personen abgeschoben, begleitet von insgesamt 190 Beamt*innen zu Charterkosten von 1,4 Mio. Euro. Die Personalkosten der Bundespolizei lassen sich dabei schwer beziffern; die Beamt*innen selbst dürfen sich bei Abschiebungen in nicht-EU-Staaten jedenfalls über eine Rückführungszulage von 100 Euro freuen.

[1]   BT-Drs. 20/11471 v. 16.5.2024, S. 18

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