Die AfD an der Macht: Ein politisches Szenario der kleinen Schritte

von Arne Semsrott

Die AfD kommt im Rahmen einer Koalition an die Regierung eines Bundeslandes. Würde sie direkt die Demokratie abschaffen? Oder wie könnte sie vorgehen? In Regierungsbeteiligung könnte die antidemokratische Rechte Maßnahmen ihrer Vorgänger*innen für sich nutzen und Schritt für Schritt weiterdrehen. Von Schwangerschafts-Zentralregister über Präventivhaft für Regierungsgegner*innen bis zu massenhaften Abschiebungen – Grundlagen für die AfD sind schon jetzt gelegt.

Eine AfD-Regierungsbeteiligung in naher Zukunft erscheint angesichts der aktuellen Umfrageergebnisse und des Gebarens mancher CDU-Landesverbände heute so wahrscheinlich wie nie. Würde die AfD auf Landes- oder auch Bundesebene als (vermutlich Junior-)Partner in eine Regierungskoalition mit der Union eintreten, was könnte sie erreichen?[1]

Derzeit in der Öffentlichkeit diskutierte Szenarien gehen davon aus, dass die AfD in Regierungsbeteiligung Trump- oder auch NSDAP-artig versuchen würde, die Demokratie direkt abzuschaffen. Nach diesen Szenarien würde die AfD direkt schockartig versuchen, die Gewaltenteilung aufzuheben, Massendeportationen durchführen und Grundrechte aussetzen. Wahrscheinlicher erscheint jedoch, dass die AfD zunächst Teile der Strategie der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) und der Strategie der postfaschistischen Fratelli d’Italia Melonis aus Italien kopieren könnte, sich also als vergleichsweise moderater Teil der Regierung zu präsentieren, die „nicht so schlimm ist, wie erwartet“. Meloni etwa profitiert international davon, eine neoliberale Wirtschaftspolitik fortzuführen und sich nicht direkt gegen die EU zu positionieren. Dadurch konnte sie weitgehend ungestört innenpolitisch knallharte queer- und armutsfeindliche Politik durchsetzen. Die AfD könnte die Gelegenheit einer Koalitionsregierung nutzen, wenn sie sich bietet, um neben der schrittweisen Radikalisierung ihrer Maßnahmen (dazu gleich mehr) nach Möglichkeiten zu suchen, revolutionäre Momente des Ausnahmezustands herzustellen. An einem von Neonazis herbeigesehnten „Tag X“ können die radikalsten Kräfte in der AfD dann versuchen, die demokratische Ordnung zum Einsturz zu bringen.

Eine solche Strategie ist also quasi eine Strategie des Biegens und Brechens. Erst Rechtsbeugung, dann Rechtsbruch: Erst versucht die AfD, wie jetzt schon in der Opposition, den normalen Ablauf von Parlamenten zu stören, etwa durch erzwungene unnötige Abstimmungen und andere Verzögerungen von Gesetzgebungsprozessen. Dann probiert sie, mithilfe der wachsenden Stimmenanteilen auf kommunaler und Länderebene in die Regierung zu kommen und bereits bestehende Gesetze über die Grenze des Erlaubten auszunutzen sowie neue zu entwerfen, also etwa rechtswidrige Abschiebungen durchzuführen und deren Anfechtung möglichst lange hinauszuzögern, sodass Betroffene – wie etwa im Fall von Sami A. nicht – zurückgeholt werden.[2] Im nächsten Schritt strengt sie sich an, die Verfassungsgerichte und damit letztlich die Verfassung zu überwältigen beziehungsweise auszuhebeln. Ein paar Anleihen aus Italien, ein paar von den US-amerikanischen Republikanern und aus Viktor Orbáns Ungarn oder vom rechtsextremen brasilianischen Ex-Präsidenten Jair Bolsonaro. Mal moderater und zurückhaltend demokratisch in der Öffentlichkeit, dann wieder angriffslustig und revolutionär. Die Strategie des „politischen Mimikry“, geprägt vom neurechten Ideologen Karlheinz Weißmann.[3]

Um das Leben schlechter zu machen, braucht die frisch im Amt angekommene AfD-Regierung keine neuen Gesetze. Sie kann die bestehenden ausnutzen, die ihre Vorgängerregierungen verabschiedet haben. Viele Rechtsnormen lassen Beamt*innen Ermessens- und Beurteilungsspielräume offen, die ein Verschieben nach rechts möglich machen. Bestes Beispiel dafür ist die Asyl- und Migrationsgesetzgebung: Sie ermöglicht schon jetzt umfangreiche Eingriffe in die Grundrechte von Betroffenen, von der Überwachung bis hin zu Abschiebungen. Diese Maßnahmen werden zwar auch jetzt schon eingesetzt, aber nicht immer voll ausgenutzt. Hinter vorgehaltener Hand erklärt ein dafür verantwortlicher Beamter in einem großen Bundesministerium: „Mit den bestehenden Gesetzen kann jetzt noch viel mehr Menschen das Leben zur Hölle gemacht werden, dafür braucht man keine neuen Regelungen.“

Eine Behördenleitung kann in vielen Bereichen ohne die Zustimmung eines Parlaments Verordnungen erlassen, wenn Gesetze den Ministerien Verordnungsermächtigungen zubilligen, und über interne Verwaltungsvorschriften Beamt*innen lenken und auf Linie bringen. So sehen etwa einige Polizeigesetze der Länder Verordnungsermächtigungen vor, die die Ausgestaltung der Landespolizeistruktur und der Datenverarbeitung in die alleinige Zuständigkeit des Innenministeriums legen. Die Beamt*innen können angewiesen werden, innerhalb bestehender Gesetze anders zu arbeiten als bisher. Besonders deutlich wird das am Beispiel der Ministerien, die für die AfD am wichtigsten sind: den Innenministerien. Gelingt es der AfD, diese auf Bundes- oder Länderebene zu übernehmen, erhält sie in der Regel unter anderem die Macht über Polizei, Geheimdienst und Asylbehörden. Die Innenministerien in Deutschland haben eine große Richtlinienkompetenz und starke Durchgriffsmöglichkeiten auf die Polizei in eigenen Wirkungsbereichen. Parlamente haben bisher nur wenig Mitspracherechte, da Informationen vorgeblich zum Schutz der öffentlichen Sicherheit im Raum der Exekutive verbleiben. Dass die extreme Rechte die Ministerien deswegen besonders attraktiv findet, ist kein Geheimnis. Das war schon bei der NSDAP so.

AfD im Innenministerium

Wie geht ein AfD-Politiker vor, der Innenminister wird? In einem Bundesland weist er beispielsweise die Polizei an, Kontrollen in Bezug auf bestimmte Delikte auszuweiten, die im Zusammenhang mit Drogenkriminalität stehen. Auch Bagatelldelikte sollen konsequenter verfolgt werden als bisher. Offiziell erklärtes Ziel ist es, die Kriminalitätsrate zu senken – dafür sei es wichtig, entschieden aufzutreten. Die Polizist*innen sollen Razzien und Kontrollen in Shisha-Bars und Döner-Imbissen weiter verstärken.[4] Unter dem Vorwand, sogenannte Clankriminalität zu bekämpfen, sollen sie auch in bestimmten Regionen verstärkt Kontrollen von Personen auf der Straße durchführen, die einer vermeintlichen „Clan-Struktur“ zugehörig sein könnten. Dabei gilt die Vorgabe, stets auf die Sicherheit der Beamt*innen zu achten und Provokationen mit Härte zu begegnen. Als Rechtfertigung für diese Verschärfung dienen der AfD die ausufernden Debatten zu dem Thema in zahlreichen Medien. Hinter den Kulissen heißt es, mit ausreichend Druck könnten mehr Menschen zu einer „freiwilligen Ausreise“ aus Deutschland gedrängt werden.

Der Minister gibt der Polizei möglicherweise auch den Auftrag, nach dem Vorbild der Berliner Polizei einen Sonderbericht zu Kriminalität von Rom*nja und Sinti*zze anzufertigen und bei der Erstellung von Statistiken ein besonderes Augenmerk darauf zu legen, welche Merkmale Tatverdächtige in diesem Sinne aufweisen.[5] Das alles führt die Linie vorheriger Innenminister*innen fort, verstärkt dabei aber deren diskriminierende Elemente. Die Betroffenen merken es zuerst. Für Eliteeinheiten kündigt der Innenminister neue Ausrüstungen an, darunter nach dem Vorbild von Sachsen[6] neue Polizeipanzer mit Maschinengewehren und neue Handgranaten, die die Kompromisslosigkeit der Polizeitruppe symbolisieren.

Bestehende Überwachungsinstrumente, etwa das Installieren von Überwachungssoftware auf Smartphones von Verdächtigen,[7] die Video-Überwachung in der Öffentlichkeit und das Scannen von Auto-Kennzeichen sollen konsequenter eingesetzt werden, kündigt der Minister an. Sein Ministerium kauft weitere Lizenzen der „Pegasus“-Überwachungssoftware ein, die in den kommenden Monaten auch auf den Smartphones von regierungskritischen Journalist*innen und Oppositionspolitiker*innen gefunden wird. Mit dem US-Überwachungskonzern „Palantir“, das für seine Datenanalyse-Software bekannt ist, war die AfD schon vor der Wahl im engen Austausch, das Engagement wird jetzt ausgebaut. Der BND hatte zuvor bereits zum Abhören von Zielpersonen die umstrittene Schadsoftware genutzt,[8] die von der israelischen NSO Group weltweit auch an Diktaturen verkauft wird. Den von ihm neu eingesetzten Präsidenten des Landesamts für Verfassungsschutz weist der Minister an, zu prüfen, ob die Partei Bündnis 90/Die Grünen durch ihre „Verbindungen zu den linksextremen Aktivisten der Letzten Generation“ möglicherweise als Verdachtsfall eingestuft werden könnte. Das Personal für die Prüfung wird aus dem „Phänomenbereich Rechtsextremismus“ abgezogen.

Härte des Rechtsstaats

Als es dagegen Protest gibt und interne Planungsdokumente aus dem Ministerium immer häufiger an die Öffentlichkeit gelangen, werden die internen Regelungen zur Verschwiegenheit verschärft. Es beginnen frenetische Suchen nach „Maulwürfen“ in den AfD-geführten Behörden. Gleichzeitig verfügt der Minister die Einstellung von Disziplinarverfahren gegen Beamt*innen, die zuvor durch die Teilnahme an rechtsextremen Chatgruppen aufgefallen waren. Da das Ministerium gegenüber der Presse keine Auskünfte zu Disziplinarverfahren gibt, fällt dies aber öffentlich kaum auf.

Ist der Ton für die „volle Härte des Rechtsstaats“ gesetzt, wie der AfD-Innenminister sein Vorgehen nennt, wendet er sich dem Thema Migration zu. Man müsse „wohltemperierte Grausamkeiten“[9] aushalten lernen, verkündet er.

Zunächst reformiert er die Einbürgerungstests, die seiner Partei zu lasch erscheinen. Die Tests sollen künftig auch die „patriotische Gesinnung“ derjenigen abfragen, die eingebürgert werden wollen. Die Ämter für Ausländerangelegenheiten erhalten die Anweisung, Anträge genauer als bisher zu prüfen. Es sei seit 2015 vermehrt zu Betrug gekommen, deswegen sollen Bearbeitungszeit und Prüfintensität deutlich erhöht werden. Das erklärte Ziel ist, alles dafür zu tun, die Zahl der eingehenden Anträge zu drücken. Über den AfD-Arbeitsminister ergeht die Weisung, dass EU-Bürger*innen bei der Stellenbesetzung stets vorrangig zu behandeln seien, zugleich wird verschiedenen Gruppen von Ausländer*innen die Arbeitserlaubnis verweigert oder wieder entzogen. Das Geld für Deutschkurse, die Ausländer*innen zur Verfügung stehen sollten, wird stark gekürzt. Die Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende dürfen nicht mehr in der Nähe größerer Städte liegen. Nachdem seit 2024 Leistungen an Asylbewerber*innen teilweise nur noch per Bezahlkarte herausgegeben werden,[10] lässt der Minister prüfen, ob künftig auch andere Sozialleistungen auf diese Weise ausgegeben werden können, zum Beispiel das Bürgergeld (das die AfD mittelfristig aber auch abschaffen will).[11] Mit dem Außenminister einigt sich der Innenminister darauf, dass Abschlüsse und Arbeitszeugnisse von Personen aus bestimmten Herkunftsländern grundsätzlich nicht anerkannt werden.

Abschiebungen lässt der Minister noch konsequenter durchführen; deutlich mehr Menschen als bisher werden in Abschiebehaft genommen. Durch die 2024 von der Ampel-Koalition beschlossene Verschärfung der Abschieberegelungen, „Rückführungsverbesserungsgesetz“ getauft,[12] besteht die Möglichkeit, Menschen bis zu 28 Tage in Abschiebehaft zu halten. Betroffene können auch nachts ohne Ankündigung abgeschoben werden. In einer koordinierten Aktion lässt der Minister in einer Nacht 69 Familien abholen und abschieben,[13] unter anderem in den Iran, nach Afghanistan und erstmals wieder nach Syrien. Am nächsten Morgen spricht er stolz auf einer Pressekonferenz und lobt die Arbeit der Einsatzkräfte. „So war das Gesetz nicht gedacht“, lässt sich ein Grünen-Politiker in der Presse zitieren. Später zeigen Urteile der Verwaltungsgerichte, dass viele der Abschiebungen rechtswidrig waren,[14] da jedoch bereits Abgeschobenen die erneute Einreise verboten ist, bleibt das Urteil folgenlos. Der Minister hatte ausreichend Zeit, sich auf einen solchen Fall vorzubereiten, er rechnete sogar fest damit, denn vergleichbare Urteile hatte es in der Vergangenheit bereits gegeben. Er kündigt weitere Abschiebungen von Familien an, „im allergrößten Stil“. Der große Aufschrei dagegen bleibt aus, zu ähnlich erscheinen die Forderungen aus den vergangenen Jahren. Die Zahl der Suizide von Menschen, die von einer Abschiebung bedroht sind, nimmt zu.

Schlag auf Schlag

Der AfD-Justizminister weist unterdessen die Bundes- bzw. Generalstaatsanwaltschaft an, Straftaten mit Bezug zu Linksextremismus besonders zu verfolgen. Er lässt nach dem Vorbild der sächsischen Justiz Sondergruppen bilden, um für die Durchführung dieser Order ausreichend Personal zusammenzuziehen. Die Beamt*innen werden dafür aus anderen Bereichen abgezogen, so liegen die Fallakten für die Verfolgung politisch motivierter Kriminalität von rechts bald außerordentlich lange unbearbeitet in der Schublade oder werden gar nicht erst angelegt. Zudem kommt es verstärkt zu Fällen, in denen Beweismaterial nicht mehr auffindbar ist. Viele der Fälle verjähren, rechte Täter kommen davon, auch schwerwiegende Straftaten bleiben ohne Konsequenz. Unter dem Vorwand, die Belastung der Gerichte verringern zu wollen, legt der AfD-Justizminister den Staatsanwaltschaften nahe, Verfahren wegen Diskriminierung schneller einzustellen, so soll die Benachteiligung von Menschen aufgrund ihrer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, ihres Geschlechts, einer Behinderung oder ihrer sexuellen Identität weniger häufig geahndet werden.

Das AfD-geführte Gesundheitsministerium verkündet nach polnischem Vorbild eine Verordnung, die die Erfassung aller ärztlich bekannten Schwangerschaften in einem Zentralregister vorsieht. Die Realisierung einer solchen Datenbank scheitert allerdings vorerst an der technischen Umsetzbarkeit in den Gesundheitsämtern, deren Faxgeräte der Aufgabe nicht gewachsen sind. Die Finanzierung von Abteilungen in Krankenhäusern, die für Geschlechtsangleichungen und für Schwangerschaftsabbrüche zuständig sind, stellt der Minister infrage. Um besseren staatlichen Zugriff auf die Vergabe von Medikamenten zu erhalten, schlägt er neue Rahmenbedingungen für die medizinische Versorgung vor, in deren Rahmen die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen aufgehoben werden soll.

Die Familienpolitik soll nach dem Willen der AfD stärker dem Leitbild der Kernfamilie aus Mann, Frau und Kindern entsprechen. Dazu stellt der AfD-Familienminister Konzepte für ein neues Betreuungs- und Scheidungsrecht vor. Die dadurch angeheizte Debatte über eine angebliche Benachteiligung von Vätern bei Scheidungen schlägt auf die Rechtsprechung durch. Die Anzahl der Verfahren, in denen Vätern trotz Gewalttaten gegen die Partnerin ein Umgangsrecht mit den Kindern zugesprochen wird, steigt weiter an. Gleichstellungsbeauftragte an Behörden erhalten die Anweisung, Diskriminierung von Männern besonders unter die Lupe zu nehmen. Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz wird angewiesen, bei Indizierungen Medien besonders gründlich unter die Lupe zu nehmen, deren Inhalte „außergewöhnliche Familienmodelle darstellen“.

Das Umweltministerium wird nach einem Beschluss der Regierung kurzerhand abgeschafft und dem Wirtschaftsministerium untergeordnet, Fördermittel für Umweltschutz werden stattdessen für die Förderung deutscher Unternehmen genutzt. Konzerne in der Fleischproduktion, der chemischen und der fossilen Industrie profitieren von zahlreichen neuen Verordnungen, die ihnen das Überwinden bürokratischer Hürden erleichtern sollen. Öffentliche Unternehmen müssen ihre Antidiskriminierungsrichtlinien neu verfassen und jetzt Präventionsangebote zu „Deutschfeindlichkeit“ anbieten. Über Beiräte und Vorstände in Landes- und Kommunalunternehmen regelt die AfD, dass das Sozialticket für Bus und Bahn abgeschafft wird. Aus dem Deutschland-Ticket steigen die lokalen ÖPNV-Unternehmen aus.

In einem Bundesland erklärt der AfD-Bildungsminister, die Bildungsstandards der bundesweiten Kultusministerkonferenz seien nicht mehr zeitgemäß. Mit seinem Veto blockiert er die weitere Arbeit des Gremiums. Er lässt wie schon vor der Wahl angekündigt für alle Schulen seines Landes einen neuen Lehrplan erarbeiten, der die „Erfolge der deutschen Geschichte“[15] besonders betonen und einen Schwerpunkt auf die Feststellung legen soll, dass es „nur zwei biologische Geschlechter gibt“. Parallel dazu wird das Gendern überall verboten, um einer „Frühsexualisierung“ der Kinder entgegenzuwirken. Sollten Schüler gendern, müsse sich dies auf die Notenvergabe auswirken. Der „Gender-Forschung“ an Hochschulen will er staatliche Gelder entziehen, Vorgaben zur Inklusion sollen überprüft werden. Sein Vorschlag, in Schulen morgens das Singen der Nationalhymne einzuführen, wird zunächst noch spöttisch abgetan. Nach Zuspruch aus der Union und Pro-Contra-Artikeln in der „Zeit“ verfolgt der Minister das Vorhaben aber weiter und setzt eine Singpflicht durch. Die „BILD“ startet daraufhin eine Kampagne und kritisiert, dass „Kinder von Migranten“ die Nationalhymne nicht mitsingen wollen. Kindern aus Willkommensklassen wird nach einem Erlass des Ministeriums der Übergang in reguläre Klassen erschwert, um den „Lernfortschritt“ der anderen Schüler*innen nicht zu gefährden. Bibliotheken werden über die Kommunen außerdem angewiesen, Bücher, in denen gegendert wird, auszusortieren.

To be continued

Das ist ein ganzer Schwall an Maßnahmen. Weitere umfassende Gesetzesprojekte kann die AfD in ihrer ersten Regierungsphase nicht umsetzen. Sie bereitet sich allerdings präzise darauf vor. Sie will in der darauffolgenden Legislaturperiode einen „Volkskanzler“ installieren, also einen volksnahe anmutenden, aber autoritär agierenden Machthaber, der mit seiner Regierungsmehrheit Einfluss auf die Besetzung der Bundes- und Landesverfassungsgerichte nehmen und diese für seine politischen Ziele instrumentalisieren kann.[16]

Auch wenn die AfD nicht wiedergewählt wird, gibt sie ihren Kampf nicht auf. Im Gegenteil: Sie hat einen langen Atem und weiß, dass auch vorerst gescheiterte Machthaber wie Donald Trump in den USA, Viktor Orbán in Ungarn und die FPÖ in Österreich nach Wahlniederlagen Comebacks erzielt haben.

[1]    s. ausführlicher: Semsrott, A.: Machtübernahme. Was passiert, wenn Rechtsextreme regieren, München 2024
[2]    Sami A.: OVG weist Beschwerde gegen Aufhebung der Rückholverpflichtung zurück, Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen v. 13.6.2019
[3]    Weißmann, K.: Neo-Konservatismus in der Bundesrepublik? Eine Bestandsaufnahme, in: Criticón, Nr. 96 (1986), S. 176-179
[4]    Neuköllner Shishabar-Betreiber kritisieren Gewerbekontrollen, Tagesspiegel v. 15.3.2022
[5]    Berliner Polizei erhob rechtswidrig Daten von Sinti und Roma, www.sueddeutsche.de v. 17.1.2021
[6]    Maschinengewehre und Handgranaten für die Polizei, www.verfassungsblog.de v. 1.2.2024
[7]    Quellen-Telekommunikationsüberwachung zwischen Recht und Technik, www.netzpolitik.org v. 6.2.2021
[8]    Bundesnachrichtendienst spitzelt mit Pegasus, www.tagesschau.de v. 8.10.2021
[9]    Höcke will den Bürgerkrieg, Die Zeit v. 24.10.2019
[10] Warum die Politik auf Bezahlkarten setzt, www.zdf.de v. 22.2.2024
[11] Wie steht die AfD zu Bürgergeld, Mindestlohn und Jobcenter?, www.ndr.de v. 25.1.2024
[12] Bundestag stimmt Gesetz zur Verbesserung von Rückführungen zu, www.bundestag.de v. 18.1.2024
[13] Horst Seehofer feiert seinen 69. Geburtstag mit 69 Abschiebungen nach Afghanistan, www.spiegel.de v. 10.7.2018
[14] Schon fünf rechtswidrige Abschiebungen seit Jahresbeginn, www.beck.de v. 17.8.2018
[15] Vogelschiss in der Geschichte, Deutsche Welle v. 2.6.2018
[16] Ein Volkskanzler, www.verfassungsblog.de v. 9.9.2019

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