100 Tage Bundespolizeibeauftragter

Marie-Theres Piening

In den letzten zehn Jahren wurden in einigen Bundesländern Landespolizeibeauftragtenstellen geschaffen; seit dem 14. März 2024 hat auch der Deutsche Bundestag in der Person Uli Grötsch seinen ersten Bundespolizeibeauftragten. Uli Grötsch, ehemaliger SPD-Bundestagsabgeordneter und zuvor über 20 Jahre als Polizeibeamter in Bayern tätig, legte Ende Juni einen „100 Tage“-Bericht vor, der erste Einblicke in seine Arbeit gibt.[1]

Im Bericht wird daran erinnert, dass eine „unabhängige[n] Stelle[n] zur Untersuchung von Beschwerden gegen mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen durch Angehörige der Polizei“ von Menschenrechtsorganisationen sowie mit dem Themenfeld Polizeigewalt und Rassismus befassten Wissenschaftler*innen bereits seit den 80er Jahren gefordert wird. Weiter wird die „gewichtige Aufgabe“ der Stelle betont, „strukturelle Mängel und Fehlentwicklungen bei den Polizeien des Bundes aufzudecken und zu untersuchen“ (S. 3). Als „allererste Aufgabe“ nennt der Bericht den Aufbau von Vertrauen – in der Bevölkerung und der Polizei. Racial Profiling dürfe es nicht geben. Ferner gehe es darum, „Bürger:innen und Polizei näher zusammenzubringen und signifikant für ein partnerschaftliches Verhältnis von Polizei und Gesellschaft einzutreten“ (S. 4).

Hierzu wurden in den ersten 100 Tagen der Amtszeit die Organisationseinheit aufgebaut, Personal eingestellt und Antrittsbesuche absolviert, etwa bei bereits etablierten Landespolizeibeauftragten, Polizeigewerkschaften, Wissenschaftler*innen, zivilgesellschaftlichen Organisationen und Polizeidirektionen. Als potentielle strukturelle Fragenstellungen nennt der Bericht u. a. den „Schusswaffengebrauch von Polizist:innen gegenüber verhaltensauffälligen Personen in psychischen Ausnahmesituationen“, die Ansprechbarkeit für „vulnerable Bevölkerungsgruppen“, „die Themen Sexismus und Chauvinismus“ sowie laufbahnrechtliche und karrierebetreffende Fragestellungen (S.10f.). Eingegangen waren bis zur Berichtslegung 109 Anliegen von Bürger*innen und 24 aus der Polizei, teils jedoch ohne Bundeszuständigkeit. Ferner weist der Bericht zwei nicht näher benannte Initiativangelegenheiten aus. Da noch keine zulässige Beschwerde abschließend bearbeitet wurde, bleibt das Potential einer Bundespolizeibeauftragtenstelle vorerst offen.

[1]  BT-Drs. 20/11990 v. 26.6.2024

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