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Legitimität (Berechtigung) und Vertrauen (Glaube) sind tunlichst zu unterscheiden. Nicht alles, was Legalität (Kodifizierung) für sich beanspruchen kann, ist auch legitim oder wirkt vertrauensfördernd. Nicht alles, was legitim ist, ist auch legal oder ist vertrauensfördernd. Was vertrauensfördernd wirkt, kann illegitim und illegal sein. Wie dieses Heft zeigt, sind das Komplikationen, mit denen sich (auch) die Polizei auseinandersetzen muss. So auch hier in diesem sporadischen Überblick.

Bertelsmann-Stiftung (Hg.): Schwindendes Vertrauen in Politik und Parteien. Eine Gefahr für den gesellschaftlichen Zusammenhalt? Gütersloh (Selbstverlag) 2019, 101 S., online verfügbar
Pfister, Sabrina: Vertrauen in die Polizei. Schweiz – Europa – Welt, Wiesbaden (Springer VS) 2021, 250 S., 69,99 Euro

„Vertrauen in gesellschaftliche und politische Institutionen“ ist eine von neun Dimensionen, mit denen die Bertelsmann-Stiftung „gesellschaftlichen Zusammenhalt“ misst (S. 6). In ihrem Konzept charakterisieren „belastbare soziale Beziehungen, eine positive emotionale Verbundenheit der Menschen mit dem Gemeinwesen und eine ausgeprägte Gemeinwohlorientierung eine kohäsive Gesellschaft“ (S. 14). „Vertrauen“, heißt es in dem Papier, sei

„eine politische Währung … Wissenschaftlich präzise kann politisches Vertrauen definiert werden als Überzeugung, dass der Akteur oder die Institution, der man sein Vertrauen schenkt, wissentlich oder willentlich nichts tun wird, das den Vertrauenden schädigt“ (S. 66, Hervorh. im Orig.).

Man mag das alles so oder so finden, einflussreich sind Studien aus dem Hause Bertelsmann allemal. Und für die Polizei gutes Futter: Für die aus zwei Teilstudien bestehende Untersuchung ergibt sich ein Wert von 70 % großen bzw. sehr großen Vertrauens in die Polizei (bundesweit haben im Mittel 8 % kein oder geringes Vertrauen, 22,1 % teils/teils; S. 72). Regional ist das Polizei-Vertrauen unterschiedlich verteilt: am geringsten ist es in Baden-Württemberg (12,6 %), am höchsten mit 81,5 % im Saarland (vgl. S. 59, Tab. 8).

Europäische Daten zu den Vertrauenswerten in die Polizei liefert Pfister (Abb. 12.1). Danach ist das Vertrauen in die Polizei mit einem Wert von 8.10 (von 0 bis 10) von allen untersuchten Ländern in Finnland am höchsten, in der Ukraine mit 2.04 am niedrigsten, Deutschland liegt mit 6.84 noch knapp über dem EU-Mittelwert von 6.0 (S. 136).


Stegelmann, Caren: Die Polizei auf Twitter. Vom „Hey Sie da!“ zum „Lasst das!“ #nurdieliebezählt, in: Arzt, Clemens; Hirschmann, Nathalie; Hunold, Daniela; Lüders, Sven; Meißelbach, Christoph; Schöne, Marschel; Sticher, Birgitta (Hg.): Perspektiven der Polizeiforschung, Berlin (Selbstverlag) 2021, S. 187-200, online verfügbar

Auf der 1. Nachwuchstagung Empirische Polizeiforschung, die vom 4. bis 5. März 2021 in Berlin stattfand, wurden 29 Vorträge gehalten. Kein einziger Beitrag des Sammelbands versucht sich auch nur an einer Begriffsbestimmung von Vertrauen. Wir können also nur ahnen, was gemeint ist, wenn es heißt: „Durch die Verknüpfung von positiver Emotion, Vertrauen und Sicherheit [auf Twitter/X] erschließt sich die Polizei das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung als Aufgabenbereich“ (S. 196).

Die Polizei dehne ihre Zuständigkeit auf das soziale Alltagsleben „an sich“ (ebd.) aus. In dem Narrativ, das Vertrauen in die Polizei an Sympathie und positive Emotionen knüpft, „setzt sich sie Polizei selbst mit Sicherheit und Ordnung in eins.“ (ebd.). Diese Beobachtung ist wichtig. Wer „Vertrauen in die Polizei weniger an Sympathie als an ihre Rechtsgebundenheit knüpft und die Legitimität des Gewaltmonopols gerade aus dem Anspruch der Emotionslosigkeit, Nicht-Involviertheit und Neutralität der Polizei als Konfliktbearbeiterin ableitet“, riecht den Braten (S. 197, Hervorh. im Orig.). Vertrauen wir also dem Nachwuchs.

Maurer, Nadja; Möhnle, Annabelle; Weidemann, Wolfgang; Zurawski, Nils: Kritische Polizeiforschung: Reflexionen, Dilemmata und Erfahrungen aus der Praxis, Bielefeld (transcript) 2024, 252 S., online verfügbar
Guzy, Nathalie: Erfahrungen mit und Einstellungen gegenüber der Polizei: Ergebnisse einer deutschen Opferbefragung, in: Niggli, Marcel Alexander; Marty, Lukas (Hg.): Risiken der Sicherheitsgesellschaft. Sicherheit, Risiko & Kriminalpolitik, Bonn (Forum Verlag Godesberg) 2014, S. 240-256, online verfügbar

„Die Quelle polizeilicher Legitimität ist das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger“ (S. 7), meinen die Herausgeber*innen des ersten hier genannten Sammelbandes. Ko-Herausgeberin Maurer bekräftigt gut 100 Seiten später:

„Weil der Bürger der Polizei vertrauen können will und weil sich die Polizei das Vertrauen der Bürger wünscht, kann es nur im allseitigen Interesse liegen, Vertrauen zerstörendes Verhalten von Polizeibediensteten zu verstehen“ (S. 114).

Gut 50-mal wird Vertrauen an- und aufgerufen, allein, auf keiner der gut 250 Seiten machen sich die Kolleg*innen die Mühe, „Vertrauen“ auch nur im Ansatz zu definieren. Während Nathalie Guzy aus dem Englischen zitierend meint, Vertrauen in die Polizei sei „die öffentliche Überzeugung, dass die Polizei gegenüber den Bürgern die richtigen Absichten hat und in der Lage ist, in bestimmten Situationen auf bestimmte Weise zu handeln“ (S. 244), klärt sie immerhin, welche Items ihr ein Anliegen waren, nämlich

„drei zentrale Subkonzepte … und zwar das Vertrauen in:
a) die Effektivität der Polizeiarbeit (‚Wie gut arbeitet die örtliche Polizei bei der Verbrechensbekämpfung? sehr gut/eher gut/eher schlecht/sehr schlecht?‘)
b) die distributive Gerechtigkeit (‚Angenommen eine reiche und eine arme Person zeigen eine Straftat bei der Polizei an. Behandelt die örtliche Polizei die reiche Person schlechter, die arme Person schlechter oder beide Personen gleich?‘)
c) die prozessuale Gerechtigkeit (‚Wie häufig setzt die örtliche Polizei mehr Gewalt ein, als rechtlich oder situationsbedingt geboten wäre? Sehr oft/oft/ manchmal/selten/nie?‘)“ (ebd.).

Ihre Ergebnisse überraschen nicht und erklären wenig, denn dass „als unfreundlich und wenig hilfsbereit bewertete Interaktionen zu einer Reduzierung des Vertrauens führen (allerdings lediglich im Falle der distributiven Fairness und des Vertrauens in die Effektivität der Verbrechensbekämpfung)“ (S. 253), damit war zu rechnen. Die abgefragten „polizeiinitiierte Kontakterfahrungen, die als ungerecht und vorurteilsbelastet bewertet werden“ (ebd.), hätten „das Vertrauen positiv“ beeinflusst (ebd.): „Daraus ist freilich nicht zu schließen, dass ungerechtes und vorurteilsbelastetes Verhalten der Polizei zu einer Steigerung des Polizeivertrauens führt“ (S. 253). Puh, wir waren schon besorgt …

Monaghan, Jake: Just Policing, Oxford (Oxford University Press) 2023, 248 S., 26,15 EUR

„Polizeiarbeit ist ein moralischer Sumpf“, beginnt der Politische Philosophie lehrende Autor sein Buch – und beendet es, nach empirisch satter Beschreibung, mit der Feststellung: „Jede Form sozialer Kontrolle ist mit Unrecht gepflastert“ (S. 204). Die Frage sei nun, wie kann die Polizei (in den USA) dennoch zu einer gerechten Polizeiarbeit gelangen? Denn dass sie ungerecht ist in der realen Welt, die von Utopien absehen sollte, wenn sich real etwas verbessern soll – ist ein Ausgangspunkt.

Ein anderer ist, dass die Abschaffung der Polizei nicht jedes Problem, das sie unzweifelhaft (mit) hervorbringt, beseitigen wird. Zwar „ist ein Großteil der Polizeiarbeit ineffektiv“ (S. 19, Hervorh. im Orig.), dennoch trage die Polizei dazu bei, Gewalt- und Eigentumsdelikte zu reduzieren. Es sei eher „unwahrscheinlich“, dass „wir tatsächlich wissen, wie wir das Problem der Gewalt so lösen können“, dass niemand mehr einen legitimen Bedarf an Polizeischutz hätte (S. 9, Hervorh. im Orig.). Alternative Programme müssten zudem viele der gleichen heiklen Probleme lösen wie die reguläre Polizei. Was derzeit die Legitimität von Polizeiarbeit bedroht, wäre auch eine Bedrohung für jene, die ihren Platz einnehmen (sollen).

Die Frage der Legitimität ist für Monaghan zentral. Im 3. Kapitel (S. 48ff.) setzt er sich mit der Frage auseinander, was die Entscheidungen eines/einer Polizeibeamt*in oder die Strategien einer Polizeibehörde gerecht oder ungerecht macht. Unterschiedliche Gesetze und Polizeistrategien weisen unterschiedliche Legitimitäts-Risikoprofile auf, und diese Profile sind wichtig, um zu verstehen, wo die Grenzen der Herrschaft gezogen werden sollten (S. 63). Es geht ihm also um die Frage, welche Legitimitätsrisiken sollten eher vermieden werden, um etwa Freiheit, Demokratie und Selbstbestimmung zu erhalten und zu fördern bzw. die Legitimität von Polizei(arbeit) als „moralisch zulässig“ zu erhalten. Vier Risiken hebt er hervor („Ich habe die Risiken … aufgrund ihrer Allgemeingültigkeit ausgewählt, da sie zu einem Risikoprofil zusammengefasst werden können“ (S. 88):

Ausmaß der polizeilichen Belastung – Bsp.: Wie groß ist die Belastung für die Menschen, die polizeilich überwacht werden?
Verteilung der polizeilichen Belastung – Bsp.: Welche Gruppen tragen die Belastung?
Ausübung von polizeilicher Herrschaft – Bsp.: Reagiert die Polizei auf ein Verbrechen, oder sucht sie proaktiv danach?
Stärke der Befugnis – Bsp.: Setzt die Polizei ein Gesetz durch, das von der Bevölkerung weitgehend unterstützt wird, oder eines mit eher schwacher Unterstützung? (S. 89-94).

Ein Beispiel: Eine gewöhnliche Polizeistreife verteilt die aus der Polizeiarbeit resultierende Belastung gleich – in dem Sinne, dass auch Unschuldige überwacht werden –, aber das Ausmaß der Belastung ist gering. Im Gegensatz dazu verbinden „Stop-and-Frisk“-Taktiken eine ungleiche Verteilung mit einer erheblichen Belastung, was ein ernsthaftes Risiko von Illegitimität mit sich bringe (S. 96). Patrouillen, die Strafverfolgung und Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung kombinierten, stellten ein hohes Legitimitätsrisiko dar; Monaghan empfiehlt, diese Funktionen innerhalb der Polizei zu trennen, weil es sich hier stets um „Risiken handelt, dass politische Herrschaft in unzulässiger Weise ausgeübt wird“ (S. 88).

Polizeiliches Handeln sei daher am legitimsten und gerechtesten, wenn 1. die Belastung durch polizeiliches Handeln in einem angemessenen Verhältnis zu den sozialen Schäden steht, die es mindern soll, wenn 2. das polizeiliche Handeln eine Reaktion auf Beschwerden von Bürger*innen oder offensichtlichen Belastungen ist und proaktiv in das Leben der Bürger*innen eingegriffen werde, wenn 3. die polizeilichen Maßnahmen mit einer starken Zustimmung der Bevölkerung einhergehen und wenn 4. die Belastungen durch diese polizeilichen Maßnahmen nicht unverhältnismäßig stark auf schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen fallen (S. 88).

Man mag dem im Kern zustimmen, aber diese Art von „Realismus“ hat durch den Fokus auf polizeiliche „Legitimitätsprobleme“ auch ihre zynische Seite. Man könnte jedenfalls auch bereits heute einen Schritt weitergehen und die Polizei – beispielsweise – vollständig aus der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, dem Kindergarten- und Schulsystem und der Sozialen Hilfe herauszunehmen.

McGregor, Refe: Recovering Police Legitimacy. A Radical Framework, London (Taylor & Francis) 2025, 320 S., 44,17 EUR
Hough, Mike: Good Policing. Trust, Legitimacy and Authority, Bristol (Policy Press) 2021, 143 S., 16,65 EUR

Die Legitimitätskrise der Polizei muss erheblich sein. Ein Ausdruck davon ist der Band von Hough, der keinen einzigen neuen Gedanken zur Auflösung dieser Krise beitragen kann – und daher hier nur erwähnt wird. McGregor erweckt den Eindruck, Schuld hätten immer die anderen: „Die transatlantische Legitimitätskrise wurde durch die Militarisierung der US-Polizei seit Ende der 1980er Jahre und die Politisierung der britischen Polizei seit Mitte der 1980er Jahre verschärft“ (S. 3). Ihm geht es um die Praxis und Institution, die Peter Manning (2010) als AADP (Anglo-American Democratic Policing) bezeichnet: die Vorstellung von einem sichtbaren, reaktiven, bürokratisch organisierten Mittel zur staatlichen Konfliktlösung mit minimalem Einsatz von Gewalt (S. 41). Seine Studie stelle „ein radikales Rahmenkonzept zur Wiederherstellung der Legitimität der Polizei“ dar (S. 232). Polizei-Legitimität werde auf drei Ebenen untergraben: in der Polizeipraxis, in der Institution und im systemischen Kontext (Politik, Ökonomie). Seine zehn „Empfehlungen“:

Im Bereich Taktik und Ausrüstung (1) sollten Durchsuchungsbefehle ohne vorherige Ankündigung sofort abgeschafft werden, der Rückbau paramilitärischer Polizeieinheiten und die Einstellung der verdeckten Polizeiarbeit könnten kurzfristig erreicht werden (S. 289). Unter (2) wird eine bessere Fitness der Truppe angemahnt (S. 291), und unter (3) werden toxische Männlichkeit und Rekrutierungsprobleme (insbesondere von Frauen, S. 293) verklausuliert angesprochen. Die Polizeistrukturen sollen zentralisiert (4, S. 296f.), nationale Sicherheitsfragen („high policing“, S. 298) nur noch durch nationale Polizeibehörden bearbeitet werden (5), institutioneller Rassismus (6) – seltsamerweise ergänzt um die Formulierung „außer positive Diskriminierung“ (S. 300) – bekämpft werden.

„Polizeichefs, Justizbeamte und Regierungsvertreter sollten die Komplexität der Ursachen von Kriminalität und die begrenzten Möglichkeiten des Strafrechtssystems, diese Ursachen zu bekämpfen“, anerkennen (7, S 301), während zugleich diejenigen Institutionen, auch finanziell, gestärkt werden sollten, die Reformpolitik verfolgten. Die Polizei könne ein neoliberal ausgerichtetes Wirtschaftssystem, zumal es auch den Polizeiapparat erfasst, nicht am Laufen halten (8, S. 303). Er sieht die Notwenigkeit einer Re-Sozialdemokratisierung (9) beider Gesellschaften (eine Sozialdemokratie in den USA kann ich indes nicht erkennen). Der Neoliberalisierungsprozess habe allerdings beide Länder so zerrüttet, „dass Sozialdemokratie nur noch durch eine gewaltsame Revolution erreicht werden kann, die selbst massiven Schaden anrichten würde“ (S. 304).

Eine Entmilitarisierung der Polizei und eine Entpolizeilichung beider Gesellschaften sind sicher zu begrüßen, von einer echten „Fehlerkultur“ innerhalb der Apparate aber ist kaum die Rede. McGregors „Empfehlungen“ sind oft so unkonkret, dass wir ihm zustimmen, wenn er schreibt: „Jeder Polizeibeamte oder Polizeichef, der nicht bereit ist, sich nach diesem Maßstab beurteilen zu lassen, ist kein großer Verlust für die Institution der Polizei“ (S. 308).

Neuerscheinungen

Röttinger, Raphael: Gewerbliche Sicherheitsdienstleister im Fußballstadion. Aufgaben, Kompetenzen, Kommunikation und Koordination unter besonderer Berücksichtigung ihres Stellenwertes im Nationalen Konzept Sport und Sicherheit (NKSS), Frankfurt/M. (Verlag für Polizeiwissenschaft) 2024, 94 S., 26,90 Euro

So unüberschaubar wie die Aneinanderreihung von Substantiven in der Untertitelei dieses Bandes, so überschaubar das Interesse des Autors: Das kommerzielle Sicherheitsgewerbe möge integraler Teil der Gemeinschaft von „Sicherheitsnetzwerkpartnern“ (S. 30) aus Vereinen, Deutscher Fuß­ball Liga (DFL), Deutschem Fußball-Bund (DFB), Polizei und weiteren Akteuren vor und in Fußballstadien werden. Warum, das kann der Autor in seinem Papier, das sich wie eine Auftragsarbeit für den Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDWS) liest, allerdings nicht erklären.

Und das ist auch nicht überraschend, denn einerseits taucht der Begriff „Sicherheitsnetzwerkpartner“ in der ersten Fassung NKSS von 1992 noch gar nicht auf (dort ist lediglich von „Telefonnetzen“ und Netzen „hinter den Toren“ die Rede (S. 39, 41, s. www.bpb.de/system/files/dokument_pdf/nkss-1292_0.pdf). Als „Netzwerkpartnerschaft“ (ohne „Sicherheit“) wird der Begriff erst in der NKSS-Fassung von 2012 eingeführt (www.kos-fanprojekte.de/index.php?id=129). Diese soll „Sportvereine und -verbände, Polizeien der Länder und des Bundes, Kommunen, Kreise und kommunale Verbände, Fanprojekte nach dem NKSS, Aufgabenträger im Öffentlichen Personenverkehr, Verkehrsunternehmen [und die] Ministerien der Ressorts für Inneres, Sport, Jugend und Familie und Verkehr“ umfassen (S. 5).

Vier Fragen will der an der Donau-Universität in Krems lehrende Professor, Geschäftsführer eines Sicherheitsunternehmens und Offizier der Reserve klären: (1) Haben DFB und Polizei einen Ausbildungsstandard für Ordnungs- und Sicherheitsdienste in Fußballstadien definiert? (2) Sind gewerbliche Sicherheits- und Ordnungsdienste in den von der NKSS fest definierten Kommunikationsprozess ausreichend eingebunden? (3) Welche Faktoren wirken auf die Sicherheit im Stadion? (4) Wie könnte das komplexe Konzept „Sicherheit im Stadion“ künftig ausgestaltet werden? (S. 7f.).

Tja, die Fragen mögen berechtigt sein. Nur (1), verbindliche Ausbildungsstandards für kommerzielle Sicherheitsdienste legen nicht der DFB oder die Polizei fest, sondern der Gesetzgeber (oder eben nicht – wie es auf S. 86 auch richtig heißt). Daher gelten bis heute unterschiedliche Regelungen in den Stadien, auch für die Ausrüstung. Man könnte DFB und Polizei fragen, wie sie es finden, dass der Gesetzgeber Qualifikationsstandards festlegt und nicht, ob sie Vorschläge hätten. Man kann den Gesetzgeber fragen, warum er das nicht macht, man kann sogar Mitarbeiter*innen kommerzieller Sicherheitsdienstleister fragen, deren Auswahl unbegründet bleibt, nur – eine Antwort auf die obige Frage bekommt man so nicht.

Die Befragten sind (Frage 2) mit der kommunikativen Einbindung eigentlich recht zufrieden (z. B. S. 68ff.), möchten aber mehr „Schulungen und Weiterbildungen“ (S. 70). Zu den Fragen 3 und 4 teilt der Autor mit, dass das schlecht ausgebildete kommerzielle Sicherheitsgewerbe – wie die Polizei – seit Jahren mit deutlich weniger gewaltförmigen Auseinandersetzungen konfrontiert ist (S. 38f., 89). Dass er allerdings im Jahr 2024 auf einer Datengrundlage von 2017 argumentiert, darf verwundern. Zur aktuellen Lage weiß der Autor nichts beizutragen.

Immerhin erkennt er ein zentrales Problem: Dass in jenem damals (NKSS 1992) und in dem nachfolgenden damals (NKSS 2012) galt und bis heute (2025) gilt, es mangelt den im Gewerbe Beschäftigten an Qualifikation und dem Gewerbe insgesamt an Personal (etwa S. 31, 84, 88). Auf dieser Grundlage für dessen Einsatz zu werben, ist ein wenig abenteuerlich.

Der Band erzählt auf 18 Seiten (18!) die seiner Auffassung nach relevante Literatur nach. Das kann man dankenswert finden. Dass er dabei allerdings für seine Fragestellungen zwingend wichtige Publikationen – auch Dissertationen, so etwa Baasch (2008), Bach (2009), Mayer (2009), Stückler (2010) – weggelassen hat, sie ihm vielleicht auch im Rahmen seiner „systematischen Literaturrecherche in fünf Phasen“ (S. 39) entglitten sind, kann man wahlweise kopfschüttelnd registrieren oder besorgt ob der Qualifikation des Professors sein.

Die Ausschließung jeglicher kritischer Perspektive auf kommerzielle Sicherheitsdienste in Fußballstadien jedenfalls grenzt an Ideologem-Produktion (Motto: „Private Sicherheit ist gut!“). Eine Arbeit auf diesem Niveau sollte selbst beim BDWS Unwohlsein auslösen – hat sie aber nicht (s.  DSD. Der Sicherheitsdienst, 2024, H. 1, S. 6f.)! Ein eher peinliches PR-Produkt. (alle: Volker Eick)

Soziale Arbeit und Polizei. Spannungen, Relationierungen und Interdependenzen, in: Widersprüche 177, 45. Jg., September 2025, S. 3-98 (Schwerpunkt), 18,00 Euro

Die lange Konflikt-Kooperations-Geschichte von Sozialer Arbeit und Polizei will dieses Heft – so die Redakteur*innen des Schwerpunkts – durch den Blick auf „theoretische Rahmungen, subjektive Perspektiven und Erfahrungen sowie institutionelle Praktiken … differenziert erweitern“ (S. 5). Umgesetzt wird dieses Vorhaben durch vier Aufsätze und vier als „Miniaturen“ bezeichnete Schlaglichter auf Praxis und Diskussionen im polizeilich-sozialarbeiterischen Kontext.

Die in den Beiträgen geschilderten und analysierten bzw. reflektierten Praxen werden gerahmt durch den einleitenden Aufsatz von Holger Ziegler und den abschließenden schriftlichen Dialog zwischen Rafael Behr und Daniela Hunold. Zieglers Ausführungen zum „Verhältnis von Sozialarbeiter*innen mit oder ohne Gewaltlizenz“ gelten zunächst den Argumenten, die von den Befürworter*innen einer (intensivierten) Zusammenarbeit ins Feld geführt werden. Weder der Hinweis gemeinsame Klientele, präventive Orientierungen oder „Gefährdungsvermeidungsaktivitäten“, noch das vermeintliche „sozial Werden“ der Polizei hielten einer kritischen Prüfung stand. Angesichts dieser Konstellation scheint es fast zwangsläufig, dass bestehende Kooperationsprojekte „regelmäßig zwischen punitiver Symbolpolitik, mehr oder weniger schädlichen ‚Angeboten‘ und ‚Luftnummern‘ changieren“ (S. 23). Jenseits aller Kooperationen sieht Ziegler das zentrale Problem im gewandelten Selbstverständnis der Sozialen Arbeit; sie habe ein „‘Polizeiproblem‘ … – ein Problem ihrer eigenen Praxis.“ (S. 24). Nahtlos schließt sich hier der Hinweis von Hunold auf die „Verschiebung des Verhältnisses von Hilfe zu Kontrolle“ in (Teilen) der Sozialen Arbeit (S. 96) an. Dabei treffe sie auf Polizist*innen, die potenziell „sofort von einem dialogischen in einen Überwältigungsmodus umschalten“ könnten (Behr, S. 93). In den Kooperationen – namentlichen in den justiznahen Häusern des Jugendrechts – spielten die „Dominanzregeln der Polizei“ (Behr) eine entscheidende Rolle. (S. 96) Insgesamt, so Hunold im Schlusssatz, „überlagern“ das „gewaltmonopolisierende Handeln und die damit verbundene Dominanzlogik und Sicherheitsnarrative … schlussendlich die Identifizierung von arbeitsrelevanten Bereichen Sozialer Arbeit.“ (S. 97)

Zu diesem großen Bild eines ungleichen Neben- und Miteinander – ein Gegeneinander ist kaum auszumachen – liefern die andere sechs Beiträge des Schwerpunkts die versprochenen Differenzierungen: Zoё Clark u. a. präsentieren einen kleinen Ausschnitt aus ihrem noch laufenden Forschungsprojekt „Polizei als Partnerin der Heimerziehung?“, der die Perspektive der jugendlichen Heimbewohner*innen auf die Polizei beleuchtet. Fraglos ist die Sicht der Adressat*innen (von Polizei und Sozialer Arbeit) eine vernachlässigte Seite in der „Kooperations-Debatte“. Anhand exemplarischer Interviewpassagen werden drei Bedeutungen der Polizei für die Jugendlichen sichtbar: Sie wird als eine Einrichtung wahrgenommen, die Hilfe in existenziellen Notlagen bietet, die als „Fürsorgeinstanz im Alltag“ wahrgenommen wird, oder Polizist*innen werden als „biografische Schlüsselpersonen“ bewertet. Esteban Pinero u. a. geben einen Einblick in ihr Forschungsprojekt, das mit einem die Praxis rekonstruierenden Ansatz die Diskussion für „eine komplexere und gegenstandsangemessenere Lesart“ des Polizei-Sozialarbeits-Verhältnisses öffnen möchte. (S. 46) Der Beitrag schildert das arbeitsteilige Zusammenwirken bei einer Zwangsräumung in der Schweiz und betont den Anteil der Sozialarbeitenden an deren Gelingen. Im Beitrag von Svenja Keitzel und Sybille Münch werden einige Ergebnisse zweier abgeschlossener Forschungsprojekte präsentiert. Unter der Überschrift „Polizei und Flucht“ werden die polizeilichen Selbstbeschreibungen („routinierte Praxis“ einer „machtvollen Position“) und die der Adressat*innen der Polizei (Stigmatisierung und Misstrauen) vorgestellt. Soziale Arbeit taucht in diesem Beitrag nicht auf; eine Leerstelle, in der ein besonderer Bezug zur Sozialen Arbeit deutlich wird. Die Miniaturen beginnen Manuela Hofer und Marc Diebäcker mit der Kritik an einem österreichischen Fortbildungskonzept („SWaPOL. Social Work and Policing“. Das Konzept sei angelegt „im Sinne eines kriminalpräventiven Zugriffs von Sozialer Arbeit zu erwarten, sich in polizeiliche Logiken und Taktiken einzupassen und diesen ordnungspolitisch zuzuarbeiten.“ (S. 78) In zwei weiteren Miniaturen werden Interviews geführt: Tilman Lutz spricht mit dem Leiter der Hamburger Anlaufstelle für junge Menschen KIDS, die auch Fortbildungsveranstaltungen für Polizist*innen anbietet. Von „Zusammenarbeit“ will der Leiter explizit nicht sprechen. Die Fortbildung der Polizist*innen sei vielmehr der Versuch, durch Kenntnis und persönlichen Kontakt, die Polizei aus den Räumen der Anlaufstelle fernzuhalten, um den Schutzraum für die Jugendlichen gewährleisten zu können. Zoё Clark interviewt eine Mitarbeiterin vom „Raum_58“, einer Notschlafstelle für junge Menschen in Essen. Bei Konflikten mit oder zwischen den Jugendlichen werde durchaus die Polizei gerufen bzw. werde den Jugendlichen freigestellt, etwa bei Diebstählen, die Polizei einzuschalten.

Die „Widersprüche“ richten sich an Beschäftigte und Aktivist*innen im sozialen Bereich. Das vorliegende Heft ist aber auch für eine breitere kritische Öffentlichkeit aus zwei Gründen von Interesse. Erstens werden sehr unterschiedliche Perspektiven, Praxisfelder und analysierende Zugänge präsentiert. Zweitens mahnt das Heft alle diejenigen zur Vorsicht, die sich von der polizeilich-sozialarbeiterischen Kooperation einen alternativen, demokratischen, gestaltend-helfenden statt repressiven Umgang mit vermeintlichen oder wirklichen (Sicherheits-)Problemen versprechen: Ihr Selbstverständnis, ihre Ressourcen, ihre institutionelle Verfasstheit machen die Soziale Arbeit eher zu einem Anhängsel als zu einer Alternative zur Polizei. (Norbert Pütter)

 

 

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