Vertrauen in und durch die Staatsgewalt: Kleine historische Nachzeichnung

von Martin Herrnkind

Eine historische Querschau zum Vertrauen in die Polizei führt zu ernüchternden Ergebnissen. Vom Misstrauen gegenüber mit Gewalt ausgestatteten Ordnungshütern und deren paramilitärischer Sozialisation bis zu Reformansätzen in der Weimarer Republik und heutigen Problemen – wie der Dualisierung der Gesellschaft und mangelnder Verfahrensgerechtigkeit – bleibt Vertrauen zur Polizei gesellschaftlich umstritten. Strukturelle Hindernisse verhindern eine breitere Vertrauensbasis, besonders bei gesellschaftlichen Minderheiten.

Um das Jahr 450 v. Chr. glaubten die „freien Bürger“ Athens an die Notwendigkeit einer Parlamentspolizei, die gleichzeitig für ordnungsgemäße Abläufe vor Gericht sorgen sollte. Nach heutigem Verständnis eine Art Mix aus Bundestagspolizei und Justizwachtmeisterei. Die Aufgabe konnte aber nicht durch „freie Bürger“ übernommen werden. Sie wurde etwa 300 skythischen Sklaven übertragen.[1] Nach Friedrich Engels war „dieser Schergendienst“ so entwürdigend für den „freien Athener“, dass

„er sich lieber vom bewaffneten Sklaven verhaften liess, als dass er selbst sich zu solcher Schmach hergab … Der Staat konnte ohne die Polizei nicht bestehn, aber er war noch jung, und hatte noch nicht moralischen Respekt genug, um ein Handwerk achtungswerth zu machen, das den alten Gentilgenossen nothwendig infam erschien.“[2]

Vom Mittelalter bis in die frühe Neuzeit galten die ersten kriminaljustiziellen Berufe als „unehrlich“. Dazu gehörten alle,

„die mit den Missetätern der bürgerlichen Gesellschaft zu tun hatten, alle, die als Häscher, Büttel, Polizeidiener, (Amts-)Schließer oder Schlüter, Gefängniswärter, Pförtner, Stadt- und Stöckeknechte, Profose, Bruchvögte (Gerichtsdiener) der Obrigkeit gegenüber dem freien Bürger dienten“.[3]

Oder anders später mit Nietzsche: „Wer mit Ungeheuern kämpft, mag zusehn, dass er nicht dabei zum Ungeheuer wird. Und wenn du lange in einen Abgrund blickst, blickt der Abgrund auch in dich hinein.“[4]

Im 19. Jahrhundert entstand die im heutigen Verständnis bürokratische Organisation Polizei – und damit das Bild des Pickelhaube tragenden, militärisch habitualisierten, distanziert sowie „wenig volksnah“ auftretenden preußischen Polizeibeamten. Agenten von „Vater Staat“ oder, wie eine Redensart lautete: „Nach Gott kommt gleich die Polizei.“ Polizeibürokratie differenzierte sich stärker aus und definierte klarer ihre Zielgruppen: „Gefährliche Klassen“, „Anarchisten“, „Zigeuner“, „Sozialisten“. Angehörige dieser Zielgruppen dürften ein mindestens ambivalentes, wenn nicht gar belastetes Verhältnis zu „ihren Schutzleuten“ entwickelt haben. Aber selbst die nicht zu diesen Zielgruppen gehörenden Gesellschaftsmitglieder dürften in der Nähe einer Pickelhaube selten ein warmherziges Wohlgefühl empfunden haben.

Für diesen Zustand existierte bis tief in die Weimarer Republik hinein nicht einmal ein theoretisch alternatives Modell. Wozu auch? In politischen Systemen, die nicht auf Zu- oder Abstimmungen breiter Massen angewiesen sind, besteht die Rolle der Polizei in der Durchsetzung feudaler, konstitutionell monarchistischer, autoritativer oder totalitaristischer Entscheidungen. Ob Polizeieinsätze breiten Massen gefallen oder nicht, entwickelt für Polizeimanagement oder Polizeipolitik kaum Relevanz. Überdies reduziert der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vordergründig die Effizienz polizeilicher Arbeit. Einerlei, ob es sich um Staaten mit einklagbaren Menschenrechten handelt oder solchen ohne: Das Übermaßverbot legt der Polizei Fesseln an.[5] Ohne einklagbare Menschenrechte entfaltet diese Zweck-Mittel-Relation für die Polizei allerdings keinen Kalkulationswert. Bemerkenswert erscheint in diesem Zusammenhang, dass im Rechtsstaat Bundesrepublik Waffen wie Handgranaten und Maschinengewehre bis in die siebziger Jahre der Bundesrepublik zum Polizei-Repertoire gehörten. Gleichzeitig darf nicht unterschlagen werden, dass der Schusswaffengebrauch gegen Personengruppen im 19. und bis ins frühe 20. Jahrhundert alles andere als eine Ausnahmeerscheinung war.

Die Polizeiausbildung und damit die Sozialisation der Polizeibeschäftigten wurde an diesen Parametern ausgerichtet. Eine funktionierende Polizei musste in Krisen- und Stresssituationen durch und durch internalisierte Verhaltensmuster praktizieren. Pädagogisch sind damit nicht nur psychomotorische Lernziele gemeint („Präsentiert das Gewehr!“), sondern vor allem auch emotionale. Dieser pädagogische Aspekt findet sich sehr selten in der Literatur. Die Erkenntnis aus der Dissertation von Erwin Palm aus dem Jahr 1933 lässt sich aber fast eins zu eins auf die Situation des 19. Jahrhunderts übertragen. Zunächst begründet Palm die Notwendigkeit der Formalausbildung, z. B. des Marschierens auf dem Exerzierplatz:

„Auch des Gehens unkundig ist der Polizeirekrut. Ihm wird es recht bald selbst völlig klar, dass er zwar vorwärts stampfen, wackeln, sich fortwälzen kann, nur nicht frei, gerade und ausgerichtet gehen. Da beginnt die Uniformierung aus der einfachen Körperbewegung … Ziel höchster Integration der Abteilung ist der motorische Ablauf unter Ausschaltung jeder Gehirnarbeit.“[6]

Bis zu diesem Punkt ließen sich bei Palm nur die psychomotorischen Lernziele herauslesen. Tatsächlich ging es ihm in der Formalausbildung aber um vor allem auch emotionale Lernziele, also psychische Entpersönlichung, Dressur und Instrumentalisierung. Sein pädagogisches Ziel lautete:

„Die beim Einsatz gegen eine Mehrheit von Menschen nötigen Maßnahmen und die Art der zu ihrer Durchführung erforderlichen Zwangsmittel, besonders in Bezug auf den Gebrauch der Schusswaffe, bestimmt nach freiem Ermessen der Führer, der auch die alleinige Verantwortung trägt. Jede Kritik an dieser Anordnung …, selbst wenn die Anordnung offenbar von falschen Voraussetzungen ausgeht oder gar das erforderliche Maß weit übersteigt, ist ein Verstoß gegen die Manneszucht“[7]

Damit wird der Zweck (para-)militärischer Sozialisation deutlich: Die „Gehirnarbeit“ hat generell bei Befehlen zu unterbleiben.

Die Didaktik der Polizeischule kam ’mal schleichend, ’mal drastisch daher. Ihr starker Effekt entsprach dem, was Bourdieu „Doxa“ nannte: Vorbewusste Überzeugungen und Glaubenssätze, die als gegeben hingenommen, keinesfalls debattiert, geschweige denn hinterfragt wurden.[8]

Solche Sozialisationsbedingungen sind Voraussetzung einer funktionierenden Polizeieinheit in diesem Verständnis; sie sind aber noch nicht zureichend, um ein weitgehend störungsfreies System sicherzustellen. Denn es können immer noch „Schießhemmungen“ auftreten oder sonstige, häufig moralisch bedingte psychische Hürden gegenüber drastischer Vollzugsgewalt. Hier bewährten sich (durchaus auch politisch) ideologisierende Skripte der Zielgruppen, dehumanisierende Feindbilder, Schuldzuweisungen, die von vornherein den Gedanken ausschlossen, das Gegenüber könnte zum Opfer der Polizei werden.

„Dein Freund und Helfer“

Sykes und Matza entwickelten 1957 ihre lerntheoretisch zu verstehenden Neutralisationstechniken.[9] Mögliche moralische Belastungen können „verlernt“ werden. Zu den wichtigsten fünf Techniken zählten sie die Ablehnung der Verantwortung („Anarchist ist selbst schuld“), die Ablehnung des Opferstatus („Anarchist verdient nichts anderes“) oder die Berufung auf höhere Instanzen („Befehl ist Befehl“). Mechanismen dieser oder ähnlicher Art lassen sich in allen Polizei- oder Folterstaaten nachzeichnen.

Als Zwischenergebnis kann festgehalten werden: Bis zum Niedergang der Wilhelminischen Epoche verschwendeten die Polizeien und ihre historischen Vorläufer über 2.000 Jahre lang keinen Gedanken an „Vertrauen“. Zur DNA gehörte dieses Konzept ganz offensichtlich nicht.

Erst die preußischen Innenminister Carl Severing und Albert Grzesinski (beide SPD) sowie ihr Staatssekretär Wilhelm Abegg (DDP) entwickelten umfangreiche Reformideen. Zur Eröffnung der „Großen Polizeiausstellung Berlin“ im Oktober 1926 platzierten sie vor internationalem Publikum ihren Slogan: „Bitte treten Sie näher – Die Polizei, dein Freund und Helfer“. Was zunächst wie eine Plakatformel anmutete, hinterlegte insbesondere Grzesinski[10] mit einem umfangreichen Programm: u. a. „Republikanisierung“ der Polizei, damit Entmilitarisierung, umfangreichere Ausbildung mit Lehrprogrammen demokratischer Regeln („Republikschutz“), Abbau von Feindbildern, Reduktion von Vollzugsgewalt (insbesondere Schusswaffengebrauch), stärkere Akzentuierung des Übermaßverbotes.

In den programmatischen Reden kursierte die Formel von der „Volkspolizei“. Damit stellten sich Grzesinski & Co. frontal gegen die Doxa insbesondere der Mehrheit des Offizierskorps der Polizei. Kaum verwunderlich, dass diese ambitionierten Reformen bis 1933 zu keinem Abschluss geführt werden konnten.

„Freundchen – ich werd‘ Dir helfen“

Interessanterweise griff ausgerechnet Goebbels die Narrative von der „Volkspolizei“ wieder auf. Ab 1937 wurde reichsweit der jährliche „Tag der deutschen Polizei“ mit prominent und ostentativ vorgehaltener Formel „Die Polizei – dein Freund und Helfer“ eingeführt. Die auf allen Propagandakanälen, insbesondere Plakaten und Postkarten, verbreitete Formel konnte jedoch mit vollkommen entgegengesetzten Inhalten gefüllt werden. Der Slogan konnte eins zu eins übernommen werden, scheinbar ohne offensichtlich seine innere Plausibilität einzubüßen oder in der Öffentlichkeit als Karikatur seiner selbst zu stehen. Nur Minderheiten glossierten den Spruch als „Freundchen – ich werd’ Dir helfen!“.

1945 zeigte sich das Vertrauen weiter Bevölkerungskreise in die Polizei als beschädigt bis zerstört. Die Alliierten setzten Programme auf, die sowohl die Gesellschaft im Allgemeinen als auch die Polizei im Besonderen betrafen, und zwar hinter den Spiegelstrichen der „Four D’s“: Demokratisierung, Denazifizierung, Dezentralisierung und Demilitarisierung. Die neuen Polizeien füllten sich indes mit altem Personal. Gern besetzte die alliierte Lokalverwaltung Managementpositionen mit Polizisten der Weimarer Zeit. Reformkräfte wie der Hamburger Polizeichef Bruno Georges blieben in der deutlichen Minderheit und konnten sich gegen ihr eigenes konservatives Offizierskorps auf Dauer nicht durchsetzen.[11]

Während Georges sich durchaus an Ideen Grzesinskis orientierte, verharrte die deutliche Mehrheit des Managements in der Doxa paramilitärischer Prägung. Bezeichnenderweise gliederten alle Polizeien auf westalliiertem Gebiet die Polizeiausbildung an paramilitärische Bereitschaftspolizeien, anstatt sie in die Hände ziviler Polizeischulen zu geben. Die tertiäre Sozialisation junger Polizeirekruten begann damit wieder auf dem Kasernenhof. Sie setzte sich nach der Ausbildung häufig über eine Zwangsverwendung in Hundertschaften der Bereitschaftspolizei fort. Je nach Bun­desland hielt dieser Zustand bis tief in die 1980er Jahre an. Bis dahin war das Projekt der Entmilitarisierung und Demokratisierung der Polizei gescheitert. Der männerbündische Habitus begann sich erst mit Anfang der 1990er Jahre sukzessive auszuwachsen.

DDR-Volkspolizei

Die Entwicklung in der DDR zeichnete sich durch stärkere Brüche aus. Die Volkspolizei wurde zunächst tatsächlich aus dem Volk rekrutiert, griff weniger auf die Kompetenzen einerseits erfahrener, andererseits politisch belasteter Kräfte zurück.

Nach ihrer Niederlage beim Volksaufstand 1953 und der für den Ostblock bedrohlichen Situation in Ungarn 1956 setzte ein rapider Re-Militarisierungsschub der Polizei ein. Lindenberger konstatierte, die

„der Volkspolizei zugewiesene Führungsfunktion innerhalb des Systems der Einsatzleitungen zog eine Aufwertung und Verfestigung militärischer Elemente nach sich, die sich tief in ihr allgemeines Erscheinungsbild und Selbstverständnis einschreiben sollten. Die Verwendung militärischer Dienst­gradbezeichnungen in allen Dienstzweigen …, militärische Umgangsformen im dienstlichen Alltag und ein entsprechendes Zeremoniell bei feierlichen Anlässen blieben bis zu ihrer Auflösung Markenzeichen der Volkspolizei.“[12]

Agitativ repräsentierte sie sich ihrem Namen entsprechend volksnah, ihre Legitimität zog sie aus potenzieller oder manifester Gewalt. Nachdem die DDR am 3. Oktober 1990 aufhörte zu existieren, zeigte sich das Vertrauensdefizit der Bevölkerung in massiver Form.

In den westdeutschen Polizeien schien sich das Vertrauen der Bevölkerung in den 60er Jahren langsam zu konsolidieren. Auch wenn methodische Schwächen solcher Umfragen (siehe dazu den Beitrag von Feltes in diesem Heft) Validität und Aussagekraft relativieren: Ende der 60er Jahre erklärten 65 % der Wohnbevölkerung ihr Vertrauen in die (west‑)
deutsche Polizei, 35 % empfanden sie als höflich.[13] Die Zahlenwerte stiegen in den Folgejahrzehnten sukzessive an.

Untersuchungen des Polizeihabitus in Deutschland und diversen anderen, politisch vergleichbaren Staaten führten zum (scheinbar) paradoxen Ergebnis, dass Polizeibeschäftigte das ihr entgegen gebrachte Vertrauen als viel schwächer einschätzten.[14] Ein Teil fühlt sich isoliert bzw. von der Gesellschaft, den Medien oder sogar vom Polizeimanagement entfremdet. Als Korrelate dieser empfundenen sozialen Isolation können verdichtende Kohäsion polizeilicher Arbeitsgruppen („Korps-Geist“) ebenso identifiziert werden wie ein in Zynismus und Dehumanisierung abgleitender Argwohn. Die mehr oder weniger offen gehandelten Zielgruppen der Polizei des 19. Jahrhunderts dürfen in modernen Rechtsstaaten nur noch verschleiert kommuniziert werden. Was in vordemokratischen Polizeien noch als „Law in the Books“ daherkam, verschwindet heute auf der Hinterbühne des „Law in Action“.

Feindbild-Skripte retten

Während z. B. Racial Profiling von Sinti*zze und Rom*nja früher ostentativ als polizeilicher Standard benannt wurde, werden die gleichen Strategien und Taktiken heute für das rechtsstaatliche Korsett passend umformuliert. Oder sie verschwinden gänzlich in der Arkanwolke des subkulturellen Polizeihabitus („Cop Culture“). Denn auch das rechtsstaatliche Polizei- und Strafprozessrecht bietet ausreichende Definitionsmacht, um auf die in habitueller Perspektive „üblichen Verdächtigen“ kontrollierend einzuwirken.

Im Transformationsprozess vom Polizeistaat zum Rechtsstaat sollten offenbar die übergekommenen Feindbild-Skripte in die Gegenwart gerettet werden. Dazu griff die Polizeipolitik auf eine weitere „Lösung“ zurück: Die offen propagierte Dualisierung der Gesellschaft in Gut und Böse.[15] Mit unverblümt rassistischer Konnotation propagierte William H. Parker, Polizeichef von Los Angeles in den fünfziger Jahren, seine Symbolik von der „Thin Blue Line“.[16]

Bis heute wirkt das Bild von den „aufrechten“ Polizist*innen, die als (blau uniformierte) Formation eine schützende, aber verletzliche Grenzlinie bilden, zwischen dem honorigen Teil der Gesellschaft und dem zu bekämpfenden. Auch deutsche Gewerkschaften und Berufsverbände stärken den Mythos,[17] und grenzen sich dabei nicht von der rassistisch agierenden Blue-Lives-Matter-Bewegung ab.

Willkommen im „Stadtbild“

Gestärkt wird auch die aus militärischer Tradition entstammende Weltsicht „Wir gegen die anderen“.[18] Aktuellstes Beispiel für Dualisierung im deutschen kriminal- und polizeipolitischen Diskurs ist die durch Bundeskanzler Merz (CDU) initiierte Stadtbild-Problematisierung.

Wenn sich einige Polizist*innen gesellschaftlich isoliert oder entfremdet wahrnehmen, gleichzeitig wenig Vertrauen von Seiten der Bevölkerung spüren, täuschen sie sich womöglich gar nicht so sehr.[19] Jedenfalls dann nicht, wenn sie sich in sog. Brennpunktrevieren tagein tagaus auf „Feindesgebiet“ wähnen, sich auch so verhalten und damit Rückkopplungsprozesse auslösen. Problematische Attitüden dieser Art mögen zu einem kleinen Teil mit individuellen Pathologien zu erklären sein. Primär dürfte es sich aber um strukturelle Probleme der Polizeiorganisation (und der -politik) handeln.

Feindbildskripte der Dualisierung eröffnen auch in Rechtsstaaten die politische Option, den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu diskreditieren. Als Ausgangspunkt beklagt die Polizei, sie sei „handcuffed“, Effektivität und Effizienz durch Gesetze zu sehr eingeschränkt. Klockars legte mit dem „Dirty-Harry-Problem“[20] eine theoretische Analyse vor, welchen Verlockungen Polizeiarbeit unterliegt, die Zweck-Mittel-Relation zu überdehnen. Prominente historische Fälle in Deutschland waren die Androhung von Folter durch den Frankfurter Polizei-Vizepräsidenten Daschner oder die tödliche Folter durch Brechmittelvergaben an mutmaßliche Drogendealer mit dem Segen der Hamburger und Bremer Senate. Doch Klockars Analyse zielte nicht nur auf solche extremen Fälle, sondern auf polizeiliche Alltagsarbeit. Aktuelles Beispiel ist die Kultivierung von Schmerzgriffen. Sie sind offensichtlich durch mildere Maßnahmen ersetzbar, scheinen aber durch ein Feindbild wie „Klima-Kleber“ legitimierbar.

Es wird deutlich, dass die Polizei in ihrer Geschichte zu keinem Zeitpunkt bemüht war, bei allen Bevölkerungsgruppen gleichermaßen um Vertrauen zu werben. Bowling, Reiner und Sheptycki stellen fest:

„Weltweit stehen die ohnehin schon sozial Ausgegrenzten als verdächtige Bevölkerungsgruppen im Fokus der Polizei und werden umgekehrt als Opfer nicht angemessen behandelt; sie werden tendenziell übermäßig kontrolliert und unzureichend geschützt.“[21](Hervorh. im Orig.)

Mängel in der Verfahrensgerechtigkeit, also Defizite in Fairness und Legitimität polizeilicher Arbeit schwächen die Bindung Betroffener an die Gesellschaft.[22] Es liegt hier nicht nur ein demokratie-theoretisches Problem (Gleichheitssatz) vor, sondern daneben ein kriminalpolitisches. Was die Behörden zeitgeistig als polizeiliches Reputationsmanagement durchziehen, sollte einer grundlegenden Revision unterzogen werden.

[1]    Hansen, M. H.: The Athenian Democracy in the Age of Demosthenes. Structure, Principles and Ideology, Oxford; Cambridge 1991, S. 123f.
[2]    Engels, F.: Der Ursprung der Familie, des Privateigentums und des Staats, Stuttgart 1892 (4. Aufl.), S. 84.
[3]    Danckert, W.: Unehrliche Leute. Die verfemten Berufe, Bern; München 1963, S. 46f.
[4]    Nietzsche, F.: Jenseits von Gut und Böse. 4. Hauptstück, Aphorismus 146, in: ders.: Gesammelte Werke, Düsseldorf 2024, S. 2633.
[5]    Vgl. Kamisar, Y.: When the Cops Were Not „Handcuffed“, in: Cressey, D. (Hg.): Crime and Criminal Justice, Chicago 1971, S. 46-57.
[6]    Palm 1933, zit. n. Dietel, A.; Gintzel, K.: Die Polizei – Ausdruck staatlicher Macht, in: Gewerkschaft der Polizei (Hg.): Die deutsche Polizei, Hilden 1980, S. 59-103 (70).
[7]    Ebd., S. 71.
[8]    Vgl. Bourdieu, P.: Entwurf einer Theorie der Praxis, Frankfurt/M. 1976, S. 325ff.
[9]    Sykes, G.; Matza, D.: Techniques of Neutralization, in: American Sociological Review 1957, H. 6, S. 664-670.
[10]  Vgl. Krause-Vilmar, D. (Hg.): Albert Grzesinski. Politische Reden 1919-1933, Stuttgart 2022.
[11]  Steinborn, N.; Schanzenbach, K.: Die Hamburger Polizei nach 1945 – ein Neuanfang, der keiner war, Hamburg 1990, S. 21ff.
[12]  Lindenberger, T.: Volkspolizei, Herrschaftspraxis und öffentlichen Ordnung im SED-Staat 1952-1968, Köln 2003, S. 63.
[13]  Wickert-Institut Tübingen, zit. n. Innenministerium Schleswig-Holstein (Hg.): Aktuelle Informationen für die Angehörigen der Landespolizei Schleswig-Holstein, Nr. 1, Kiel 1969, S. 2.
[14]  Zusammenfassend Herrnkind, M.: Cop Culture meets Bourdieu, in: Ruch, A.; Singelnstein, T. (Hg.): Auf neuen Wegen. Kriminologie, Kriminalpolitik und Polizeiwissenschaft aus interdisziplinärer Perspektive, Berlin 2021, S. 345-362.
[15]  Ebd., S. 357; Schöne, M.: Pierre Bourdieu und das Feld Polizei, Frankfurt/M. 2011, S. 233f.
[16]  Kramer, A.: William H. Parker and the Thin Blue Line (Diss.), Washington D.C. 2007.
[17]  Braun, S.: „Thin Blue Line“ – Symbol für Solidarität mit der Polizei, in: Deutsche Polizei 2019, H. 2, S. 18.
[18]  Kappeler, V. u.a.: Forces of Deviance. Understanding the Dark Side of Policing, Prospect Heights 1998, S. 95.
[19] Zum Vertrauen der Bevölkerung, Messproblemen und Gruppenunterschieden siehe den Beitrag von Thomas Feltes in diesem Heft.
[20] Klockars, C.: The Dirty Harry Problem, in: The Annals of the American Academy of Political and Social Science 1980, H. 1, S. 33-47.
[21]  Bowling, B. u.a.: The Politics of the Police, Oxford 2019, S. 143.
[22]  Sherman, L.: Defiance, Deterrence, and Irrelevance: A Theory of the Criminal Sanction, in: Journal of Research in Crime and Delinquency 1993, H. 4, S. 445-473.

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