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GewaltPolizeiGewalt – Wandlungen im Kern staatlicher Gewaltpraxis

Ohne Gewalt kein Gewaltmonopol. Ohne Gewalt kein Staat. Kein Staat ohne Polizei. Unauflöslich ist die Verbindung zwischen dem neuzeitlichen Staat und seiner Fähigkeit, seinen Willen gegen die Untertanen/BürgerInnen durchzusetzen. An diesem Umstand hat die Parlamentarisierung des politischen Systems nichts geändert: Dem demokratisch-parlamentarisch beschlossenen Gesetz ist Geltung zu verschaffen – im Ernstfall mit Gewalt, mit der Polizei.

Die Polizei, deren institutioneller Zweck darin besteht, die herrschende Ordnung im Innern notfalls mit Gewalt aufrecht zu erhalten, steht keineswegs allein. Je nach Perspektive steht sie an der Spitze oder an der Basis des staatlichen Herrschaftsanspruchs. Sie verfügt über das Personal, die Fähigkeiten, die Ausrüstungen, die Aufgabe und die Befugnisse „Gefahren für die öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ abzuwehren. GewaltPolizeiGewalt – Wandlungen im Kern staatlicher Gewaltpraxis weiterlesen