Schlagwort-Archiv: Staatsgewalt

Vertrauen in und durch die Staatsgewalt: Kleine historische Nachzeichnung

von Martin Herrnkind

Eine historische Querschau zum Vertrauen in die Polizei führt zu ernüchternden Ergebnissen. Vom Misstrauen gegenüber mit Gewalt ausgestatteten Ordnungshütern und deren paramilitärischer Sozialisation bis zu Reformansätzen in der Weimarer Republik und heutigen Problemen – wie der Dualisierung der Gesellschaft und mangelnder Verfahrensgerechtigkeit – bleibt Vertrauen zur Polizei gesellschaftlich umstritten. Strukturelle Hindernisse verhindern eine breitere Vertrauensbasis, besonders bei gesellschaftlichen Minderheiten.

Um das Jahr 450 v. Chr. glaubten die „freien Bürger“ Athens an die Notwendigkeit einer Parlamentspolizei, die gleichzeitig für ordnungsgemäße Abläufe vor Gericht sorgen sollte. Nach heutigem Verständnis eine Art Mix aus Bundestagspolizei und Justizwachtmeisterei. Die Aufgabe konnte aber nicht durch „freie Bürger“ übernommen werden. Sie wurde etwa 300 skythischen Sklaven übertragen.[1] Nach Friedrich Engels war „dieser Schergendienst“ so entwürdigend für den „freien Athener“, dass

„er sich lieber vom bewaffneten Sklaven verhaften liess, als dass er selbst sich zu solcher Schmach hergab … Der Staat konnte ohne die Polizei nicht bestehn, aber er war noch jung, und hatte noch nicht moralischen Respekt genug, um ein Handwerk achtungswerth zu machen, das den alten Gentilgenossen nothwendig infam erschien.“[2]

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GewaltPolizeiGewalt – Wandlungen im Kern staatlicher Gewaltpraxis

Ohne Gewalt kein Gewaltmonopol. Ohne Gewalt kein Staat. Kein Staat ohne Polizei. Unauflöslich ist die Verbindung zwischen dem neuzeitlichen Staat und seiner Fähigkeit, seinen Willen gegen die Untertanen/BürgerInnen durchzusetzen. An diesem Umstand hat die Parlamentarisierung des politischen Systems nichts geändert: Dem demokratisch-parlamentarisch beschlossenen Gesetz ist Geltung zu verschaffen – im Ernstfall mit Gewalt, mit der Polizei.

Die Polizei, deren institutioneller Zweck darin besteht, die herrschende Ordnung im Innern notfalls mit Gewalt aufrecht zu erhalten, steht keineswegs allein. Je nach Perspektive steht sie an der Spitze oder an der Basis des staatlichen Herrschaftsanspruchs. Sie verfügt über das Personal, die Fähigkeiten, die Ausrüstungen, die Aufgabe und die Befugnisse „Gefahren für die öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ abzuwehren. GewaltPolizeiGewalt – Wandlungen im Kern staatlicher Gewaltpraxis weiterlesen