Im „Projekt Interoperabilität“ werden die großen europäischen Datenbanken mit einem gemeinsamen Identitätsspeicher (CIR) verschmolzen, zuständig dafür ist die europäische Agentur für das Management groß angelegter IT-Systeme (eu-LISA) mit Sitz in Tallinn. Es betrifft das Schengener Informationssystem (SIS II), Eurodac, das Visainformationssystem (VIS) sowie das bald startende Strafregisterinformationssystem für Nicht-EU-Angehörige (ECRIS-TCN). Ebenfalls angeschlossen wird das Einreise-/ Ausreisesystem (EES), das ab dem 10. April im Schengen-Raum vollumfänglich installiert sein soll. Im Herbst folgt das Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS). Kernstück ist ein gemeinsamer biometrischer Abgleichdienst (sBMS). Er ist bereits in Betrieb und nutzt nach Angaben von eu-LISA Künstliche Intelligenz, um die Geschwindigkeit und Genauigkeit des Abgleichs zu erhöhen.[1] Ein europäisches Suchportal (ESP) sowie ein Detektor für Mehrfachidentitäten (MID) sollen folgen.
Im November 2025 hat der Verwaltungsrat von eu-LISA eine neue „Interoperabilitäts-Roadmap“ beschlossen. Dazu gehört der Ausbau von SIS II und Eurodac mit Gesichtserkennung. Bis zum 1. Quartal 2030 müssen auch alle EU-Staaten das überarbeitete Visa-Informationssystem (R-VIS) schrittweise in Betrieb nehmen. Zusätzlich zu Kurzaufenthaltsvisa sollen dann auch Langzeitvisa und Aufenthaltsgenehmigungen integriert werden. eu-LISA entwickelt außerdem eine digitale Plattform, über die künftig online Visa-Anträge gestellt werden können. Dieses als EU-VAP bezeichnete System soll automatisch bestimmen, welcher Mitgliedstaat für die Prüfung zuständig ist – auch bei Reisen in mehrere Länder.
Zu den Kernelementen des neuen R-VIS gehört ein automatisiertes Verfahren bei der Antragstellung. Der Datensatz wird beim Eintrag mit allen anderen Systemen der Interoperabilitäts-Architektur abgeglichen, außerdem mit dem Europol-Informationssystem (EIS). Bei Treffern ist der Staat für eine manuelle Prüfung zuständig, der das Visum ausstellt.