Der Dezentralisierung und Ausdifferenzierung des staatlichen Machtapparates in der Bundesrepublik Deutschland liegt eine eindeutige verfassungskräftige Entscheidung zugrunde, die durch bittere historische Erfahrungen veranlasst wurde: Am 14. April 1949 schrieben die Militärgouveneure der drei Westmächte einen Brief an den Parlamentarischen Rat, in dem die künftige Struktur der deutschen Sicherheitsbehörden festgelegt wurde. Dieser „Polizeibrief“ enthält u. a. die Vorgabe, dass der künftige Geheimdienst „keine Polizeibefugnisse“ haben soll. Weiter heißt es „Keine Bundespolizeibehörde darf Befehlsgewalt über Landes- oder Ortspolizeibehörden besitzen“. Stellungnahme des VDJ zum Trennungsgebot zwischen Geheimdiensten und Polizeien weiterlesen