Schlagwort-Archive: Polizeigesetz

Der elektrifizierte Gesetzesarm: Distanzelektroimpulsgeräte in deutschen Polizeigesetzen

von Volker Eick[1]

Bundes- und Landespolizeien setzen seit Jahren die umgangssprachlich Taser genannten Distanzelektroimpulsgeräte (DEIG) ein. Den Gesetzen mangelt es anhaltend an Normenklarheit. Der Bürgerrechtsbewegung ist es dennoch nicht gelungen, dem Staat in seinen elektrifizierten Arm zu greifen.

In Deutschland werden Taser seit einer Empfehlung des AK II der Innenministerkonferenz von 2001 eingesetzt.[2] Wo Taser zur Ausrüstung von Polizeivollzugsbeamt*innen (PVZB) gehören, werden diese wahlweise als „Waffen“ betrachtet, als „Hilfsmittel körperlicher Gewalt“ verortet oder gar nicht erwähnt.[3] Zur ersten Gruppe gehören etwa Berlin[4] und seit 2021 auch Schleswig-Holstein, der Bund[5] und Sachsen[6] bilden die zweite Gruppe. In der dritten Gruppe lässt sich zwischen Baden-Württemberg[7] und Hessen[8] einerseits, dem Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen[9] andererseits unterscheiden. Gemeinsam ist der zweiten und dritten Gruppe, dass sie keine erforderliche Rechtsgrundlage für den Einsatz von Taser-Geräten (nachfolgend: DEIG) darstellen.[10] Der elektrifizierte Gesetzesarm: Distanzelektroimpulsgeräte in deutschen Polizeigesetzen weiterlesen

Ist da etwas in Bewegung? Eine Bilanz der Proteste gegen verschärfte Polizeigesetze

von Michèle Winkler

Zehntausende Menschen haben 2018 in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und weiteren Bundesländern gegen Polizeigesetzverschärfungen protestiert. Kann also zusätzlich zur Gesetzeswelle auch von einer Protestwelle gesprochen werden? Was wurde erreicht, was blieb auf der Strecke, was hallt bis heute nach?

Heiner Busch schrieb im August 2018, das einzig Positive an den aktuellen Verschärfungen vieler Landespolizeigesetze sei der breite Widerstand, der sich erstmals seit Jahrzehnten gegenüber derartigen Verschärfungen rege.[1] Zu diesem Zeitpunkt waren in München und Düsseldorf jeweils Zehntausende auf die Straßen gegangen, weitere Proteste waren angekündigt. Interessant ist, dass es gegen die Gesetzesverschärfungen zunächst einmal gar keinen spürbaren Widerspruch gab. Am 1. August 2017 trat das bayerische Gesetz „zur Überwachung gefährlicher Personen“, kurz „Gefährdergesetz“, in Kraft. Kernpunkt des Gesetzes war die Möglichkeit, als „drohende Gefahr“ eingestufte Personen dauerhaft ohne Strafprozess in Gewahrsam zu nehmen. Bis auf Heribert Prantl, der am 20. Juli in der Süddeutschen Zeitung seinem Unmut Luft machte, das Gesetz mit Guantanamo verglich und von einer „Schande für den Rechtsstaat sprach“, wurde dies weitgehend unbeachtet durchgewunken.[2] Auch als vier Monate später ein ähnliches Gesetz im vom Grünen Kretschmann regierten Baden-Württemberg verabschiedet wurde, war Kritik allein medial zu vernehmen. Das als Anti-Terror-Paket verkleidete Gesetz ging laut Kretschmann „an die Grenze des verfassungsrechtlich Machbaren“.[3] Wie im sogenannte bayerischen Gefährdergesetz und vielen folgenden Landespolizeigesetzen wurden unter dem Vorwand vermeintlicher Terrorbekämpfung weitreichende Präventivbefugnisse für die Polizei auch in Bezug auf die Allgemeinkriminalität geschaffen. Ist da etwas in Bewegung? Eine Bilanz der Proteste gegen verschärfte Polizeigesetze weiterlesen

Erfolgreiche Mobilisierung – wenig erreicht? Das Bayrische Polizeiaufgabengesetz und Gegenprotest

von Frederick Heussner

Drohende Gefahr, Unendlichkeitshaft und Staatstrojaner: Im Jahr 2018 brachte die bayerische Staatsregierung eine drastische Verschärfung des Polizeiaufgabengesetzes (PAG) auf den Weg. Die Zivilgesellschaft hielt mit Protest dagegen – auch weil die Verschärfung Ausdruck des allgemeinen Rechtsrucks war und ist.

Am 10. Mai 2018 fand eine aufsehenerregende Großdemonstration in München statt, für die das Bündnis gegen das bayrische Polizeiaufgabengesetz – besser bekannt unter #noPAG – mehrere zehntausend Menschen mobilisiert hatte. Sie blieb kein isoliertes Ereignis sondern wurde zum Ausgangspunkt einer Dynamik, in deren Rahmen von Frühjahr bis Herbst 2018 in München und bundesweit Hunderttausende mobilisiert wurden. Im Fokus standen dabei nicht nur die Initiativen verschiedener Bundesländer zur Verschärfung der jeweiligen Polizeigesetze, sondern auch der Widerstand gegen einen allgemeinen gesellschaftlichen Rechtsruck. Dieser kam außer in den Verschärfungen der Polizeigesetze in geflüchtetenfeindlichen Parolen und Gesetzesänderungen und dem wachsenden Einfluss extrem rechter Akteur*innen auf den politischen Diskurs zum Ausdruck. Erfolgreiche Mobilisierung – wenig erreicht? Das Bayrische Polizeiaufgabengesetz und Gegenprotest weiterlesen

„Datenschutz bleibt leere Hülle“ – Die neuen polizeilichen Big Data-Anwendungen sind kaum mehr kontrollierbar

Interview mit dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

Erfolglos versuchte Johannes Caspar, der Polizei nach dem G20-Gip­fel die Speicherung zehntausender Gesichtsbilder zu verbieten. Matthias Monroy sprach mit ihm über die Rolle des Datenschutzes bei der Automatisierung von Informationssystemen, über Polizei in Sozialen Medien, Verschlüsselung und die EU-Zusammenarbeit. „Datenschutz bleibt leere Hülle“ – Die neuen polizeilichen Big Data-Anwendungen sind kaum mehr kontrollierbar weiterlesen

Kommentar: Polizei- und Verfassungsschutz-Gesetzgebung der Länder. Wirklich ganz große Koalition Innerer Sicherheit

Polizei- und Verfassungsschutzgesetzgebung der Länder. Die wirklich ganz große Koalition der Inneren Sicherheit

In Niedersachsen planen SPD und CDU eine neuerliche Änderung des Polizeirechts, die der Landtag «noch 2018» verabschieden soll. So steht es in der Koalitionsvereinbarung, auf die sich die beiden Parteien Mitte November geeinigt haben: «Wir wollen (…) die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (elektronische Fußfessel), Meldeauflagen, Kontaktverbote und Aufenthaltsgebote, die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung und die Onlinedurchsuchung gesetzlich regeln». Enthalten soll das neue Gesetz auch «eine Rechtsgrundlage für die Präventivhaft für Gefährder», die insgesamt – mit Verlängerungen – für zweieinhalb Monate verhängt werden könnte. Und auch sonst haben die neuen Partner einiges in ihrem Sicherheitsköcher: Die «Vermummung» bei Demos soll wieder zur Straftat werden. Die erst 2016 eingeführten halbherzigen Beschränkungen für die Spitzel des Verfassungsschutzes will man wieder aufweichen. Kommentar: Polizei- und Verfassungsschutz-Gesetzgebung der Länder. Wirklich ganz große Koalition Innerer Sicherheit weiterlesen

Auf dem Weg zur Bürgerpolizei? Niedersachsen bringt neues Polizeirecht auf den Weg

von Michael Schütte

Die rot-grüne Landesregierung in Hannover will das Polizeigesetz novellieren. Seit September 2014 liegt ein Entwurf aus dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport vor.

„Niedersächsisches Gesetz über die Abwehr von Gefahren“ (NGefAG) soll das Gesetz künftig heißen, der Begriff der „öffentlichen Ordnung“ wird damit aus der Aufgabennorm des Gesetzes gestrichen. Diesen Weg hatte bereits die erste rot-grüne Koalition bei der Novellierung des Polizeirechts in den 90er Jahren beschritten. 2003 hatte eine CDU-geführte Landesregierung das Rad zurück gedreht. Das Gesetz hieß nun wieder „Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ (Nds. SOG), und die „öffentliche Ordnung“ war wieder zum Schutz­gut der polizeilichen Generalklausel erhoben worden. Angstkonstrukte im Kontext eines diffusen bürgerlichen Sicherheitsempfindens konnten der Polizei damit wieder als Begründung für ein Einschreiten gegen Unordnungszustände jedweder Art dienen. Im Berufsverständnis einer Bürgerpolizei soll damit unter Rot-grün nun wieder Schluss sein. Auf dem Weg zur Bürgerpolizei? Niedersachsen bringt neues Polizeirecht auf den Weg weiterlesen

Namens- oder Nummernschilder – Erneute Debatte, alte Argumente

von Tobias Peter

Zwei Bundesländer haben die individuelle Kennzeichnung von PolizistInnen beschlossen, in einigen anderen wird sie diskutiert. Die GegnerInnen von Namens- oder Nummernschildern scheuen dabei auch vor absurden Argumenten nicht zurück.

Die jährlich rund 2.000 Ermittlungsverfahren gegen PolizistInnen wegen Körperverletzung im Amt werden fast ausnahmslos eingestellt – unter anderem, weil die mutmaßlichen TäterInnen nicht identifizierbar sind.[1] „Täter unbekannt“ hieß ein umfassender Bericht, mit dem Amnesty International (AI) im vergangenen Jahr erneut auf dieses Problem aufmerksam machte.[2] Mit der anschließenden Kampagne „Mehr Verantwortung bei der Polizei“ propagierte die Menschenrechtsorganisation eine Kennzeichnungspflicht für PolizistInnen. Es ist eine alte Forderung: Bereits im Juli 1968 hatte die Humanistische Union in allen damals elf Landesparlamenten Petitionen für entsprechende Änderungen der Polizeigesetze eingereicht.[3] Es war der erste aus einer langen Serie parlamentarischer und außerparlamentarischer Vorstöße. Damals wie heute reagieren viele PolizistInnen, die Polizeigewerkschaften und vor allem die Unionsparteien auf die Forderungen mit Unverständnis, Ablehnung und falsch verstandener Klientelpolitik. Namens- oder Nummernschilder – Erneute Debatte, alte Argumente weiterlesen

Darf’s sonst noch was sein? Schweiz: Neues Polizeirecht für den Bund

von Viktor Györffy und Heiner Busch

Ende November 2009 hat das schweizerische Justizministerium, das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), den Vorentwurf für ein Polizeiaufgabengesetz des Bundes (PolAG) vorgelegt. Geregelt werden darin auch die verdeckten Methoden der Bundeskriminalpolizei.

Das PolAG solle „die Zersplitterung des heutigen Polizeirechts des Bundes“ überwinden, so heißt es in zwei amtlichen Pressemitteilungen sowie in dem rund 100 Seiten langen erläuternden Bericht zu dem Gesetzentwurf.[1] Die Polizeiaufgaben des Bundes seien derzeit in „zahlreichen Bundesgesetzen“ und in einer „Vielzahl von verstreuten Einzelnomen“ geregelt. Das sei nicht nur unübersichtlich, sondern stehe in einem „gewissen Kontrast“ zu der organisatorischen Konzentration der polizeilichen Dienste auf eidgenössischer Ebene im Bundesamt für Polizei, das sich seit einigen Jahren neumodisch als „fedpol“ abkürzt. Das PolAG bringe keine grundsätzlichen Änderungen, es fasse bloß die vorhandenen Bestimmungen zusammen und konkretisiere sie da, wo es nötig sei. Darf’s sonst noch was sein? Schweiz: Neues Polizeirecht für den Bund weiterlesen