Zum Schwerpunkt
Wenn die Behauptung „Wissen ist Macht“ je zutrifft, dann für den, der neben der Macht auch noch jede Menge Wissen hat. Das gilt zuvörderst für den Staat(sapparat): Ihm hilft sein Wissen, sich gegenüber den BürgerInnen durchzusetzen. Bezogen auf den Einzelnen bedeutet staatliches Wissen Kontrolle, Überwachung und Beeinträchtigung von Handlungsfreiheit. Informationsfreiheit als Zugang der BürgerInnen zu Informationen über das „Wissen des Staates“ sowie Einsichtsrechte Betroffener in die über sie staatlich gesammelten Informationen sind deshalb für die demokratische Qualität einer Gesellschaft zentral. Im Allgemeinen wird diesem Argument heute weniger denn je widersprochen. Im Besonderen – wenn es um die staatliche Sicherheit und um den Schutz wirtschaftlicher Interessen geht – werden die Grenzen von „mehr Transparenz“ schnell sichtbar. Literatur weiterlesen