von Dirk Vogelskamp
Das zweite Strafverfahren um den Verbrennungstod Oury Jallohs im Polizeigewahrsam ist am 13. Dezember 2012 zu Ende gegangen. Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Magdeburg verurteilte nach insgesamt 67 Verhandlungstagen den angeklagten Dienstgruppenleiter des Dessauer Polizeireviers wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe in Höhe von 10.800,- €. Dieser habe es unterlassen, den an Händen und Füssen geketteten und alkoholisierten Oury Jalloh unter ständiger Beobachtung zu halten. Das zumindest wäre seine Pflicht gewesen, hieß es in der mündlichen Urteilsbegründung. Zudem habe er das Auslösen des Rauchmelders anfangs ignoriert und diesen zweifach ausgeschaltet.
Der Bundesgerichtshof hatte drei Jahre zuvor im Januar 2010 den Freispruch des wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagten Dienstgruppenleiters durch das Dessauer Landgerichts aufgehoben und das Verfahren zur Neuverhandlung und Entscheidung an das Landgericht Magdeburg verwiesen. Es sei weiterhin nicht nachvollziehbar, wie sich der Brand im Einzelnen entwickelt habe und wie viel Zeit zum Eingreifen den Beamten zwischen erstem Rauchalarm und vermutlichen tödlichem Inhalationsschock Oury Jallohs verblieben sei. Das zweite Oury Jalloh-Verfahren – Polizeiliche Gewaltverhältnisse und ihre tödlichen Folgen weiterlesen