von Mark Holzberger
Die Zirkel, in denen Polizei und Geheimdienste (aber auch Militärs) sich bundes- bzw. europaweit treffen, um ihren Kampf gegen die „Cyberkriminalität“ zu koordinieren, sind (wieder einmal) unübersichtlich und intransparent.
Im Februar 2011 beschloss die Bundesregierung ihre „Cyber-Sicherheitsstrategie für Deutschland“. Diese will eine möglichst effektive Zusammenarbeit der Bundesbehörden unter Einbindung der Privatwirtschaft erreichen.[1] Hierfür wurden drei Modelle entwickelt: Erstens wurde im Mai 2011 auf ministerieller Ebene ein „Nationaler Cyber-Sicherheitsrat“ (NCSR) gebildet. Dieser soll „strukturelle“ Fragen erörtern und „präventive“ Instrumente bzw. zwischen Staat und Wirtschaft „übergreifende Politikansätze“ koordinieren. Die Leitung des NCSR obliegt der Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik, der Staatssekretärin im Bundesinnenministerium (BMI), Cornelia Rogall-Grothe. Ähnlich wie im „Rat der IT-Beauftragten des Bundes“ sind am NCSR auch das Bundeskanzleramt sowie sieben weitere Bundesministerien beteiligt. (Auswärtiges Amt, Verteidigung, Justiz, Finanzen, Wirtschaft und Technologie sowie Bildung und Forschung) Hinzu kommen VertreterInnen der Länder. Die Wirtschaft ist lediglich „assoziiertes Mitglied“. Wer gegen wen? Gremiendschungel zur Bekämpfung der Cyberkriminalität weiterlesen