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Parlamentarisches Fragerecht: Abgeordnete fragen, die Regierung antwortet – manchmal

von Albrecht Maurer und Matthias Monroy

Das Frage- und Informationsrecht des Parlaments basiert auf Artikel 38 des Grundgesetzes und dem in Artikel 20 festgeschriebenen Demokratieprinzip. Näheres ist in der Geschäftsordnung des Bundestages geregelt. Zusammen mit der Antwortpflicht der Regierung, ist es Gegenstand einer Vielzahl von Klagen auch vor dem Bundesverfassungsgericht.

Mit dem Fragerecht üben die Abgeordneten und damit das Parlament ihre Kontrollfunktion aus. Angehörige aller Fraktionen können damit einzelne Vorhaben oder Entscheidungen der Regierung hinterfragen, Einzelinformationen ans Tageslicht befördern oder die Hintergründe von Verhandlungen oder Regierungsentscheidungen und -planungen auf­decken. Mehrheitlich sind diese parlamentarischen Initiativen aber ein Instrument der Opposition. Die Fraktionen können damit eigene Aktivitäten mit Fakten, Informationen und Hintergründen unterfüttern und vorbereiten oder Themen, die eher am Rande des politischen Geschehens ablaufen, der öffentlichen Diskussion zugänglich machen. Kurz: es ist vor allem für die Opposition ein wichtiges Instrumentarium, für deren Öffentlichkeitsarbeit fast unverzichtbar und ein kleines Gegengewicht zur Mediendominanz und zur Diskussions- und Definitionshoheit von Regierung und Mehrheitsfraktionen. Parlamentarisches Fragerecht: Abgeordnete fragen, die Regierung antwortet – manchmal weiterlesen