Mehr parlamentarische Kontrolle, striktere Vorgaben für die Anwerbung und den Einsatz von V-Leuten, mehr Öffentlichkeitsarbeit und „Prävention“. Das sind die Stichworte für die Reformen, die einige Länder nach dem NSU-Skandal betreiben.
Im Dezember 2012 beschloss die Innenministerkonferenz (IMK) eine neue Richtlinie über die Zusammenarbeit des Bundesamtes (BfV) und der Landesämter für Verfassungsschutz (LfV), die ersterem in praktisch allen Tätigkeitsfeldern die Kompetenz zur zentralen Auswertung von Informationen zuschob. Die Länder müssen seitdem alle „Quellenmeldungen“ und Observationsberichte ungefiltert an das BfV liefern. Geht es nach dem Bundesinnenministerium, ist das aber nur ein erster Schritt zu einer weiteren Zentralisierung des Verfassungsschutzverbundes, die in der gerade begonnenen Legislaturperiode auch im Bundesverfassungsschutzgesetz festgeschrieben werden soll.[1] Verfassungsschutz der Zukunft? Neuorientierung der Landesämter weiterlesen