Schlagwort-Archive: § 129b

Früchte der Folter – Stammheimer Prozess bestätigt Kritik am § 129b StGB

von Christina Clemm und Ulrich von Klinggräff

Im ersten § 129b-Verfahren in der Bundesrepublik gegen mutmaßliche Mitglieder der DHKP-C liebäugelt der Rechtsstaat nicht nur mit der Umgehung des Folterverbotes.

Seit dem 17. März 2008 wird vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart gegen fünf vermeintliche Mitglieder der verbotenen türkischen Organisation DHKP-C (dt.: Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front) verhandelt. Einige der Angeklagten befinden sich seit November 2006 in Untersuchungshaft. Die Anklage wirft ihnen vor, von Deutschland aus als Teil der so genannten Rückfront terroristische Aktivitäten in der Türkei unterstützt zu haben. Im Zentrum steht ein dubioser Waffentransport, den ein mutmaßlicher Doppelagent durchgeführt haben will. Früchte der Folter – Stammheimer Prozess bestätigt Kritik am § 129b StGB weiterlesen

Länderberichte

BRD

In der für die Terrorliste der EU zuständigen Arbeitsgruppe des Rates wird die BRD nicht etwa durch einen Beamten des Bundeskriminalamtes oder des Bundesinnenministeriums, sondern durch einen Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes vertreten. Das Referat des Außenministeriums, dem er angehört, soll die Aktivitäten der deutschen Behörden sowohl hinsichtlich der UN- als auch der EU-Liste koordinieren, dürfte praktisch jedoch vor allem die Funktion eines Transmissionsriemens haben.

„Wir gehen mit diesen Instrumenten sehr zurückhaltend um“, bemüht sich der Sprecher des Auswärtigen Amtes zu betonen. Auf die Frage, welche Personen und Organisationen aufgrund deutscher Initiative auf den Listen gelandet sind, will er jedoch keine Auskunft geben. Es kämen nur solche in Frage, die entweder schon verurteilt seien oder „kurz vor der Verurteilung stehen“. Länderberichte weiterlesen

Pressefreiheit light – Durchsuchungen als Mittel der Einschüchterung

von Anja Lederer

Mitte der 90er Jahre registrierte die IG Medien „eine Durchsuchungsaktion in Redaktionen und Journalistenwohnungen pro Monat. Mindestens.“[1] Aktuelle Vergleichszahlen fehlen zwar. Fälle aus dem zurückliegenden Jahr zeigen allerdings, dass die Hemmschwelle für staatliche Eingriffe in die Pressefreiheit keineswegs gestiegen ist.

Nahezu unbemerkt und ohne nennenswertes Echo der deutschen Presse ließ der damalige Bundesinnenminister Otto Schily am 5. September 2005 die kurdische Tageszeitung „Özgür Politika“ (Freie Politik) dichtmachen.[2] Aufgrund einer Verbotsverfügung gegen die seit über zehn Jahren in Frankfurt am Main erscheinende Zeitung beschlagnahmte die Polizei alle 40 PCs der Redaktion, sämtliche Unterlagen, das gesamte Archiv, Mobiliar, Papierkörbe, Grünpflanzen und die Mineralwasservorräte. Das Vermögen der E. Xani-Herausgebergesellschaft in Höhe von 22.000 Euro und 70.000 Schweizer Franken wurde eingezogen. Die formale Begründung des Verbots: Die Tageszeitung „Özgür Politika“ und der dahinter stehende Verlag seien „nachweislich in die Organisationsstruktur der PKK (heute Kongra Gel) eingebunden“, die Zeitung sei als „Sprachrohr der PKK“ einzustufen. Der Zeitpunkt des Verbots ergäbe sich, so die ministerielle Anordnung vom 30. August, „aus der in den letzten Monaten eskalierenden Sicherheitslage in der Türkei“. Pressefreiheit light – Durchsuchungen als Mittel der Einschüchterung weiterlesen

Nur die halbe Wahrheit – In den Hamburger al-Qaida-Verfahren wurde die gerichtliche Aufklärung staatlicherseits behindert

von Stefan Waterkamp

Der Kampf gegen den Terrorismus wird seit dem 11. Sep­tember 2001 militärisch, polizeilich, politisch und juristisch geführt. Dabei bleiben Bürger- und Menschenrechte regelmäßig auf der Strecke. Die bisherigen Strafverfahren gegen mutmaßliche Terrorhelfer in Deutschland sind keine Ausnahme.

Wahrheit und Gerechtigkeit sind die Leitprinzipien des Strafverfahrens. Straf- und Strafverfahrensrecht tragen diesen Grundsätzen Rechnung, indem sie die Ermittlung des Sachverhalts der richterlichen Aufklärungspflicht, dem „Gebot bestmöglicher Sachaufklärung“, unterstellen (§ 244 Abs. 2 StPO).[1] Den Gerichten wird die „bestmögliche Sachaufklärung“ allerdings nicht immer leicht gemacht. Nur die halbe Wahrheit – In den Hamburger al-Qaida-Verfahren wurde die gerichtliche Aufklärung staatlicherseits behindert weiterlesen