von Christina Clemm und Ulrich von Klinggräff
Im ersten § 129b-Verfahren in der Bundesrepublik gegen mutmaßliche Mitglieder der DHKP-C liebäugelt der Rechtsstaat nicht nur mit der Umgehung des Folterverbotes.
Seit dem 17. März 2008 wird vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart gegen fünf vermeintliche Mitglieder der verbotenen türkischen Organisation DHKP-C (dt.: Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front) verhandelt. Einige der Angeklagten befinden sich seit November 2006 in Untersuchungshaft. Die Anklage wirft ihnen vor, von Deutschland aus als Teil der so genannten Rückfront terroristische Aktivitäten in der Türkei unterstützt zu haben. Im Zentrum steht ein dubioser Waffentransport, den ein mutmaßlicher Doppelagent durchgeführt haben will. Früchte der Folter – Stammheimer Prozess bestätigt Kritik am § 129b StGB weiterlesen →
von Eberhard Schultz
Das Verbot der palästinensischen GUPS und GUPA 1972, der türkischen Dev-Sol, der PKK und ihr nahestehender kurdischer Organisationen 1993 und das der türkischen DHKP-C 1998 waren Marksteine in der Kriminalisierung politischer Organisationen von AusländerInnen in Deutschland. Die Mechanismen dieser Kriminalisierung zeigen sich exemplarisch an der Verfolgung der kurdischen Organisationen.
Die Kriminalisierung beruht rechtlich auf zwei Säulen. Die erste bildet das politische Organisationsstrafrecht, das seine Wurzeln im obrigkeitsstaatlichen preußischen Recht hat. Der 1871 ins Reichsstrafgesetzbuch aufgenommene § 129 (Teilnahme an einer staatsfeindlichen Verbindung, heute: kriminelle Vereinigung) überdauerte in einigen Abwandlungen Kaiserreich und Weimarer Republik. Während die Vorschrift im Dritten Reich gegenüber anderen Maßnahmen zurücktrat, bildete sie ab 1951 wieder eine der Grundlagen des Staatsschutzstrafrechts. Das „PKK-Verbot“ – Kriminalisierung politischer AusländerInnenvereine weiterlesen →
Seit 1978 Berichte, Analysen, Nachrichten zu den Themen Polizei, Geheimdienste, Politik „Innerer Sicherheit“ und BürgerInnenrechte.