von Christina Clemm und Ulrich von Klinggräff
Im ersten § 129b-Verfahren in der Bundesrepublik gegen mutmaßliche Mitglieder der DHKP-C liebäugelt der Rechtsstaat nicht nur mit der Umgehung des Folterverbotes.
Seit dem 17. März 2008 wird vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart gegen fünf vermeintliche Mitglieder der verbotenen türkischen Organisation DHKP-C (dt.: Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front) verhandelt. Einige der Angeklagten befinden sich seit November 2006 in Untersuchungshaft. Die Anklage wirft ihnen vor, von Deutschland aus als Teil der so genannten Rückfront terroristische Aktivitäten in der Türkei unterstützt zu haben. Im Zentrum steht ein dubioser Waffentransport, den ein mutmaßlicher Doppelagent durchgeführt haben will. Früchte der Folter – Stammheimer Prozess bestätigt Kritik am § 129b StGB weiterlesen