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Beobachtungsobjekt AfD? Unterwanderung statt politischer Auseinandersetzung

von Heiner Busch und Norbert Pütter

Nach einiger Vorlaufzeit kam der Paukenschlag: Nun werde die Alternative für Deutschland (AfD) als Gesamtpartei vom Verfassungsschutz als „Verdachtsfall“ beobachtet, hieß es im Januar 2021. Schon einen Tag später zwang ein Gericht das Bundesamt, diese Entscheidung einstweilen zurückzunehmen. Während der „Vorgang AfD“ im Moment ruht, haben die Verfassungsschutzämter mit den „Querdenkern“ neue Verfassungsfeinde entdeckt.

Im November 2015 erklärte der damalige Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) Hans-Georg Maaßen, die AfD werde von seiner Behörde „nicht als extremistisch eingeschätzt“ und stelle auch „keine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung“ dar.[1] Auf einem Parteitag im Juli 2015 hatte sich Frauke Petry als Vertreterin der nationalkonservativen Strömung gegen den wirtschaftsliberalen AfD-Mit­be­grün­der Bernd Lucke durchgesetzt und war zur Parteisprecherin gewählt worden. Zweiter Sprecher wurde zwar der keinem Flügel zugerechnete Jörg Meu­then, mit Alexander Gauland, Beatrix von Storch und Albrecht Glaser dominierten die Nationalist*innen aber auch den Rest des Vorstandes und bestimmten nun definitiv den Kurs der Partei.[2] Beobachtungsobjekt AfD? Unterwanderung statt politischer Auseinandersetzung weiterlesen