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Erlaubnis zum Töten? Schusswaffengebrauch und polizeiliches Schießtraining

von Oesten Baller

Von 1990 bis Ende 2017 starben in Deutschland 276 Personen durch polizeilichen Schusswaffengebrauch. Häufig waren die Opfer psychisch krank oder auffällig, vielfach hatten sie ein Messer in der Hand. Eine Rechtfertigung über das Polizeirecht ist zur Ausnahme geworden, fast immer wird der tödliche Schusswaffengebrauch mit Notwehr gerechtfertigt.

Die tödlichen Schüsse im Neptunbrunnen am 28. Juni 2013 lösten viele Diskussionen aus. Ein offensichtlich geistig verwirrter junger Mann hatte sich entkleidet und hielt ein Messer in der Hand, worauf er von einem ebenfalls in den Brunnen gestiegenen Polizeibeamten erschossen wurde. Dieses Ereignis setzte zunächst einen tragischen Schlusspunkt zu zwei vergleichbaren Ereignissen der Vorjahre. Am 6. Oktober 2012 wurde ein ebenfalls geistig verwirrter 50-jähriger Mann, der mit einer Axt und zwei Messern bewaffnet durch eine Straße in Berlin-Wedding rannte, in einem Gewaltexzess der polizeilichen Einsatzkräfte durch Schüsse, einen Diensthund und einen massiven Einsatz von Pfefferspray so schwer verletzt, dass er kurz darauf verstarb.[1] Erlaubnis zum Töten? Schusswaffengebrauch und polizeiliches Schießtraining weiterlesen