Christina Clemm ist Anwältin für Straf- und Familienrecht und engagiert sich gegen sexualisierte und rassistische Gewalt. Im Interview betont sie die Notwendigkeit intersektionaler Feminismen. Sie kritisiert eine mangelnde wissenschaftliche Expertise bei Polizei und Justiz zu sexualisierter und gegenderter Gewalt, und sie erläutert, warum es Strafrecht und Nebenklage zu deren Bekämpfung braucht.
Du arbeitest als Strafverteidigerin und als Nebenklagevertreterin nicht zuletzt von Opfern sexualisierter Gewalt. Auf der Basis Deiner Praxiserfahrung, wo würdest Du sagen, drückt der Schuh am meisten in diesem Bereich?
Christina: Sexualisierte Gewalt und insgesamt geschlechtsspezifische Gewalt ist ein massives gesamtgesellschaftliches Problem, das alle Bereiche gesellschaftlichen Lebens durchzieht. Es gibt sie sowohl alltäglich im sozialen Nahraum als auch in politischen Auseinandersetzungen, zum Beispiel gegen Sexarbeiter*innen auf der Arbeitsstelle, in Wohnprojekten, auf Festivals. Es gibt sie besonders häufig gegen Frauen mit Beeinträchtigungen und gegen Menschen, die zusätzlich rassistisch diskriminiert werden, gegen Transpersonen, homosexuelle Personen. Grundsätzlich kann sie jedoch überall vorkommen. Aber sie wird weiterhin individualisiert, statt strukturell analysiert und bekämpft. Mit Strafrecht für Frauenrechte? Interview mit Christina Clemm weiterlesen