Interview mit Ulrich von Klinggräff
Der Berliner Rechtsanwalt Ulrich von Klinggräff ist seit Jahrzehnten als Strafverteidiger tätig und vertritt dabei immer wieder auch Mandanten, die von Justiz, Politik und Medien sog. „Clans“ zugerechnet werden. Das Interview führte Benjamin Derin.
„Clankriminalität“ ist derzeit in aller Munde, und man könnte den Eindruck gewinnen, die Kriminalitätslandschaft in deutschen Großstädten bestünde nur noch aus diesem Bereich – welche Rolle spielt das Phänomen aus Einschätzung eines Strafverteidigers im Alltag tatsächlich? Zwischen Alltagskriminalität und Feindstrafrecht – „Clankriminalität“ in der Praxis der Strafverfolgung weiterlesen →
von Norbert Pütter und Randalf Neubert
Alle sind sich einig: Die Angriffe auf PolizistInnen hätten zugenommen, der Polizeiberuf sei gefährlicher geworden, der Respekt vor den VertreterInnen der Staatsgewalt schwinde rapide. Denn durch den Angriff auf seine RepräsentantInnen werde der Staat insgesamt angegriffen. Angesichts dieses Konsenses verwundert, dass gesicherte Erkenntnisse über die Gefahren des Polizeiberufs weiterhin nur spärlich vorhanden sind.
2009 führten die anhaltenden Berichte über vermehrte Gewalt gegen die Polizei und die massive Öffentlichkeitsarbeit der Polizeigewerkschaften zu einem Beschluss der Innenministerkonferenz (IMK), das Berufsrisiko von PolizistInnen erneut wissenschaftlich untersuchen zu lassen. Die letzte einschlägige Studie hatte die IMK 2000 in Auftrag gegeben, nachdem im selben Jahr acht Polizisten von Straftätern getötet worden waren – so viel wie in den 25 Jahren zuvor nicht mehr. Gewalt gegen die Polizei – Wenig Klarheit zum Berufsrisiko von PolizistInnen weiterlesen →
von Norbert Pütter
Am 15. Mai 2003 präsentierte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries das im Auftrag ihres Ministeriums erstellte Gutachten des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht (MPI) über die Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) in der Bundesrepublik.[1] Die Untersuchung zeige, so Zypries, dass die TKÜ „ein unverzichtbares und effizientes Mittel zur Strafverfolgung“ sei, das „von den Ermittlungsbehörden sensibel und unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes eingesetzt“ werde.[2]
Die Vorgeschichte des Gutachtens geht auf die erste rot-grüne Koalitionsvereinbarung von 1998 zurück. Unmittelbarer Anlass war die in den 1990er Jahren explosionsartig gestiegene Zahl der Telefon- bzw. Telekommunikationsüberwachungen. Das Gutachten sollte Licht in das Dunkel der Überwachungspraxis bringen und damit die Grundlage für eventuelle Reaktionen des Gesetzgebers bilden. Da die Justiz- und Innenverwaltungen seit Jahrzehnten damit beschäftigt sind, selbst banale Statistiken der Öffentlichkeit vorzuenthalten, war die Idee eines wissenschaftlichen Gutachtens durchaus sachlich begründet. Die Wissenschaft hat festgestellt… Die Verharmlosung der Telekommunikationsüberwachung weiterlesen →
Seit 1978 Berichte, Analysen, Nachrichten zu den Themen Polizei, Geheimdienste, Politik „Innerer Sicherheit“ und BürgerInnenrechte.