Archiv der Kategorie: CILIP 076

(3/2003) Polizei und Technik

War on Terrorism oder War on Liberty? Schlechte Zeiten für die Bürgerrechte in den USA

von Clemens Arzt

„Es ist weder wünschenswert noch wahrscheinlich, dass Bürgerrechte in Kriegszeiten eine derart wichtige Rolle einnehmen, wie im Frieden.“[1] Diese Vorhersage des Vorsitzenden Richters am US-Supreme Court ist Realität geworden, seitdem die US-Regierung nach den Anschlägen vom 11. September 2001 den „war on terrorism“ ausgerufen hat.

Ihren Krieg gegen den Terror führen die USA auch nach innen. Allein im Jahr 2003 geben sie dafür rund 40 Mrd. Dollar aus. Seit dem Homeland Security Act vom 25.11.2002 werden neue organisatorische Strukturen für die Terrorismusbekämpfung, die Einwanderung und insbesondere das Department of Homeland Security geschaffen. War on Terrorism oder War on Liberty? Schlechte Zeiten für die Bürgerrechte in den USA weiterlesen

INPOL-neu – Informatisierung des polizeilichen Alltags

von Heiner Busch

Nach über zehn Jahren Planungsdiskussion und Entwicklungsarbeiten, einem weitgehenden Scheitern der ursprünglichen Pläne und einem bescheideneren Neuanfang ging am 18. August 2003 die erste Stufe von INPOL-neu in Betrieb.

Als die ersten 35 Terminals des alten INPOL-Systems im Herbst 1972 ans Netz gingen, schien für die Polizei eine neue Ära anzubrechen. „Kommissar Computer“ wurde von seinen polizeilichen Kollegen mit Jubel begrüßt. Im August 2003, beim Start von INPOL-neu, mochte dagegen keine rechte Begeisterung aufkommen. Eher war man erleichtert, dass es mit dem neuen System doch noch geklappt hatte, bevor im Jahr 2004 die Wartungsvereinbarungen für die Software des alten abgelaufen wären, bevor die letzten internen Spezialisten in Pension gingen und ohne dass das Fahndungssystem zusammenbrach. INPOL-neu – Informatisierung des polizeilichen Alltags weiterlesen

Rechnung ohne Wirt – Digitalfunk – nicht nur eine Kostenfrage

von Stephan Stolle

Der heutige Analog-Sprechfunk sei veraltet, heißt es seit Anfang der 90er Jahre. Die „Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben“ (BOS) – Polizei, Zoll, Feuerwehren, Rettungsdienste und Katastrophenschutz – wollen auf Digital-Funk umsteigen.

Seit über 30 Jahren kommen Polizei- und Rettungskräfte mit ihrem ana­logen Funk bestens zurecht. Die Kommunikation, die im Wesentlichen über zwei UKW-Bänder (4m und 2m) verläuft, hat sich durch den technischen Fortschritt ständig verbessert und wurde immer weniger störanfällig. Die allgemeine Miniaturisierung der Bauteile führte im Laufe der Zeit zu handlichen, robusten Geräten, die in hunderttausendfachen Stückzahlen leitstellenvermittelte Verständigung (Dispatching) ermöglichen. Strecken von einem bis 50 km oder (relaisvermittelt) über hunderte Kilometer werden bewältigt. Rechnung ohne Wirt – Digitalfunk – nicht nur eine Kostenfrage weiterlesen

DNA-Identifizierung – Transformationen einer kriminalistischen Wunderwaffe

von Detlef Nogala

Die forensische DNA-Analytik, irreführenderweise auch als ‚genetischer Fingerabdruck‘ bezeichnet, hat in der polizeilichen Praxis einen Status erreicht, der politische Initiativen für eine umfassendere Anwendung zur Folge hat. Strittig ist dabei, ob es sich lediglich um ein profanes polizeiliches Identifizierungsinstrument oder doch um einen risikoreichen Eingriff in Grundrechte handelt.

Auch mehr als 20 Jahre nach ihrer Erfindung und im Laufe ihrer weitgehend schon in Routine übergegangenen Anwendung in der kriminalistischen Alltagspraxis hat die forensische DNA-Analyse von ihrer wissenschaftlichen Faszination, aber auch von ihrem Potential für kriminalpolitische und bürgerrechtliche Kontroversen nur wenig eingebüßt. Weitgehend geklärt ist mittlerweile, dass sie ein zuverlässiges und effektives Verfahren der Identifizierung von Personen und der Zuordnung von Spurenmaterial hergibt. DNA-Identifizierung – Transformationen einer kriminalistischen Wunderwaffe weiterlesen

Überwachte Fahrt für freie Bürger? Automatische Nummernschilderkennung

von Daniel Boos

Die Koppelung von Videokamera und Computer macht es möglich. Automatische Fahrzeugnummern-Erkennungssys­teme ermöglichen nicht nur die Erhebung von Straßengebühren, sondern auch polizeiliche Kontrollen.

Seit es sie gibt, sind Autonummern für die Polizei interessant, weil sie nicht nur die Identifikation des Fahrzeugs, sondern auch die seines Besitzers ermöglichen. Sie sind eindeutig und außerdem in einem zentralen Register bzw. einer nationalen Datenbank erfasst. Die Abfrage dieses Registers erfolgte bisher zumeist manuell, d.h. einE PolizistIn musste das Kennzeichen per Funk an eine Zentrale übermitteln oder – im günstigsten Fall – direkt in ein Datenfunkgerät eingeben. Überwachte Fahrt für freie Bürger? Automatische Nummernschilderkennung weiterlesen

Chronologie

zusammengestellt von Marion Knorr

Juli 2003

01.07.: Lichtenhagen-Prozess beendet: Der Bundesgerichtshof (BGH) beendet das letzte Verfahren wegen der rassistischen Krawalle in Rostock-Lichtenhagen von 1992. Er verwirft die Revision gegen ein Urteil des Landgerichts (LG) Schwerin, das im Juni 2002 drei zur Tatzeit 17-19-jährige Männer wegen versuchten Mordes und schwerer Brandstiftung zu ein bis anderthalb Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt hatte.

03.07.: Verschärftes Sexualstrafrecht: Der Bundestag führt neue Straftatbestände für sexuellen Missbrauch von Kindern ein und erhöht die Mindeststrafe für schweren sexuellen Missbrauch von einem auf zwei Jahre Gefängnis. Eine Anzeigepflicht für Personen, denen ein Missbrauchsfall bekannt wird, wird nicht eingeführt.

09.07.: Haft für Stralsunder Polizisten: Das LG Stralsund verurteilt zwei Polizisten, die Ende 2002 einen betrunkenen Obdachlosen am Stadtrand ausgesetzt hatten, zu drei Jahren Haft. Der 35-Jährige war erfroren. Chronologie weiterlesen

Die Wissenschaft hat festgestellt… Die Verharmlosung der Telekommunikationsüberwachung

von Norbert Pütter

Am 15. Mai 2003 präsentierte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries das im Auftrag ihres Ministeriums erstellte Gutachten des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht (MPI) über die Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) in der Bundesrepublik.[1] Die Untersuchung zeige, so Zypries, dass die TKÜ „ein unverzichtbares und effizientes Mittel zur Strafverfolgung“ sei, das „von den Ermittlungsbehörden sensibel und unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes eingesetzt“ werde.[2]

Die Vorgeschichte des Gutachtens geht auf die erste rot-grüne Koalitionsvereinbarung von 1998 zurück. Unmittelbarer Anlass war die in den 1990er Jahren explosionsartig gestiegene Zahl der Telefon- bzw. Telekommunikationsüberwachungen. Das Gutachten sollte Licht in das Dunkel der Überwachungspraxis bringen und damit die Grundlage für eventuelle Reaktionen des Gesetzgebers bilden. Da die Justiz- und Innenverwaltungen seit Jahrzehnten damit beschäftigt sind, selbst banale Statistiken der Öffentlichkeit vorzuenthalten, war die Idee eines wissenschaftlichen Gutachtens durchaus sachlich begründet. Die Wissenschaft hat festgestellt… Die Verharmlosung der Telekommunikationsüberwachung weiterlesen

Rechtshilfe ohne Rechtsschutz – Rechtshilfe- und Auslieferungsabkommen mit den USA

von Hartmut Wächtler

Gummiweiche Formulierungen und ein weitgehender Verzicht auf Datenschutzprinzipien und Rechtsschutzmöglichkeiten kennzeichnen die neuen Abkommen zwischen der EU bzw. Deutschland und den USA.

Der 11. September 2001 hat eine rasante rechtspolitische Entwicklung nach sich gezogen. Wie rasant sie war, zeigt sich sehr deutlich an den Vereinbarungen zwischen Europol und den US-Behörden. Am 6. Dezember 2001 schlossen sie ein erstes Abkommen, das sich noch auf den Austausch von strategischen, d.h. nicht-personenbezogenen Informationen beschränkte. In dessen Art. 3 gab es jedenfalls den Versuch, den Datenaustausch auf bestimmte Kriminalitätsbereiche zu limitieren. Art. 10 II stellte bereits weitere Vereinbarungen zum Austausch personenbezogener Daten in Aussicht. Dem sind die Parteien ein Jahr später gefolgt. Im Zusatzabkommen vom 5. Dezember 2002 gibt es keine Begrenzung der Kriminalitätsbereiche mehr.[1] EUROPOL kann danach die bei ihm vorhandenen Informationen auf Anfrage oder spontan an die USA übergeben. Die Einschränkungen für die Datenübermittlung sind äußerst vage gehalten. So heißt es in Art. 5 Nr. 1a: Rechtshilfe ohne Rechtsschutz – Rechtshilfe- und Auslieferungsabkommen mit den USA weiterlesen