Gewalt gegen die Polizei – Wenig Klarheit zum Berufsrisiko von PolizistInnen

von Norbert Pütter und Randalf Neubert

Alle sind sich einig: Die Angriffe auf PolizistInnen hätten zugenommen, der Polizeiberuf sei gefährlicher geworden, der Respekt vor den VertreterInnen der Staatsgewalt schwinde rapide. Denn durch den Angriff auf seine RepräsentantInnen werde der Staat insgesamt angegriffen. Angesichts dieses Konsenses verwundert, dass gesicherte Erkenntnisse über die Gefahren des Polizeiberufs weiterhin nur spärlich vorhanden sind.

2009 führten die anhaltenden Berichte über vermehrte Gewalt gegen die Polizei und die massive Öffentlichkeitsarbeit der Polizeigewerkschaften zu einem Beschluss der Innenministerkonferenz (IMK), das Berufsrisiko von PolizistInnen erneut wissenschaftlich untersuchen zu lassen. Die letzte einschlägige Studie hatte die IMK 2000 in Auftrag gegeben, nachdem im selben Jahr acht Polizisten von Straftätern getötet worden waren – so viel wie in den 25 Jahren zuvor nicht mehr.

Mit finanzieller Unterstützung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) hatte damals das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) Umfang und Ausmaß der Gewalt gegen Polizeibeamte untersucht.[1] Die Studie war auf die Jahre von 1985 bis 2000 beschränkt. Sie fußte auf Meldungen der Länder über Angriffe auf PolizistInnen, der repräsentativen Befragung einer Auswahl der Angegriffenen, der Analyse entsprechender Ermittlungsakten und der Befragung von Hinterbliebenen. Entgegen der Vermutung der Auftraggeber widersprach das KFN dem Eindruck, dass der Polizeiberuf immer gefährlicher werde: Die hohe Zahl der Tötungen in 2000 wurde als „Ausreißer“ und nicht als Ausdruck einer mittelfristig steigenden Tendenz identifiziert. Aufgrund der Meldungen der Länder kam die Studie zu dem Ergebnis, dass sowohl die Zahl der verletzten Polizisten wie die Zahl der mit Tötungsabsicht gegen die Polizei geführten Angriffe und der Attacken mit Schusswaffen in der zweiten Hälfte der 90er Jahre zurückgegangen waren. Zwar war das Risiko eines Polizisten/einer Polizistin, mit Tötungsabsicht angegriffen zu werden, erheblich höher als das von NormalbürgerInnen, aber gleichzeitig war das Tötungsrisiko bei diesen Angriffen für die PolizistInnen geringer als für die NichtpolizistInnen.

Auf die politische Debatte schien die 2003 publizierte KFN-Studie wenig Einfluss zu haben. Im selben Jahr startete die GdP mit einem eigens produzierten Video ihre Kampagne „Ein sicherer ARBEITS­PLATZ“. Berichte über spektakuläre Angriffe auf PolizistInnen sowie Klagen der Polizeiführungen und Berufsvertretungenbestimmen bestim­men auch weiterhin die öffentliche Wahrnehmung. Noch im vergangenen Jahr war sich die IMK einig, dass vor einer politischen Reaktion zunächst mittels einer neuen Studie Klarheit darüber geschaffen werden müsse, ob und welcher Handlungsbedarf bestehe. Diese Einigkeit zerbrach aber schnell. Nachdem das beauftragte KFN sein Untersuchungsdesign der als Totalerhebung angelegten Studie vorgelegt hatte, stellten das Bundesinnenministerium (BMI) und sechs Bundesländer zunächst ihre Beteiligung in Frage und verweigerten sich schließlich ganz.

Die Begründung des BMI ist symptomatisch: Man habe die „Besorgnis, dass die Ergebnisse der Studie in einem anderen Kontext betrachtet würden, der mit der ursprünglichen Absicht der Studien nicht mehr im Einklang steht und in der öffentlichen Diskussion falsch interpretiert und dargestellt werden könnte. Die sich daraus eventuell ergebende Ansehensschädigung der Bundespolizei musste schon aus Fürsorgegründen gegenüber den einzelnen Polizeibeamtinnen und -beamten ausgeschlossen werden.“ Darüber hinaus habe sich das KFN „nicht in der Lage (gesehen), den Vertragspartnern einen Genehmigungsvorbehalt hinsichtlich der Weiterverwendung der erhobenen Daten einzuräumen“.[2] Diese Weigerung ehrt das KFN; das Institut möchte wohl die eigene Seriösität nicht den Interessen der Innenminister opfern. Dass der Bund und sechs Länder befürchten, die Daten könnten gegen die Polizeien verwendet werden, spricht für sich: Wichtiger als überprüfbare Fakten über die Berufswirklichkeit von PolizistInnen zu erhalten, ist den politischen Verantwortlichen, sich schützend vor die Institution zu stellen. So kann man nicht nur „falschen“ Interpretationen vorbeugen, sondern weiterhin unbekümmert mit den eigenen Zahlen, deren Wert kaum jemand überprüfen kann, Politik machen. Weil alle wissen, dass die Zahlen, die öffentlich gehandelt werden, dürftig und fragwürdig sind, haben die Länder Hessen[3] und Nordrhein-Westfalen[4] eigene (interne) Untersuchungen in die Wege geleitet. Damit ist dann sichergestellt, dass die Befunde mit pseudowissenschaftlicher Reputation versehen werden und die Entscheidung darüber, welche Informationen wie erhoben und welche Ergebnisse wie veröffentlicht werden, bei den Innenverwaltungen und Polizeiführungen bleibt. „Gewalt gegen PolizistInnen“ ist auch ein Politikum, weil Teile der politischen Führung sich bereits einer bloßen Bestandsaufnahme durch ein – politisch unverdächtiges – wissenschaftliches Institut entziehen.

Dienstherr mit Desinteresse

„Eigentlich“ müsste es für den Arbeitgeber ein Leichtes sein, das Berufsrisiko seiner Beschäftigen zu ermitteln. Schließlich erhält er die Krankmeldungen und sofern es sich um arbeitsbedingte Ausfälle handelt, ist dieser Umstand dem Arbeitgeber auch bekannt. Die BeamtInnen unterliegen nicht der gesetzlichen Unfallversicherungspflicht. Vielmehr werden entstehende Kosten vom Dienstherrn übernommen. Dass derartige Angaben im Prinzip verfügbar wären, zeigt der Umstand, dass die Innenministerien immer wieder mit Zahlen über verletzte PolizistInnen oder Widerstandshandlungen an die Öffentlichkeit gehen. Umso erstaunlicher ist allerdings, dass keines der 17 deutschen Innenressorts eine Statistik über verletzte, krankgeschriebene oder getötete PolizistInnen veröffentlicht. Unsere Versuche, die lückenhaften Angaben durch Anfragen bei den Ministerien, Polizeiführungen und anderen Polizeieinrichtungen zu schließen, führten zu kaum brauchbaren Daten. Das Bundeskriminalamt teilte mit, derartige Angaben über das eigene Personal würden grundsätzlich nicht herausgegeben; entsprechende Statistiken führe nur die Deutsche Hochschule der Polizei (die ehemalige Polizei-Führungsakademie).[5] Die Polizeihochschule in Villingen-Schwenningen, an der sich ein Mitarbeiter Anfang des Jahrzehnts dem Thema gewidmet hatte, verwies uns auf den medizinischen Dienst des Landes – nicht ohne den Hinweis, dass jener der ärztlichen Schweigepflicht unterliege.[6]

In der Tagespresse und im polizeilichen Schrifttum finden sich immer wieder Angaben zu verletzten und angegriffenen PolizistInnen. Selten sind jedoch Zahlen über mehrere Jahre verfügbar, und in den meisten Fällen ist nicht ersichtlich, was sie genau erfassen. Baden-Würt­tem­berg meldete z.B. für das Jahr 2000 985 durch Angriffe im Dienst verletzte PolizistInnen, 2003 wurden 361 verletzt, für die Jahre 2005 bis 2007 lag der Jahresdurchschnitt bei 400 und für das Jahr 2008 wurden 427 verletzte PolizistInnen angegeben.[7] Für Berlin sind Zahlen zu den am 1. Mai verletzten PolizistInnen von 1987 bis 2002 bekannt: Ohne klare Tendenz schwanken sie zwischen 351 (1989) und 27 (1995).[8] Unklar bleibt dabei, wie schwer eine Verletzung sein muss, um als solche gezählt zu werden.

Am häufigsten werden in der Öffentlichkeit die Zahlen über „Angriffe auf PolizistInnen“ präsentiert, die jedoch regelmäßig nicht zwischen körperlichen oder sonstigen Angriffen und „Widerstands­hand­lungen“ unterscheiden. Weil der „Widerstand“ bedeutend mehr erfasst als Angriffe, sind diese Zahlen zur Bewertung des polizeilichen Berufsrisikos unbrauchbar. Dass die politisch Verantwortlichen keine Anstrengungen un­ternehmen, zwischen Anwendung und Drohung von Gewalt gegenüber der Polizei und dem Missachten und Widersetzen zu unterscheiden, be­stätigt erneut deren Desinteresse an einer sachlich fundierten Diskussion.

Selbst wenn man sich die Angaben über „Angriffe auf PolizistInnen, einschließlich Widerstandshandlungen“ etwas genauer ansieht, ist die Entwicklung weniger dramatisch als in der Öffentlichkeit unterstellt wird. Für Berlin wurden in den Jahren von 2002 bis 2008 im Jahresdurchschnitt 3.324 Angriffe und Widerstandshandlungen registriert. Der Höchstwert lag mit 3.698 im Jahr 2002; 2008 lag die Zahl mit 3.371 Fällen nur knapp über dem Durchschnitt.[9] In den Jahren von 2005 bis 2008 stiegen die entsprechenden Fallzahlen bei der Bundespolizei von 1.361 auf 1.741 pro Jahr kontinuierlich an. Der Zuwachs um 424 Fälle entfiel zum überwiegenden Teil (391) auf Angriffe auf die BahnpolizistInnen.[10] Vermutlich handelt es sich dabei um die Transport- und Wegbegleitung von Fußballfans. Jenseits dieser speziellen Konstellation ist für die übrigen BundespolizistInnen das Angriffs- und Widerstandsrisiko fast gleich geblieben.

Beruf mit tödlichem Risiko

Ein eindeutiger Indikator für die Gefährlichkeit eines Berufs ist das Risiko, während der Berufsausübung getötet zu werden. Der Tod kann durch Angriffe oder durch Unfälle eintreten. In der nachfolgenden Grafik ist die Entwicklung der tödlichen Dienstunfälle seit 1945 wiedergegeben. Leider sind die absoluten Zahlen nicht veröffentlicht.
Betrachtet man den Verlauf der Grafik insgesamt, so nimmt das Tötungsrisiko für PolizistInnen tendenziell ab. In der nachfolgenden Tabelle sind die absoluten Werte für die Zeit seit 1972 aufgeführt.

Tab. 1: Getötete PolizeibeamtInnen in den Jahren 1972 bis 2008[11]

Jahr A B C
1972 15
1973 1
1974 3
1975 9
1976 2
1977 6
1978 3
1979 4
1980 3
1981 6
1982 5
1983 2
1984 1
1985 3
1986 3
1987 6
1988 5
1989 3
1990 2
1991 4
1992 0
Jahr A B C
1993 7
1994 2
1995 7
1996 2
1997 2
1998 1
1999 2
2000 8 18 0
2001 0 3 0
2002 2 13 1
2003 1 4 0
2004 0 10 0
2005 0 9 0
2006 1 13 0
2007 3 11 0
2008 0 7 0

A = im Dienst durch Rechtsbrecher getö­tete PolizistInnen

B = im Dienst tödlich verunglückte PolizistInnen

C = wegen einer im Dienst zugezogenen Krankheit verstorben

Bereits 1983 haben wir in Bürgerrechte & Polizei/CILIP versucht, die Klagen über den besonders gefährlichen Polizeiberuf ins Verhältnis zu setzen zu den Risiken, denen andere Berufstätige ausgesetzt sind. Der Vergleich mit den Angaben der Berufsgenossenschaften ergab, dass das Risiko, als Polizist im Beruf getötet zu werden, keineswegs größer ist als in anderen Berufszweigen. Für die sieben Jahre des damaligen Vergleichs (innerhalb des Zeitraums zwischen 1965 und 1982) wiesen PolizistInnen nur in einem Jahr ein höheres Tötungsrisiko auf als der Durchschnitt aller bei den Berufsgenossenschaften Versicherten. In einzelnen Branchen, die kaum wegen ihrer besonderen Gefährlichkeit öffentlich bekannt sind, lag das Risiko erheblich höher; etwa bei der Binnenschiffahrt und im Tiefbau um das Dreifache.[12]

Für das Jahr 2008 haben wir in der nachfolgenden Tabelle versucht, diesen Vergleich des Tötungsrisikos zu wiederholen.

Tab. 2: Berufsrisiko diverser Berufsgruppen 2008 im Vergleich[13]

Branche Beschäftigte in Tsd. Tote (durch Unfälle
oder Angriffe)
Tote pro 1.000 Beschäftigte
Metall, Holz 4.540 130 0,029
Nahrung, Genussmittel 3.233 58 0,018
Bau 2.644 169 0,064
Verkehr 1.434 136 0,095
Gesundheitsdienst 5.717 52 0,001
Polizei 220 7 0,032
Polizei 1999-2008 2.425 105 0,043

Dieser Vergleich mit ausgewählten Branchen lässt nur den Schluss zu, dass der Polizeiberuf weiterhin ein sicherer Beruf ist; lediglich im Gesundheitsdienst lebt man wesentlich ungefährlicher. Aber bereits in der Bauwirtschaft ist das Tötungsrisiko doppelt, für die Beschäftigten im Verkehrswesen gar dreimal so hoch. Dieser Befund ändert sich nur unwesentlich, wenn man bei den PolizistInnen das gesamte Jahrzehnt von 1999 bis 2008 als Grundlage der Berechnung des Tötungsrisikos nimmt.

Die Statistiken der Berufsgenossenschaften weisen auch die Angriffe auf die Beschäftigten aus. Das ist deshalb von Interesse, weil in der Diskussion um Gewalt gegen PolizistInnen häufig verschwiegen wird, dass auch Angehörige anderer Branchen wegen ihres Berufes und/oder während seiner Ausübung angegriffen werden. Im Jahr 2008 wurden beispielsweise 1.772 Personen aus dem Gesundheitsdienst im Zusammenhang mit ihrer Arbeit angegriffen, im Verkehrsbereich wurden 1.351 und in der Nahrungs- und Genussmittelbranche 607 Angriffe auf Beschäftigte registriert.[14] Leider fehlen entsprechende Zahlen für den Polizeibereich; die Angaben aus den anderen Branchen geben jedoch einen Hinweis darauf, dass es zu kurz greift, die Gewalt gegen die Polizei allein als ein polizeispezifisches Problem zu thematisieren.

Um das Verletzungsrisiko von PolizistInnen mit dem anderer Berufe vergleichen zu können, fehlen die Daten von Seiten der Polizei. Im Jahr 2009 registrierte das Bundespolizeipräsidium für seine ca. 40.000 Beschäftigten 1.805 Dienstunfälle sowie vier Tote durch Unglücksfälle.[15] Demnach entfielen rechnerisch auf 1.000 BundespolizistInnen 45,23 Dienstunfälle. Nimmt man die „meldepflichtigen Arbeitsunfälle“ der Berufsgenossenschaften zum Vergleich, so liegt der Durchschnitt aller Branchen mit 27,75 erheblich unter dem Wert der Bundespolizei, aber die Bereiche „Nahrungs- und Genussmittel“ (48,79), „Holz“ (65,57) und „Bau“ (67,32) sind für die Beschäftigten erheblich gefährlicher.

Angesichts dieser zugegebenermaßen nur groben Hinweise auf das Berufsrisiko wäre eine solide Bestandsaufnahme nötiger denn je. Die­jenigen, die den besseren (gesetzlichen) Schutz der BeamtInnen fordern und ankündigen, täten gut daran, die dünne empirische Basis ihrer Behauptungen in Rechnung zu stellen und einstweilen von Kampagnen abzusehen, die in jeder „Widerstandshandlung“ einen Angriff auf den Staat sehen.

[1]      Ohlemacher, T.; Rüger, A.; Schacht, G.; Feldkötter, U.: Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte 1985-2000, Baden-Baden 2003
[2]     BT-Drs. 17/641 v. 5.2.2010, S. 1 f.
[3]     Sohnemann, J.: Wie gefährlich ist das „Polizieren“ wirklich?, in: Polizei-heute 2009, H. 2, S. 46 f.
[4]     Pressemitteilung des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen v. 11.12.2009
[5]     telefonische Mitteilung an die Redaktion am 31.3.2010
[6]     E-Mail an die Redaktion v. 7.4.2010
[7]     Zahlen nach: Polizei-heute 2002, H. 6, S. 235-240, Deutsche Polizei 2009, H. 4, Pressemitteilung Innenministerium Baden-Württemberg v. 2.9.2009, Polizei-heute 2009, H. 2, S. 44 f.
[8]     s. für 1998-2002: Kanzler, R.; Kolodziejczyk, A.; Schmitt, K.: „… erfolgreich und mit Heldenmut verteidigt“, in: Rucht, D. (Hg.): Berlin, 1. Mai 2002, Opladen 2003, S. 143-183 (163)
[9]     Zahlen nach: Berliner Morgenpost 4.11.2003, GdP-Pressemitteilung v. 12.2.2007, Berliner Zeitung v. 12.12.2006, Deutsche Polizei 2007, H. 5, 14 f., GdP-Pressemitteilung v. 23.1.2008
[10]   Sohnemann a.a.O. (Fn. 3), S. 40
[11]    Deutsche Hochschule der Polizei, Mitteilung an die Redaktion v. 30.3.2010
[12]   Thies, A.; Werkentin, F.: „Schneller und zielsicherer“ – Polizeiliche Todesschüsse 1983, in: Bürgerrechte & Polizei/CILIP 16 (3/1983), S. 72-89 (81)
[13]   Daten zu den Berufsgenossenschaften nach den Statistiken der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Mitteilung an die Redaktion vom April 2010 per E-Mail. Angaben zu Polizei: Polizeivollzugsbeamte, Angaben für das Jahrzehnt hochgerechnet; letzte Spalte: eigene Berechnung
[14]   Statistiken der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung a.a.O. (Fn. 13)
[15]   Mitteilung des Bundespolizeipräsidiums per E-Mail an die Redaktion v. 6.5.2010