von Norbert Pütter
So lange es Polizei gibt, gibt es Gewalt. Über „Gewalt durch PolizistInnen“ wird meist anlässlich ihres gravierenden Missbrauchs geredet. Die „Gewalt gegen die Polizei“ gehört zu jenen Phänomenen, die von PolizistInnen, Behörden und PolitikerInnen in periodischen Abständen immer wieder thematisiert werden. Zu wenig wird der Zusammenhang zwischen beiden Seiten betrachtet.
Gegenwärtig hat die offizielle Politik sich des Themas „Gewalt gegen Polizeibeamte“ angenommen. In öffentlichen Erklärungen des Bundes- und der Landesinnenminister ist die Klage über Angriffe auf die Polizei ebenso präsent wie in den Verlautbarungen des Präsidenten des Bundeskriminalamtes oder der Polizeigewerkschaften. Die Regierungsparteien CDU, CSU und FDP erklärten in ihrem Koalitionsvertrag vom Herbst letzten Jahres, dass „Polizeibeamte und andere Personen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen … immer häufiger Ziel brutaler gewalttätiger Angriffe“ würden. Um dem entgegen zu wirken, kündigten die Koalitionäre an, für die Beamten „den strafrechtlichen Schutz – insbesondere durch eine Neufassung des § 113 Abs. 2 StGB – verbessern“ zu wollen.[1] Polizei und Gewalt: Opfer und Täter – Halbe Wahrheiten – falsche Debatte weiterlesen