Die Untersuchung zu „Motivation, Einstellung und Gewalt im Alltag von Polizeivollzugsbeamten“ verspricht eine Zustandsbeschreibung der deutschen Polizeien aus der Sicht ihrer Beschäftigten. Die Ergebnisse sind wenig überraschend und wegen methodischer Probleme mit Vorsicht zu genießen. Insgesamt deuten sie eher die Spitze als das Ausmaß von Problemen an. Das gilt nicht nur, aber auch für das Thema „Rassismus und Polizei“.
Nach der langjährigen Kritik am „racial profiling“ und nach dem Tod von George Floyd, der auch hierzulande massenweise Proteste gegen Polizeirassismus ausgelöst hatte, führten die gehäuften Berichte über rechtsextreme Chatgruppen von deutschen Polizist*innen im Herbst 2020 zur öffentlichen Forderung, den Rassismusverdacht gegenüber der deutschen Polizei mit wissenschaftlichen Mitteln zu erforschen. Der damalige Bundesinnenminister Horst Seehofer lehnte eine solche Untersuchung kategorisch ab: „Es wird keine Studie geben, die sich mit Unterstellungen und Vorwürfen gegen die Polizei richtet.“ Um die öffentliche Debatte zu entspannen – und zugleich andere Interessen zu bedienen –, verständigte sich die Bundesregierung darauf, zwei Studien in Auftrag zu geben:[1] Eine Untersuchung zum „Alltagsrassismus“ sollte die „Entwicklung und Verbreitung diskriminierender Handlungen in der Zivilgesellschaft, in Wirtschaft und Unternehmen sowie öffentliche Institutionen … erforschen, die durch rassistische Einstellungen motiviert sind.“ Diese Studie („InRa-Studie. Institutionen & Rassismus“) wird mittlerweile vom „Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt“ betrieben und gegenwärtig in 23 Teilprojekten umgesetzt.[2] MEGAVO und polizeilicher Rassismus: Endbericht nach dreijähriger Forschung vorgelegt weiterlesen →
von Norbert Pütter
So lange es Polizei gibt, gibt es Gewalt. Über „Gewalt durch PolizistInnen“ wird meist anlässlich ihres gravierenden Missbrauchs geredet. Die „Gewalt gegen die Polizei“ gehört zu jenen Phänomenen, die von PolizistInnen, Behörden und PolitikerInnen in periodischen Abständen immer wieder thematisiert werden. Zu wenig wird der Zusammenhang zwischen beiden Seiten betrachtet.
Gegenwärtig hat die offizielle Politik sich des Themas „Gewalt gegen Polizeibeamte“ angenommen. In öffentlichen Erklärungen des Bundes- und der Landesinnenminister ist die Klage über Angriffe auf die Polizei ebenso präsent wie in den Verlautbarungen des Präsidenten des Bundeskriminalamtes oder der Polizeigewerkschaften. Die Regierungsparteien CDU, CSU und FDP erklärten in ihrem Koalitionsvertrag vom Herbst letzten Jahres, dass „Polizeibeamte und andere Personen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen … immer häufiger Ziel brutaler gewalttätiger Angriffe“ würden. Um dem entgegen zu wirken, kündigten die Koalitionäre an, für die Beamten „den strafrechtlichen Schutz – insbesondere durch eine Neufassung des § 113 Abs. 2 StGB – verbessern“ zu wollen.[1] Polizei und Gewalt: Opfer und Täter – Halbe Wahrheiten – falsche Debatte weiterlesen →
von Norbert Pütter und Randalf Neubert
Alle sind sich einig: Die Angriffe auf PolizistInnen hätten zugenommen, der Polizeiberuf sei gefährlicher geworden, der Respekt vor den VertreterInnen der Staatsgewalt schwinde rapide. Denn durch den Angriff auf seine RepräsentantInnen werde der Staat insgesamt angegriffen. Angesichts dieses Konsenses verwundert, dass gesicherte Erkenntnisse über die Gefahren des Polizeiberufs weiterhin nur spärlich vorhanden sind.
2009 führten die anhaltenden Berichte über vermehrte Gewalt gegen die Polizei und die massive Öffentlichkeitsarbeit der Polizeigewerkschaften zu einem Beschluss der Innenministerkonferenz (IMK), das Berufsrisiko von PolizistInnen erneut wissenschaftlich untersuchen zu lassen. Die letzte einschlägige Studie hatte die IMK 2000 in Auftrag gegeben, nachdem im selben Jahr acht Polizisten von Straftätern getötet worden waren – so viel wie in den 25 Jahren zuvor nicht mehr. Gewalt gegen die Polizei – Wenig Klarheit zum Berufsrisiko von PolizistInnen weiterlesen →
Seit 1978 Berichte, Analysen, Nachrichten zu den Themen Polizei, Geheimdienste, Politik „Innerer Sicherheit“ und BürgerInnenrechte.