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MEGAVO und polizeilicher Rassismus: Endbericht nach dreijähriger Forschung vorgelegt

Die Untersuchung zu „Motivation, Einstellung und Gewalt im Alltag von Polizeivollzugsbeamten“ verspricht eine Zustandsbeschreibung der deutschen Polizeien aus der Sicht ihrer Beschäftigten. Die Ergebnisse sind wenig überraschend und wegen methodischer Probleme mit Vorsicht zu genießen. Insgesamt deuten sie eher die Spitze als das Ausmaß von Problemen an. Das gilt nicht nur, aber auch für das Thema „Rassismus und Polizei“.

Nach der langjährigen Kritik am „racial profiling“ und nach dem Tod von George Floyd, der auch hierzulande massenweise Proteste gegen Polizeirassismus ausgelöst hatte, führten die gehäuften Berichte über rechtsextreme Chatgruppen von deutschen Polizist*innen im Herbst 2020 zur öffentlichen Forderung, den Rassismusverdacht gegenüber der deutschen Polizei mit wissenschaftlichen Mitteln zu erforschen. Der damalige Bundesinnenminister Horst Seehofer lehnte eine solche Untersuchung kategorisch ab: „Es wird keine Studie geben, die sich mit Unterstellungen und Vorwürfen gegen die Polizei richtet.“ Um die öffentliche Debatte zu entspannen – und zugleich andere Interessen zu bedienen –, verständigte sich die Bundesregierung darauf, zwei Studien in Auftrag zu geben:[1] Eine Untersuchung zum „Alltagsrassismus“ sollte die „Entwicklung und Verbreitung diskriminierender Handlungen in der Zivilgesellschaft, in Wirtschaft und Unternehmen sowie öffentliche Institutionen … erforschen, die durch rassistische Einstellungen motiviert sind.“ Diese Studie („InRa-Studie. Institutionen & Rassismus“) wird mittlerweile vom „Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt“ betrieben und gegenwärtig in 23 Teilprojekten umgesetzt.[2] MEGAVO und polizeilicher Rassismus: Endbericht nach dreijähriger Forschung vorgelegt weiterlesen

Die Wissenschaft hat festgestellt… Die Verharmlosung der Telekommunikationsüberwachung

von Norbert Pütter

Am 15. Mai 2003 präsentierte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries das im Auftrag ihres Ministeriums erstellte Gutachten des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht (MPI) über die Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) in der Bundesrepublik.[1] Die Untersuchung zeige, so Zypries, dass die TKÜ „ein unverzichtbares und effizientes Mittel zur Strafverfolgung“ sei, das „von den Ermittlungsbehörden sensibel und unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes eingesetzt“ werde.[2]

Die Vorgeschichte des Gutachtens geht auf die erste rot-grüne Koalitionsvereinbarung von 1998 zurück. Unmittelbarer Anlass war die in den 1990er Jahren explosionsartig gestiegene Zahl der Telefon- bzw. Telekommunikationsüberwachungen. Das Gutachten sollte Licht in das Dunkel der Überwachungspraxis bringen und damit die Grundlage für eventuelle Reaktionen des Gesetzgebers bilden. Da die Justiz- und Innenverwaltungen seit Jahrzehnten damit beschäftigt sind, selbst banale Statistiken der Öffentlichkeit vorzuenthalten, war die Idee eines wissenschaftlichen Gutachtens durchaus sachlich begründet. Die Wissenschaft hat festgestellt… Die Verharmlosung der Telekommunikationsüberwachung weiterlesen