PIOS-Dateien, Meldedienste und Spurendokumentationen – die wichtigsten Systeme

von Lena Schraut

PIOS-Systeme sind Arbeitsdateien, die der „Verdachtsverdichtung“ dienen. Hierzu enthalten sie u.a. eine Vielzahl noch nicht recherchierter Informationen zu Personen, auch wenn diese weder Beschuldigte noch Verdächtige, sondern lediglich „andere Personen“ sind. Ziel der Speicherung ist dabei nicht die Person an sich, ihr vermuteter oder beweisbarer Tatbeitrag, sondern die Sachaufklärung.

Um diese Aufgabe erfüllen zu können, sind die Systeme in der Lage, Querverbindungen herzustellen und Recherchen in der Datenbank durchzuführen.
Die Datenbank PIOS gliedert sich in 5 (ursprünglich 4) Bereiche: Personen, Institutionen, Objekte, Sachen und Ereignisse, die ihrerseits wieder unter-gliedert sind in formatierte Daten, freie Texte, Fundstellen und Verknüpfungen. Fast alle Formatdaten können als Suchbegriffe verwendet werden. Die Verknüpfungshinweise enthalten kriminalistisch bewertete Zusammenhänge zwischen den in anderen Datenbankbereichen erfaßten Daten. PIOS-Verfahren sind daher mehr als nur „Aktenerschließungssysteme“, wie sie offiziell bezeichnet werden. Die freitextliche Erfassung und die weitgehende Recherchemöglichkeit lösen die Daten von den ursprünglichen Akten ab.
PIOS-Verfahren, die seit 1976 beim BKA (zuerst für den Bereich des Terro-rismus) betrieben werden, können als Verbunddateien oder als Zentraldateien beim Bundeskriminalamt (BKA) geführt werden.

– Bei Verbunddateien sind die Anwender – also die entsprechenden Dezernate der Landeskriminalämter (LKÄ) und des BKA – online über BKA-Terminals mit dem System verbunden. Die Speicherung und Verarbeitung erfolgt direkt über das angeschlossene Terminal, ohne daß eine vorherige Prüfung durch einen Sachbearbeiter beim BKA erfolgt (Terminal-Rechner-Verbund).
– Bei Zentraldateien werden die Daten telefonisch oder fernschriftlich angeliefert und müssen von einem Sachbearbeiter beim BKA in den Rechner eingegeben werden. Auch die Anfrage erfolgt konventionell.

PIOS-Innere Sicherheit: APIS

Die 1986 in Betrieb genommene Arbeitsdatei PIOS-Innere Sicherheit (APIS) ist eine Fortentwicklung des ursprünglichen PIOS Datenbanksystems.
In APIS wurden die Datei ‚PIOS-Terrorismus‘ und die Datensammlungen der Staatsschutzabteilungen beim BKA und den Länderpolizeien zusammengeführt. Hier sind Daten aus strafrechtlichen Verurteilungen, eingeleiteten Er-mittlungsverfahren, Verdachtsfällen und Personendaten gespeichert, denen nur der Staatsschutzbezug gemeinsam ist. (Siehe hierzu auch Seite 42)

CILIP 041 Schraut Tabelle 1

PIOS-Rauschgift: APR

Dieses Verfahren hat 1986 die ‚Datei Heroin‘ abgelöst. Die große Anzahl der gespeicherten Personen ist der Tatsache geschuldet, daß alle Straftaten – auch der Besitz geringer Mengen von ‚Betäubungsmitteln‘ – in APR eingestellt wer-den.
Datenauskunft erhalten nicht nur die für die Bekämpfung der Rauschgiftkri-minalität zuständigen Dezernate, sondern auch andere Dienststellen. APR ist eine Verbunddatei.
Aus der nachstehenden Tabelle leider nicht ersichtlich ist der auffallend ge-ringe Anteil gespeicherter „anderer Personen“. Dies erklärt sich u.a. daraus, daß in Zweifelsfällen eine Registrierung als „Verdächtiger“ vorgenommen wird, die an geringere Voraussetzungen geknüpft ist, als die Speicherung als „andere Person“.

CILIP 041 Schraut Tabelle 2

PIOS-Organisierte Kriminalität: APOK

Auch dieses Verfahren ist 1986 als Verbunddatei beim BKA eingerichtet worden. Hier werden Daten aus Kriminalitätsbereichen verfügbar gehalten, die als „organisationsverdächtig“ gelten. Dazu gehören Rauschgifthandel, Geld- und Scheckfälschung, Schutzgelderpressung, Autodiebstahl, Wirtschaftskriminalität und Zuhälterei.
Ob Daten aus Ermittlungsvorgängen in diesen Deliktbereichen als gewöhnliche Informationen in einem Landessystem gespeichert werden oder in der Verbunddatei APOK, entscheidet die ermittelnde Dienststelle.

CILIP 041 Schraut Tabelle 3

PIOS-Landfriedensbruch (und verwandte Straftaten): APLF

Die Zentraldatei APLF besteht seit 1983. In ihr werden die nach dem Krimi-nalpolizeilichen Meldedienst Landfriedensbruch (KPMD-L) von den Ländern (Ausnahme: Hamburg und Saarland) übermittelten Informationen eingestellt.
APLF enthält keine Speicherungen „anderer Personen“. Die Erfassung ist an die Einleitung eines (an einen gesonderten Straftatenkatalog gebundenen) Ermittlungsverfahrens geknüpft.
Einer der Gründe zur Einrichtung der APLF war, der Polizei vor Demonstrationen und anderen Großlagen, Informationen über „überregional und steuernd handelnde Straftäter“ zur Verfügung stellen zu können. 1987 traf dies jedoch lediglich auf 70 Personen des Gesamtbestandes zu.

APLF (seit 1983)

CILIP 041 Schraut Tabelle 4

Meldedienst Landfriedensbruch (und verwandte Straftaten)

Ein Teil der in APLF erfaßten Personen wird von den meldenden Ländern für den besonderen Fahndungsbestand vorgesehen. Dabei handelt es sich um Daten, die vom BKA in den INPOL-Fahndungsbestand eingespielt und einem Bundesland auf Antrag für einen befristeten Zeitraum zur Verfügung gestellt werden. Der besondere Fahndungsbestand erhält seine praktische Relevanz insbesondere bei Kontrollstellen vor Demonstrationen. Seit 1983 ist der besondere Fahndungsbestand in 89 Fällen in Anspruch genommen worden.

Sonstige Zentraldateien

* Arbeitsdatei ‚PIOS Landesverrat (APLV)‘, hier werden Informationen
des Meldedienstes Staatsschutz eingestellt, die Geheimdiensttätigkeiten
für eine fremde Macht betreffen;
* Arbeitsdatei ‚PIOS Wirtschaftskriminaltät (APWK)‘, die mittels eines
Sondermeldedienstes beliefert wird;
* Arbeitsdatei ‚PIOS Waffen (AP-Waffen)‘.

Spurendokumentationssysteme: SPUDOK

Das SPUDOK-Verfahren verbindet die Vorteile freitextlicher und formatierter Datenbeschreibung. Es erlaubt die Speicherung und Wiedergewinnung von Daten beliebiger Struktur. Bei großen Ermittlungsverfahren fallen umfangreiche Spurenkomplexe mit mehreren tausend Hinweisen an, die durch die SPUDOK-Datei überschaubar sind, weil das Verfahren mehrdimensionale Recherchen ermöglicht.
Die Datei gliedert sich in einen Indexbereich – bestehend aus mehreren for-matierten Datengruppen für Personalien, Firmen, KFZ u.ä. – und die Spu-rendatei, in die Volltexte mit Fundstellenverweisen auf die Indexdatei abge-speichert werden.
Bei Ermittlungsverfahren nach terroristischen Anschlägen sind die zuständigen Polizeidienststellen des Bundes und der Länder grundsätzlich verpflichtet, die für diesen Teil beim BKA eingerichtete Datei zu nutzen.
In den letzten Jahren haben immer mehr Länder sog. Regional-SPUDOK-Verfahren entwickelt, die z.T. auf PCs laufen. Immer häufiger nutzen BKA und Länder diese Verfahren zur Bewältigung polizeilicher Großlagen und zur Ge-fahrenabwehr.