Eurodac: Verordnungsentwurf der Kommission

In einem wesentlichen Punkt hat die Kommission bereits ihr Initiativrecht wahrgenommen. Am 26. Mai legte sie einen Vorschlag für eine Eurodac-Verordnung vor.[1] Dieser reproduziert im wesentlichen die Inhalte der vom Rat noch unter dem Maastrichter Vertrag ausgehandelten Entwürfe eines Eurodac-Übereinkommens und eines zugehörigen Protokolls, die Anfang des Jahres in Erwartung der neuen Amsterdamer Möglichkeiten auf Eis gelegt worden waren. Danach sollen alle Asylsuchenden in der EU ab einem Alter von 14 Jahren daktyloskopiert und in dem Informationssystem erfaßt werden. Das gleiche gilt für Personen, die bei einem illegalen Grenzübertritt oder Aufenthalt angetroffen werden. Diese Regelung aus dem Protokoll war vom Europäischen Parlament (EP) abgelehnt worden.

Das neue Datensystem wird von der Kommission betrieben werden und unterliegt als Teil der Ersten Säule auch der Europäischen Datenschutzrichtlinie. Das EP wird nun Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Der Rat ist daran aber nicht gebunden.

[1]    Kom (1999) 260