EURODAC

Wie wir in der letzten Ausgabe berichteten, hat die Kommission bereits am 29. Mai 1999, also nicht einmal einen Monat nach Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrages, ihre neugewonnenen Kompetenzen wahrgenommen und einen Verordnungsentwurf für die Errichtung des EU-weiten Fingerabdruck-Datensystems EURODAC vorgelegt. Der Text des Vorschlags basierte auf dem Abkommensentwurf, den der Rat Anfang des Jahres zurückgestellt hatte. Eurodac wird nach den Plänen von Kommission und Rat Fingerabdruckdaten von Asylsuchenden sowie von Personen enthalten, die an der Grenze oder auch im Inland nach einer illegalen Einreise angetroffen werden. Für Asylsuchende soll die Löschungsfrist zehn Jahre, für illegal Eingereiste zwei Jahre betragen. Nicht in EURODAC gespeichert, wohl aber abgeglichen werden sollen Daten von Personen, die sich bereits illegal in einem EU-Staat aufhalten.

Am 18. November hat das Europäische Parlament dem Verordnungsentwurf weitgehend zugestimmt.[1] Einziger strittiger Punkt bleibt die Altersgrenze. Während die Kommission den Vorgaben des Rates folgte und bereits 14jährige in diesem System registrieren will, hatte der EP-Ausschuß für Bürgerrechte mit Bezug auf die UN-Kinderrechts­konvention eine Grenze von 18 Jahren verlangt. Nach einer heftigen Debatte ist das Plenum des EP dieser eingeschränkten Variante gefolgt – gegen die Stimmen seiner größten Fraktion, der EVP, der auch die CDU/CSU-Abgeordneten aus Deutschland angehören.

Da das EP nur konsultiert werden muß, kann der Rat diesen Beschluß problemlos übergehen. Mit der Verabschiedung der Verordnung wird noch Ende dieses Jahres gerechnet.

(Heiner Busch)

[1]   EP-Plenum Aktuell, Tagungswoche 15.-19.11.1999