Videoüberwachung

Seit Anfang des Jahres wird in deutschen Landen eine heftige Debatte über den Einsatz von Videokameras zur Überwachung öffentlicher Straßen und Plätze geführt, mit denen – so die BefürworterInnen – StraftäterInnen abgeschreckt und das Sicherheitsgefühl der wohlanständigen BürgerInnen gestärkt werden sollen. Die Kontroverse rückt immerhin die schon bisher installierten Überwachungskameras ins öffentliche Bewusstsein.

Ansonsten folgt sie dem seit Jahrzehnten bekannten Muster der Politik „Innerer Sicherheit“: Lanciert wurde die Forderung zunächst in Bayern und dann auf Bundesebene durch die vom Spendenskandal angeschlagene CDU, deren rechtspolitischer Sprecher Jürgen Rüttgers zugleich einen Wahlkampf in Nordrhein-Westfalen führt. Der Vorschlag wurde nicht nur von den Länder-Innenministern der CDU aufgegriffen, sondern erfuhr postwendend eine „differenzierte“ Antwort auch von sozialdemokratischen WürdenträgerInnen. Schließlich sind auch in SPD-regierten Städten (z.B. Leipzig) und Bundesländern Überwachungskameras im Einsatz. Die Datenschutzbeauftragten konnten auf ihrer Frühjahrskonferenz am 14./15. März nur mehr Rückzugsgefechte führen, d.h. einschränkende „gesetzliche Leitplanken“ fordern. Eine neue Novellierungsrunde der Polizeigesetze ist damit vorprogrammiert.

Über die Videoüberwachung im Vorreiterstaat Großbritannien (die Praxis, die Betroffenen und das uneingelöste Versprechen der Kriminalitätsreduktion) informierte Bürgerrechte & Polizei/CILIP in Heft 61.