Europol – mehr Befugnisse

Am 30. November 2000 billigte der Rat der Innen- und JustizministerInnen ein Protokoll zur Änderung der Europol-Konvention. Das Protokoll, das von den nationalen Parlamenten ratifiziert werden muss, folgt einer Empfehlung des Europäischen Rates von Tampere (Oktober 1999) und erweitert den Zuständigkeitsbereich des Amtes. Schon bisher konnte Europol in Geldwäschefragen Daten sammeln, bearbeiten und die nationalen Polizeien unterstützen, aber nur soweit die Vortat – also z.B. der illegale Drogenhandel – selbst im Katalog seiner Zuständigkeiten enthalten war. Mit dem Protokoll wird diese Begrenzung aufgehoben.

Zwei weitere Ratsentscheidungen im zweiten Halbjahr 2000 markieren den Einstieg in die Legalisierung operativer Tätigkeiten von Europol: Mit einer Empfehlung vom 28. September werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, „etwaige Ersuchen seitens Europol um die Einleitung, Durchführung oder Koordinierung von Ermittlungen … unverzüglich“ zu bearbeiten. Da es sich um eine Empfehlung handelt, ist es den nationalen Behörden freigestellt, ob sie der Aufforderung folgen. Das Instrument der Empfehlung erspart dem Rat eine ratifizierungsbedürftige und damit zeitaufwändige Änderung der Europol-Konvention.

Mit dem selben Trick hat man die Beteiligung des Amtes an gemeinsamen Ermittlungsgruppen gelöst. Am 30. November „empfahl“ der Rat den Mitgliedstaaten, „in vollem Umfang die Möglichkeiten zur Unterstützung der gemeinsamen Ermittlungsteams durch Europol zu nutzen.“ Europol soll „Kenntnisse über kriminelle Kreise“ bereit stellen, operative Maßnahmen koordinieren, die Teams technisch beraten und gegebenenfalls eine neue Analysedatei eröffnen. In beiden Fällen wird auf Art. 4 der Konvention Bezug genommen, der allerdings nur vorschreibt, dass die Kommunikation mit Europol über die nationalen Polizeizentralen abgewickelt wird. Zwar schwört man Stein und Bein auf die „Einhaltung des Europol-Übereinkommens“, dennoch kann kein Zweifel bestehen, dass es sich um neue, nämlich operative Aufgaben handelt, die an den Parlamenten vorbei durchgesetzt werden sollen.

(Heiner Busch)