Lauschangriffe 2000

Bereits zum dritten Mal veröffentlichte die Bundesregierung am 6.8.2001 den Bericht über die akustische Wohnraumüberwachung durch die Polizei.[1] Erneut wurden nur die Überwachungsmaßnahmen veröffentlicht, die nach § 100c Nr. 3 StPO durchgeführt wurden, nicht aber jene, die auf polizeirechtlicher Grundlage erfolgten. Laut Bericht wurden im Jahr 2000 36 Wohnungen in neun Bundesländern abgehört. Achtzehnmal waren Mord, Totschlag oder Völkermord, zwölfmal Drogendelikte die Anlasstat für die Überwachung. In zwei Fällen wurde wegen Bestechung ermittelt, in je einem Fall wegen Geldwäsche, Raub oder räuberischer Erpressung, Geld- oder Wertpapierfälschungen, Erpressung im besonders schweren Fall und einer Straftat gegen die persönliche Freiheit.

Wie schon 1999 erbrachte nur die Hälfte aller Lauschangriffe relevante Informationen für das Ermittlungsverfahren. Die akustischen Wohnraumüberwachungen dauerten zwischen einem und 170 Tagen (die Mehrzahl zwischen 16 und 28 Tagen) und kosteten insgesamt mindestens 259.558,50 DM. Bei den Abhörkosten offenbart die Statistik einige Merkwürdigkeiten und eine peinliche Panne. Während eine zweitägige Überwachung in Nordrhein-Westfalen angeblich keinerlei Kosten verursachte, wurden in Hessen für einen Lauschangriff, der mangels Funktionstüchtigkeit des Überwachungsgeräts nicht stattgefunden hatte, 49.201,20 DM berechnet. Der missglückte Abhörversuch war mit Abstand der teuerste aller im Bericht registrierten Lauschangriffe.

Als Betroffene werden 54 Beschuldigte und 50 Nichtbeschuldigte ausgewiesen. Da die Verfahrensweise, zufällig anwesende Personen in der überwachten Wohnung statistisch nicht zu erfassen, beibehalten wurde, ist die tatsächliche Zahl der nichtbeschuldigten Betroffenen möglicherweise um einiges höher. In 25 Fällen sind die Abgehörten nachträglich über die Überwachung informiert worden, lediglich in neun Fällen unterblieb die Benachrichtigung bisher.

Wie schon im vergangenen Jahr werden im diesjährigen Bericht die Zahlen des letzten Berichtes korrigiert. Demnach wurden 1999 nicht 30, sondern 31 Wohnungen in elf Bundesländern abgehört.

(Andrea Böhm)

[1]      BT-Drs. 14/6778 v. 6.8.2001