LIMO, AUMO, REMO – „Gewalttäter“-Dateien des BKA

Wer in einer der „Gewalttäterdateien“ des Bundeskriminalamts registriert ist, muss mit Reisebeschränkungen, Meldeauflagen oder sog. Gefährderansprachen, d.h. Hausbesuchen der Polizei rechnen. Im Anschluss an die Fußball-WM 1998 in Frankreich war zunächst eine Datei „Gewalttäter Sport“ eingerichtet worden. Im Sommer 2000 kamen Über­legungen zu einer Datei für das rechte Spektrum auf. Da Bayern darauf bestand, Linke und Rechte gleich zu behandeln, beschloss die Innenministerkonferenz (IMK) am 24. November 2000 den Aufbau von drei Dateien: „REMO“ für rechte, „AUMO“ für politisch motivierte nichtdeutsche und „LIMO“ für linke GewalttäterInnen.

Laut IMK-Beschluss sollten nicht nur Beschuldigte und Verdächtige gespeichert werden, sondern auch Personen, bei denen wegen ihrer „Persönlichkeit … oder sonstiger Erkenntnisse Grund zu der Annahme besteht, dass Strafverfahren gegen sie zu führen sind.“ Die im Januar vom BKA zunächst ohne Beteiligung des Datenschutzbeauftragten durchgeboxte Errichtungsanordnung listet zwar insgesamt 20 Straftatbestände auf (u.a. Bildung einer terroristischen Vereinigung, Haus- und Landfriedensbruch etc.). Voraussetzung der Erfassung ist aber nicht ein einschlägiges Ermittlungsverfahren. „Wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Personen zukünftig Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden“, reicht eine Personalienfeststellung oder ein Platzverweis für die Speicherung aus.

Vor Einrichtung der neuen Dateien erfasste man mögliche Unruhestifter in der Datei „Landfriedensbruch“, in der etwa 1.950 Menschen gespeichert sind. Diese bildet auch den Grundstock der neuen Dateien. Laut einer Pressemitteilung des Bayerischen Innenministeriums vom 17. Juli 2001 sei nun „bei allen neu aufgefallenen politisch motivierten Straftätern zu entscheiden, ob eine entsprechende Registrierung in der neuen bundesweiten Datei erfolgt“. Am 6. September waren bereits 1.423 Personen gespeichert, 858 Rechte, 425 Linke und 139 AusländerInnen. Die Daten der alten „Landfriedensbruch-Datei“ konnten jeweils für begrenzte Zeit mit innenministerieller Genehmigung in den Fahndungsbestand von INPOL überführt werden und standen so für Vorkontrollen bei Demonstrationen zur Verfügung. Die neuen Dateien sind dagegen jederzeit für alle Dienststellen von Polizei und BGS abrufbar.

(Petra Schmittner)