„Nichtdeutsche“ in der Polizeistatistik – Kriminelle Ausländer oder gesetzestreue Arbeitsmigranten?

von Rainer Geißler

Das Vorurteil vom „kriminellen Ausländer“ erschwert die notwendige Integration von Migranten. Problematisch präsentierte und falsch interpretierte Daten der Polizeistatistik haben diese Situation mit verschuldet.

„Die in Deutschland lebenden Ausländer begehen häufiger Straftaten als Deutsche“. Diese Aussage wurde 1996 von 50 Prozent der Ostdeutschen und 36 Prozent der Westdeutschen ausdrücklich bejaht.[1] Sie stehen mit diesem Vorurteil nicht alleine da: Das Zerrbild des bedrohlichen und d.h. vor allem des „kriminellen Ausländers“ bedienen auch große Teile der Medien – und zwar nicht nur in reißerischen Stories über Einzelfälle: In einer um Ausgewogenheit bemühten Titelgeschichte („Zu viele Ausländer?“) kam etwa der „Spiegel“ 1998 zu dem Schluss: „Zwar geht die Ausländerkriminalität minimal zurück – 1996 waren noch 28,3 Prozent aller Tatverdächtigen keine Deutschen, im vergangenen Jahr waren das 27,9 Prozent. Doch stellen Ausländer eben nur insgesamt rund 9 Prozent der Bevölkerung … Ausländer sind im Schnitt krimineller, da hilft kein Schönreden.“[2] In einem Einwanderungsland – und als ein solches wird Deutschland inzwischen auch von den politischen Eliten angesehen – sind solche Meinungen ein ernsthaftes Hindernis bei der Integration der Migranten, lösen unnötige Ängste aus und schüren fremdenfeindliche Ressentiments.

Nicht nur in dem zitierten „Spiegel“-Artikel ist die „Polizeiliche Kriminalstatistik“ (PKS) die zentrale Quelle für das Stereotyp vom „kriminellen Ausländer“. Dieser jährliche Bericht über die Arbeit der Polizei trägt ein falsches Etikett, weil seine Daten lediglich Auskunft über Handlungen und Personen geben, die nach Meinung der Polizei einer Straftat verdächtig sind. In dieser Statistik sind daher auch viele registriert, die irrtümlich in einen Verdacht gerieten oder leichtfertig falsch verdächtigt wurden, weil es in der Konkurrenz um möglichst hohe „Aufklärungsquoten“ (ein ebenfalls völlig irreführender Begriff) für ein Kriminalkommissariat vorteilhaft ist, möglichst viele Fälle als „aufgeklärt“ an die Staatsanwaltschaft weiterzumelden. Nur etwa ein Drittel der Tatverdächtigen wird später rechtskräftig verurteilt. Die PKS ist also eine Tatverdachtstatistik und keine Kriminalstatistik im eigentlichen Sinn.

Obwohl das PKS-Kapitel über „Nichtdeutsche Tatverdächtige“ seit 1992 mit einem einführenden methodischen Kurzkommentar versehen ist, der auf wichtige Interpretationsprobleme hinweist, verleiten die Daten und die Art ihrer Aufbereitung zu Missverständnissen und gezieltem Missbrauch. Die Verzerrungen der PKS lassen sich auf der Basis kriminalsoziologischer Erkenntnisse korrigieren. Der „kriminelle Ausländer“ verwandelt sich dabei in einen gesetzestreuen Arbeitsmigranten.

Ethnisch selektives Anzeigeverhalten

In der Polizeistatistik spiegelt sich die Verbrechensrealität nur sehr unzureichend wider, weil lediglich ein kleiner Teil der Gesetzesverstöße und ein noch kleinerer Teil der Straftäter den Strafverfolgungsinstanzen bekannt wird. Die Mehrheit der Täter und Taten bleibt „im Dunkeln“. Die Dunkelfeldforschung bemüht sich, das tatsächliche kriminelle Geschehen besser auszuleuchten, als es die offiziellen Kriminalstatistiken können, und dabei auch den Selektionsprozessen auf die Spur zu kommen, die sich beim bekannt werden von Straftaten vollziehen. Durch neuere Dunkelfeld- und Opferstudien ist inzwischen eindeutig belegt, dass Ausländer, insbesondere Jugendliche, häufiger angezeigt werden als Deutsche. Während nur jeder sechste deutsche Schüler (7. und 9. Klasse), der mindestens ein Gewalt- oder Eigentumsdelikt begangen hatte, bei der Polizei registriert war, war es von den Migrantensöhnen jeder zweite.[3] Das ethnisch selektive Anzeigeverhalten verzerrt die Polizeistatistik zu Lasten der Ausländer.

Ausländer – welche?

Der Begriff „Ausländer“ wird im Folgenden nicht mehr auftauchen. In der Migrationsforschung ist er ein Auslaufmodell, weil er wichtige Migrantengruppen entweder überhaupt nicht oder viel zu grob erfasst. So blendet er die eingewanderten Aussiedler mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im letzten Jahrzehnt auch in der Kriminalitätsdebatte eine Rolle gespielt haben,[4] genauso aus wie die eingebürgerten Migranten, deren Zahl kontinuierlich ansteigt. Über die Gesetzestreue, Kriminalität und Kriminalisierung der Eingebürgerten ist bisher überhaupt nichts bekannt, weil Ausländerstatistiken und die „Ausländerforschung“ diese wichtige Gruppe per definitionem ausklammern.

Dass der Ausländerbegriff die Migrantengruppen, die er erfasst, nur unzureichend differenziert, hat sich gerade in der Polizeistatistik schmerzlich bemerkbar gemacht. Mit dem pauschalen Sammelsurium „Ausländerkriminalität“ oder auch „Nichtdeutsche Tatverdächtige“ werden Gruppen in einen Topf gerührt, die nicht nur kriminologisch (bei der Analyse der Ursachen von Kriminalität), sondern auch kriminalistisch (bei der Verfolgung von Straftaten) auseinander zu halten sind.

Um falsche Verallgemeinerungen und Vorurteile gegenüber bestimmten Migrantengruppen zu vermeiden, sind mindestens die vier folgenden Gruppen getrennt zu analysieren: Arbeitsmigranten und ihre Familien, Asylsuchende und Flüchtlinge,[5] Illegale sowie kriminelle Grenzgänger, die nicht in Deutschland wohnen, aber Straftaten auf deutschem Gebiet begehen (die PKS nennt sie „Touristen/Durchreisende“). Diese vier Gruppen halten sich nicht nur aus völlig unterschiedlichen Motiven in Deutschland auf, auch ihre Lebensperspektiven, ihre -be­dingungen und -chancen unterscheiden sich grundlegend. Entsprechend unterschiedlich ist auch ihre Kriminalitätsbelastung: Der pauschale „Ausländer“-Begriff verwischt diese Unterschiede, er ist ein „Unbegriff“, weil sich mit ihm wichtige Differenzierungen nicht begreifen lassen.

Ich beschränke mich im Folgenden auf die Analyse der (ausländischen) Arbeitsmigranten und ihrer Familien, weil sie quantitativ und qualitativ die Kerngruppe der hier lebenden Migranten bilden. Mit ca. 6,1 Millionen stellen sie 2002 etwa 84 Prozent der ausländischen Wohnbevölkerung. Hinzu kämen noch etwa 1 Million eingebürgerte Arbeitsmigranten, über deren Kriminalität leider nichts bekannt ist.

Mindestens genauso gesetzestreu wie Deutsche

Mit Hilfe der Bevölkerungsstatistik und der PKS lässt sich relativ einfach belegen, dass Arbeitsmigranten nicht häufiger bei der Polizei registriert sind als Deutsche. 2002 machten die Arbeitsmigranten und ihre Familien gut 7,5 Prozent der Wohnbevölkerung Deutschlands aus.[6] Ihr Anteil unter den Tatverdächtigen der PKS liegt nicht höher, sondern vermutlich eher niedriger. Denn von den 24,4 Prozent der im Jahre 2002 in der PKS registrierten „nichtdeutschen Tatverdächtigen“ sind lediglich 27,9 Prozent ausländische Arbeitnehmer, Gewerbetreibende, Studenten und Schüler, und das bedeutet: Lediglich 6,8 Prozent aller Tatverdächtigen gehören diesen Migrantengruppen an (vgl. die Grafik).

Bei der Interpretation dieses Wertes sind zwei gegensätzlich wirkende Verzerrungen zu beachten: Der Wert ist einerseits künstlich erhöht durch das erwähnte selektive Anzeigeverhalten; andererseits erfasst er die Gruppe der tatverdächtigen Arbeitsmigranten nicht restlos, weil in der PKS-Kategorie „sonstige nichtdeutsche Tatverdächtige“ neben Flüchtlingen, „Besuchern“ und anderen Personengruppen auch eine unbekannte Zahl von erwerbslosen Arbeitsmigranten registriert ist. Informierte Schätzungen machen es jedoch sehr unwahrscheinlich, dass dadurch der Prozentwert der ausländischen Arbeitsmigranten an allen Tatverdächtigen ihren Anteil an der Wohnbevölkerung übersteigt, wahrscheinlich bleibt der Tatverdächtigenanteil unter 7,5 Prozent. Aus diesen Überlegungen lässt sich eine erste wichtige Schlussfolgerung ableiten: Die Kerngruppe der ausländischen Arbeitsmigranten und ihrer Familien ist mindestens genauso gesetzestreu wie Deutsche.

Erheblich gesetzestreuer als Deutsche

Kriminalität und Kriminalisierung einer Gruppe hängen stark mit ihrem Sozialprofil zusammen – mit ihrer Zusammensetzung nach Qualifikationsniveau, Berufsstatus, Alter, Geschlecht, Wohnregion etc. Gering qua­lifizierte und Statusniedrige, Jugendliche und Heranwachsende, Männer sowie Großstadtbewohner sind häufiger als Tatverdächtige bei der Polizei registriert als hoch qualifizierte und Statushohe, Ältere, Frauen oder Landbewohner. Ein angemessener Gruppenvergleich muss die Unterschiede im Sozialprofil beachten. Um Scheinkorrelationen zu vermeiden, dürfen nur Migrantengruppen und Einheimische mit ähnlichem Sozialprofil verglichen werden.

Die offiziellen Kriminalstatistiken lassen die Kontrolle der Sozialprofileffekte jedoch nur sehr eingeschränkt zu. Einen Ausweg aus diesem Dilemma liefert eine „Notlösung“: Auf der Basis von Fallstudien, die Auskunft über das Sozialprofil von Tatverdächtigen oder Verurteilten geben, und den Kenntnissen über die Sozialprofile der deutschen und ausländischen Wohnbevölkerung lassen sich Sozialprofileffekte schätzen. Solche Schätzungen wurden wiederholt mit unterschiedlichen Datensätzen durchgeführt und lieferten ähnliche Resultate.[7]

Die letzte Schätzung dieser Art kam zu folgenden Ergebnissen: Durch den Geschlechtereffekt (mehr Männer) müsste sich die „Kriminalitätsbelastung“ bei Ausländern um 9 Prozent erhöhen, durch den Regionaleffekt (mehr Großstadtbewohner) um 12 Prozent und durch den Alterseffekt (mehr jüngere Menschen) um 33 Prozent. Weitaus am stärksten schlägt der Schichteffekt zu Buche: durch den erheblich höheren Anteil an Un- und Angelernten müsste sich die Kriminalitätsbelastung um 129 Prozent erhöhen, in der zweiten Generation um 78 Prozent (vgl. Tabelle).

Tab.: Sozialprofileffekte bei Arbeitsmigranten

Erhöhung der erwarteten Belastung durch polizeilichen Tatverdacht durch den

Geschlechtereffekt 9 %

Großstadteffekt 12 %

Alterseffekt 33 %

Schichteffekt

alle Arbeitsmigranten 129 %

zweite Generation 78 %

Quelle: Geißler a.a.O. (Fn. 7), S. 34

Es wäre des Quantifizierens zu viel, wenn man mit diesen geschätzten Effekten den oben errechneten Prozentwert der tatverdächtigen Arbeits­migranten nach unten korrigieren würde. Die Überlegungen und Schätzungen zu den Sozialprofileffekten machen jedoch deutlich, dass die Kriminalitätsbelastung einer Gruppe von Arbeitsmigranten, die von ihrem Sozialprofil und d.h. von ihrer Soziallage her mit den Deutschen vergleichbar ist, erheblich niedriger liegt als es der erwähnte Wert von 6,8 Prozent ausweist. Sie erlauben daher eine zweite empirisch abgesicherte Schlussfolgerung: Arbeitsmi­granten und ihre Familien sind erheblich gesetzestreuer als Deutsche mit vergleichbarem Sozialprofil.

Migrationseffekt Gesetzestreue

Die letzte Schlussfolgerung hat wichtige theoretische Konsequenzen für die Zusammenhänge von Migration und Kriminalitätsentwicklung. Die Vorstellung einer hohen „Ausländerkriminalität“ ist mit der Annahme verbunden, Migration bewirke einen Anstieg der Kriminalität. Für die Arbeitsmigration gilt jedoch genau das Gegenteil: Durch die tendenzielle Unterschichtung der Gesellschaft durch Arbeitsmigranten rücken in die niedrigen „kriminalitäts- und kriminalisierungsanfälligen“ Positionen Menschen ein, die von der Polizei seltener als Tatverdächtige registriert werden als Deutsche in diesen Positionen. Arbeitsmigration hat also eine höhere Gesetzestreue zur Folge; die Einwanderung von Arbeitsmi­granten hat die Kriminalitätsentwicklung insgesamt positiv beeinflusst, sie hat die Zahl der Straftaten reduziert. Der Effekt der Arbeitsmigration besteht in höherer Gesetzestreue, nicht in höherer Kriminalität.

Auch die übliche Frage nach den Ursachen von Migrantenkriminalität muss umgekehrt werden. Es gilt nicht zu erklären, warum Arbeitsmigranten häufiger kriminell werden, sondern warum sie sich besser an die Gesetze halten als Deutsche mit vergleichbarem Sozialprofil. Auf diese Frage gibt es eine plausible Antwort: Arbeitsmigranten sind bescheidener in ihren Ansprüchen als Einheimische und finden sich daher leichter mit strukturellen Benachteiligungen ab. Die These von der Anpassungswilligkeit der Arbeitsmigranten – von ihrer besonderen Bereitschaft und Fähigkeit, sich mit im Vergleich zu Einheimischen relativ benachteiligten Lebensbedingungen im Aufnahmeland zu arrangieren – wird auch durch arbeitswissenschaftliche Untersuchungen belegt. Obwohl Ausländer überproportional häufig Nacht- und Schichtarbeit sowie belastende und gefährliche und wenig Selbstgestaltung und Mitentscheidung erlaubende Tätigkeiten verrichten und auch häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen sind als Deutsche, sind sie mit ihrer Arbeit genauso zufrieden wir ihre deutschen Kolleginnen und Kollegen.[8]

Zur Kriminalität der Jugendlichen aus Migrantenfamilien

Um die Gesamtsituation nicht zu beschönigen, soll noch kurz auf die Kriminalität der Jugendlichen aus Migrantenfamilien eingegangen werden. Dunkelfeldanalysen aus den 80er Jahren zeigen, dass Jugendliche ohne deutschen Pass gar nicht oder nur sehr geringfügig höher kriminell belastet waren als Deutsche.[9] Daran hat sich in den 90er Jahren nichts geändert. Allerdings gibt es Auffälligkeiten im Hinblick auf Vielfachtäter und schwerere Delikte. Die Studien stimmen weitgehend darin überein, dass Jugendliche aus Familien von Arbeitsmigranten häufiger Gewaltdelikte und Einbruchdiebstähle begehen als Deutsche und dass es unter ihnen auch häufiger Vielfachtäter gibt. Bei der Anwendung von Gewalt sind insbesondere junge Türken und Ex-Jugoslawen stark belastet. Deutsche lassen sich dagegen häufiger als Arbeitsmigrantenkinder zu einfachen Diebstählen sowie zu Drogenkonsum hinreißen. Im Hinblick auf Sachbeschädigung stellen drei von vier Studien keine Unterschiede zwischen den beiden Gruppen fest.

Die Ursachen für das Mehr an Gewalttaten und Einbrüchen bei jungen Ausländern hängen zum einen mit Integrationsproblemen zusammen: hohe Raten von Arbeitslosigkeit und Armut bei den Eltern sowie – damit verknüpft – Misshandlung durch elterliche Gewalt; Ausbildungsdefizite der Migrantenkinder und damit verbundene Defizite an Berufs- und Lebenschancen. Darüber hinaus gibt es aber auch deutliche Hinweise darauf, dass die „Erfahrungen der Ausgrenzung“ und mangelnde Anerkennung in den 90er Jahren abweichende Reaktionen begünstigt haben[10] – die fremdenfeindlichen Ausschreitungen, aber auch die Versäumnisse einer „Ausländerpolitik“, die keine Integrationspolitik war, sondern, wie es auch das Wort besagt, Migranten abwehrend und auch ausgrenzend als „Ausländer“ ansah.

Fazit: Veränderungen der PKS

Ein unkritischer Umgang mit den offiziellen Kriminalstatistiken kann dazu führen, dass sich integrationshemmende Vorurteile über das kriminelle Verhalten von Migranten verbreiten. Die Verantwortlichen für die PKS könnten die Risiken gefährlicher Missverständnisse und Missbräuche verringern, wenn sie zwei Veränderungen vornehmen:

Die erste lässt sich ohne Schwierigkeiten realisieren: Der Methodenteil sollte einen Hinweis auf das ethnisch selektive Anzeigeverhalten und die dadurch verursachte Verzerrung zu Lasten der Migranten enthalten.

Die zweite, erheblich schwierigere Veränderung betrifft das begriffliche System, das die Struktur und Präsentation der Daten steuert: Das unsinnige Sammelsurium der „nichtdeutschen Tatverdächtigen“ sollte durch differenziertere Konzepte ersetzt werden – wie z.B. Grenzkriminelle, Illegale, Asylbewerber und Flüchtlinge sowie Arbeitsmigranten und ihre Familien. Sehr sinnvoll, aber noch schwieriger wäre es, den Begriff der Arbeitsmigranten nicht am Fehlen der deutschen Staatsangehörigkeit festzumachen, sondern am Kriterium der Zuwanderung.

Rainer Geißler ist Professor für Soziologie an der Universität Siegen.
[1] Allgemeine Bevölkerungsumfrage Sozialwissenschaften (ALLBUS), Mannheim 1996
[2] DER SPIEGEL Nr. 48 v. 23.11.1998, S. 22-36 (32)
[3] Mansel, J.; Hurrelmann, K.: Aggressives und delinquentes Verhalten Jugendlicher im Zeitvergleich, in: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie 1998, S. 78-109
[4] vgl. z.B. Luff, J.: Kriminalität von Aussiedlern, München 2000
[5] zur Notkriminalität von Asylbewerbern und Flüchtlingen vgl. Geißler, R.: Sind „Ausländer“ krimineller als Deutsche?, in: Gegenwartskunde 2001, H. 1, S. 27-41 (37 f.)
[6] berechnet nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Wohnbevölkerung) und des Bundesministeriums des Inneren (Arbeitsmigranten bzw. Flüchtlinge)
[7] z.B. Masel, J.: Die Selektion innerhalb der Organe der Strafrechtspflege am Beispiel von jungen Türken, Italienern und Deutschen, Frankfurt/M. 1989; Geißler, R.: Das gefährliche Gerücht von der hohen Ausländerkriminalität, in: Aus Politik und Zeitgeschichte 1995, H. 35, S. 30-39, zu Einzelheiten zur Methode und den theoretischen Annahmen ebd. S. 37
[8] siehe z.B. Seifert, W.: Ausländer in der Bundesrepublik – Soziale und ökonomische Mobilität, Berlin 1991 (WZP-Paper P 91-105), S. 25
[9] siehe u.a. für die 80er Jahre: Schumann, K.F. u.a.: Jugendkriminalität und die Grenzen der Generalprävention, Neuwied-Darmstadt 1987, S. 70-75; für die 90er: Naplava, T.: Delinquenz bei einheimischen und immigrierten Jugendlichen. Sekundäranalyse von Schülerbefragungen der Jahre 1995-2000, Arbeitsbericht Freiburg 2002
[10] vgl. u.a. Freudenberg Stiftung (Hg.): Junge Türken als Täter und Opfer von Gewalt, Weinheim 2000