PKG-Bericht zu neuen Befugnissen der Geheimdienste

Mit dem Terrorismusbekämpfungsgesetz bekamen die Geheimdienste des Bundes Anfang 2002 erweiterte Auskunftsrechte über verdächtige Personen und die Möglichkeit, den IMSI-Catcher einzusetzen. Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG), dem für diesen Bereich eine eigenständige Berichtspflicht zukommt, legte im Juni dieses Jahres seinen zweiten Bericht dem Bundestag vor.

Maßnahme BfV BND MAD
  2003 2002 2003 2002 2003 2002
Auskunftsersuchen bei
   Banken und Finanzdienstleistern 14 6 2 1 nicht befugt
   Postdienstleistern 0 0 nicht befugt nicht befugt
   Luftfahrtunternehmen 2 (+1) 1 nicht befugt nicht befugt
   Telekommunikationsunternehmen 6 (+3) 13 3 2 0 (+2) 2
Einsatz des IMSI-Catchers 9 3 nicht befugt nicht befugt
Gesamt 31 (+4) 23 5 3 0 (+2) 2

Quelle: BT-Drs. 15/3391 v. 17.6.2004 (1.1.-31.12.2003), 15/981 v. 12.5.2003 (1.1.-31.12.2002)

Die Zahlen in Klammern beziehen sich auf aus dem Vorjahr weitergeführte Fälle.

Gegenüber dem Vorjahr nahmen die neu angeordneten Maßnahmen von 28 auf 36 zu (+28,6 %). Die Alt-Fälle mitgerechnet führten die Geheimdienste im vergangenen Jahr 42 Maßnahmen durch. Anlass der Maßnahmen war zumeist der Verdacht auf Mitgliedschaft oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung bzw. einer ausländischen extremistischen Vereinigung. Lediglich zwei Fälle bezogen sich auf die Tätigkeit für einen fremden Nachrichtendienst.

Insgesamt gibt der Bericht 37 Betroffene inkl. der Alt-Fälle an. Darunter sind „15 Hauptbetroffene“ der Auskunftsersuchen des BfV bei Banken. Die tatsächliche Zahl kann jedoch in die Hunderte gehen, da auch Daten sonstiger Kontoberechtigter sowie der am Zahlungsverkehr Beteiligten abgefragt werden. Gleiches gilt für die Auskünfte bei Telekommunikationsunternehmen. Beim Einsatz des IMSI-Catchers verzichtet der Bericht ganz auf die Angabe der Betroffenenzahl. Neben den 9 Personen, deren Identität und Mobilfunknummer herausgefunden werden sollten, war auch eine unbekannte Zahl von Handybesitzern betroffen, die sich in der selben Funkzelle aufgehalten haben. Zu Mitteilungen an die Betroffenen erfährt man aus dem Bericht genauso wenig wie zu den Kosten und Ergebnissen der Maßnahmen.

(Martina Kant)