Große Lauschangriffe 2005

Im Jahr 2005 wurden in Deutschland in sechs Bundesländern sechs Objekte im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen akustisch überwacht. Der entsprechende Bericht der Bundesregierung vom 7. September 2006[1] führt Lauschangriffe in Bayern, Hessen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein auf. Eine weitere Überwachung in Niedersachsen wurde angeordnet, aber nicht ausgeführt. Insgesamt waren 26 Beschuldigte sowie drei nicht beschuldigte Personen betroffen. Bei drei der abgehörten Objekte handelte es sich um Privatwohnungen. Bis zum Zeitpunkt der Erstellung des Berichts waren drei Betroffene (noch) nicht über die Bespitzelung informiert.

Nach Angaben des Berichts bestand in vier Verfahren ein Bezug zur organisierten Kriminalität. Während für diese Fälle eine Relevanz der durch die Überwachung gewonnenen Erkenntnisse für das Verfahren bejaht wurde, brachten die beiden anderen Lauschangriffe keinerlei brauchbare Informationen. Abgehört wurde 2005 über eine Dauer von bis zu 26 Kalendertagen.

Verwirrend sind wie jedes Jahr die Angaben zu den verursachten Kosten. So werden die Übersetzungskosten bei einem Verfahren mit zwei überwachten Personen in Bayern auf 45,24 Euro beziffert, bei ebenfalls zwei Personen in Nordrhein-Westfalen stiegen die Kosten der Über­setzung hingegen auf 50.000 Euro. Das Verfahren dauerte aber lediglich drei Tage länger.

Im Vergleich zu den Vorjahren war die Zahl der akustischen Wohnraumüberwachungen rückläufig. 2004 waren noch in elf Verfahren Wanzen installiert worden. Gründe für den Rückgang sieht die Bundesjustizministerin im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2004 und der ihm folgenden Novellierung der Strafprozessordnung, die Anfang Juli 2005 in Kraft trat.[2]

(Jan Wörlein)

[1]      www.bmj.de/files/-/1319/Bericht%20Wohnraumüberwachung_270906.pdf
[2]     www.bmj.de/enid/58.html?presseartikel_id=2575