Seit drei Jahren gibt es nun schon die Arbeitsgruppe „Statusrechtliche Begleitmaßnahmen“ (AG Status). Hier arbeiten Abgesandte des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Bundeskriminalamts (sowie anlassbezogen auch VertreterInnen der Bundespolizei, der Bundesanwaltschaft und der Länder) zusammen, um möglichst frühzeitig zu erkennen, ob bei nichtdeutschen Personen mit so genanntem extremistischem/terroristischem Hintergrund aufenthaltsrechtliche Maßnahmen angezeigt sind.
Der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen zufolge waren Ende 2007 in der AG Status 95 Verfahren anhängig (24 neue Fälle im letzten Jahr).[1] Bis Ende 2007 hatten 24 Flüchtlinge auf Betreiben der AG Status ihre Anerkennung verloren (ein neuer Fall in 2007) – in der Hälfte der Fälle inzwischen rechtskräftig. Abgeschoben wurde bisher aber nur ein Tunesier. In 48 Fällen hatte die AG Status Ausweisungsverfügungen empfohlen (11 Mal in 2007) – von denen sind 30 rechtskräftig. Und von den bundesweit insgesamt 24 Überwachungsanordnungen nach § 54a AufenthG hatte die AG Status 13 initiiert (5 Mal in 2007).
Auf Länderebene werden immer mehr analoge Arbeitsgruppen gegründet, mit denen das BAMF dann kooperiert. Waren es in 2006 noch vier Länder-AGs[2], so sind es ein Jahr später bereits sechs mehr gewesen.[3]
(Mark Holzberger)