Präventive TKÜ- und Postkontrolle durch das ZKA

Im Juni 2008 legte das Gremium zur Kontrolle der präventiven Überwachungsbefugnisse des Zollkriminalamtes und der Zollfahndungsämter seinen Evaluationsbericht für den Zeitraum 28.12.2004 bis 4.12.2007 dem Bundestag vor.[1] Der Zoll ist befugt, zur Verhütung von ungenehmigtem Transport und Handel mit Kriegswaffen, biologischen, chemischen oder Atomwaffen Postsendungen und Telekommunikation (TK) zu überwachen. Im Berichtszeitraum hat er in zehn Fällen von dieser Befugnis Gebrauch gemacht. Die Mehrzahl der Fälle betraf die Ausfuhr von Gütern, die zur Herstellung, Lagerung oder dem Einsatz von ABC-Waffen dienen könnten.

Vier Maßnahmen sind beendet, vier weitere wurden in sechs Ermittlungsverfahren überführt, zwei Kontrollmaßnahmen laufen demnach noch. Insgesamt waren 45 natürliche und juristische Personen als Zielpersonen unmittelbar betroffen. Die durchschnittliche Dauer betrug fünf Monate, umfasste 20 TK-Anschlüsse und Postanschriften und führte zur Erhebung von im Schnitt 10.900 Kommunikationsvorgängen bei Kosten von ca. 156.000 Euro pro Maßnahme. Insgesamt wurden 19 unmittelbar und 540 mittelbar Betroffene nachträglich von den Überwachungsmaßnahmen informiert. Die Zahl der Drittbetroffenen dürfte jedoch um einiges höher liegen, da nicht alle Kommunikationsteilnehmer der ca. 109.000 überwachten Vorgänge ermittelt werden konnten.

Der „Erfolg“ der TKÜ-/Postkontrolle bleibt nach Lektüre der „Evaluation“ im Dunkeln. Lediglich die rechtskräftige Verurteilung von zwei Personen steht fest, in allen anderen Fällen ist fraglich, welchen Beitrag der Zoll leistete.

(Martina Kant)

[1]      Gremium gem. § 23c Abs. 8 Zollfahndungsdienstgesetz; BT-Drs. 16/9682 v. 19.6.2008