Neun Monate nach den Protesten gegen den NATO-Gipfel in Straßburg und Baden-Baden hat das Bundesinnenministerium (BMI) im Februar einen abschließenden Bericht vorgelegt.[1] Demnach oblag etwa dem Bundesamt für Verfassungsschutz zusammen mit seinem französischen Pendant die Leitung einer von der NATO eingerichteten „International Intelligence Cell“. Die konspirative Zelle aus 17 ausländischen Diensten fertigte Lagebilder und Risikoanalysen an. Auf deutscher Seite hatte das Bundeskriminalamt (BKA) ferner eine internationale „Zentralstelle Großveranstaltung“ zum Austausch „polizeilich relevanter Informationen“ eingerichtet. Eine zugehörige „Informationssammelstelle“ dokumentierte 424 europaweite Mobilisierungsveranstaltungen von GipfelgegnerInnen. Darüber hinaus gewährte das BKA französischen Stellen Zugang zur Datei „International agierende gewaltbereite Störer“ (IgaSt). Beim grenzüberschreitenden Datentausch habe man sich auf den „Vertrag von Prüm“ gestützt.
Die Bundespolizei (BPol) hatte gegen 121 Personen Ausreisesperren verhängt. In seinem Abschlussbericht behauptet das BMI zwar, die „Anreise von friedlichen Demonstrationsteilnehmern“ sei „nicht eingeschränkt“ worden. Die Gerichte sahen das anders: Sie hoben über 50 Ausreiseverbote auf. Dennoch konnten die Aktivisten nicht zum Gipfelprotest weiterreisen, da die französische Grenzpolizei nun ihrerseits ein Einreiseverbot aussprach. Die Bundesregierung präzisiert, dass dem ein deutsch-französischer „mündlicher personenbezogener Informationsaustausch“ zugrunde lag. Weil die BPol den gemütlichen Plausch im Grenzhäuschen aber nicht dokumentiert hat, haben die Abgewiesenen keinerlei Möglichkeit eines nachträglichen Rechtsschutzes.
(Matthias Monroy)