Verdeckte Ermittler gegen Rocker

Alfred Becker

Das Landeskriminalamt (LKA) Rheinland-Pfalz hat für Ermittlungen im Roc­ker­milieu den fiktiven Motorradclub „Schnelles Helles“ gegründet. Die eingesetzten Beamten mehrerer LKÄ sowie des Bundeskriminalamtes sollten laut Medienberichten Revierstreitigkeiten mit dem Hells An­gels-Charter Bonn auslösen und Beweise für eine geplante Anklage sam­meln.[1] Die ErmittlerInnen wollten so herausfinden, wie die Hells Angels auf eine Neugründung eines Motorrad-Clubs reagieren würden. Das Vor­gehen sollte bewusst Aufmerksamkeit erregen: Beim Namen und den Farben des Clubs sowie beim Schriftzug lehnten sie sich mit einem satirischen Logo-Design eng an das der Hells Angels an. In der Biker-Szene gilt dies als Provokation. Das Logo von „Schnelles Helles“ wurde in Motorradwerkstätten und einschlägigen Kneipen verteilt und sogar auf Bierdeckel gedruckt. Auch die Kutten, also die bestickten Motorrad-Westen, bestellten die Undercover-Biker beim Patchmaker der Hell Angels und trugen sie am Stammtisch in der Bikerneipe „Neu-Isenburg“. Sieben kräftige Polizisten warteten dort schließlich als Biker getarnt auf die Hells Angels. In der Nähe des Lokals waren weitere Polizeikräfte postiert. Nach erfolgtem Einsatz wurden die Undercover-Polizisten jedes Mal mit einem Kleinbus abgeholt und in ihr Hotel gefahren.

Nur die Hells Angels verhielten sich nicht wie gewünscht, ihre Reaktion war rein verbal. Die Rocker kamen in die Kneipe und baten den Wirt, den Leuten von „Schnelles Helles“ auszurichten, sie sollten doch bitte Farbe und Schrifttyp ändern, es sei schließlich ihr Logo. Das Gespräch verlief entspannt und ohne Aggression, so die spätere Aussage des Wirts bei der Polizei. Bei den verdeckten Ermittlungen von „Schnelles Helles“ könnte es sich um eine Retourkutsche der Oberstaatsanwaltschaft handeln. Denn der Chef der Hells Angels Bonn erschoss 2010 einen SEK-Beamten durch die Tür, nachdem dieser zusammen mit Kollegen das Haus des Rockers in Rheinland-Pfalz durchsuchen wollte. Nachdem er zu neun Jahren Haft verurteilt wurde, hob der Bundesgerichtshof das Urteil wieder auf. Der Biker habe demnach aus Notwehr gehandelt, denn die Polizeikräfte hätten sich nicht als solche zu erkennen gegeben. Als Sportschütze habe er die Tatwaffe legal besessen.

[1]      www.tagesschau.de/inland/rocker-ermittlungen-101.html

Bild: Süddeutsche Zeitung

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