Mehr Geld für Polizei und Cyber-Sicherheit

„Sie kürzen den Etat des Innern von fast 15 Milliarden Euro um 2,3 Milliarden Euro auf 12,7 Milliarden Euro. Das ist innenpolitisch ein Offenbarungseid.“[1] Mit diesen Sätzen eröffnete der Redner der CDU/CSU-Fraktion als Oppositionsführer die Debatte zum Haushaltsentwurf des Bundesinnenministeriums (BMI) für 2023. Wird hier eine neue Ära sozialdemokratisch-liberaler Innenpolitik, mehr Demokratie und weniger Polizei wagen, eingeläutet?

Mitnichten. Der Rezession durch die Corona-Lage war die vergangene Bundesregierung mit umfassenden „Konjunkturpaketen“ begegnet. Davon profitierten auch die Behörden des BMI, die vor allem für Digitalisierungsvorhaben, Ausrüstung und Ausstattung erhebliche Summen erhielten. Nimmt man den letzten „vor Corona-Haushalt“ 2019 zum Vergleich, steigen die Ausgaben tatsächlich um 1,5 Mrd. Euro.

Zudem werden Bundespolizei, Bundeskriminalamt (BKA), Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) mit dem Entwurf des Haushaltsgesetzes explizit von der Forderung an die gesamte Bundesverwaltung ausgenommen, 1,5 Prozent ihrer Personalstellen einzusparen.[2] Die Bundespolizei erhält sogar 1.000 neue Planstellen – allein 420 für Frontex-Ein-sätze –, und das BKA 180. Alle genannten Behörden haben außerdem eine Vielzahl unbesetzter Stellen. Das gilt ebenso für das BSI wie für die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS), die u. a. „Staatstrojaner“ für das BKA und das Bundesamt für Verfassungsschutz entwickelt. Der Krösus ist hier die Bundespolizei mit ca. 8.000 offenen Stellen. Diese wirken sich im aktuellen Haushaltsplan nicht unmittelbar aus, für die Zukunft ist durch sie aber ein weiterer Mittelaufwuchs für diese Behörden garantiert. Zudem stehen bei der Bundespolizei noch teure Großprojekte an, wie der Umbau einer Kaserne für die Spezialkräfte (u. a. GSG 9, etwa 1,2 Mrd. Euro) und die Anschaffung neuer Transporthubschrauber (192 Mio. Euro).

[1]   BT-PlPr 20/52, S. 5608 v. 9.9.2022
[2]   BT-Drs. 20/3100 v. 5.8.2022

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert