G10-Maßnahmen im Jahr 2022

Am 17. Dezember 2024 legte das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) seinen Bericht über die Abhör- und Postkontrollmaßnahmen der Geheimdienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz – BfV, Bundesnachrichtendienst – BND und Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst – BAMAD) nach dem Artikel 10-Gesetz (G10) für das Jahr 2022 vor.[1] Über die Maßnahmen selbst wird in der G10-Kommission des Bundestages entschieden, sowohl über die erstmalige Anordnung als auch die Fortführung alle drei Monate, sofern diese von den Diensten beantragt wird. Diese unterrichtet wiederum das PKGr, dem die allgemeine Kontrolle über das G10-Gesetz obliegt.

Individuelle Überwachungsmaßnahmen (§ 3 G10-Gesetz) wurden im Jahr 2019 in 129 (1. Halbjahr) bzw. 122 Fällen (2. Halbjahr) genehmigt. Die Zahl der Hauptbetroffenen (das sind die Personen, gegen die sich die Überwachung richtete) lag bei 13.952 bzw. 8.322, 528 bzw. 566 Personen wurden als Nebenbetroffene überwacht. Die seit Jahren steigende Zahl der Hauptbetroffenen geht dem Bericht nach auf eine seit 2018 laufende Einzelmaßnahme des BND im Bereich islamistischer Terrorismus mit einer steigenden Zahl von Einzelkennungen (Telefonnummern, Mail-Adressen) zurück. Wie sich die Zahl der Maßnahmen auf die Geheimdienste und von ihnen bearbeiteten Phänomenbereiche verteilt, wird nicht mehr mitgeteilt.

Bei 67 von 1.158 Personen, die – als Haupt- oder Nebenbetroffene – aus der Überwachung ausgeschieden waren, wurde endgültig entschieden, die Maßnahme nicht mitzuteilen; bei 761 wurde die Entscheidung verschoben, 143 konnten nicht ermittelt werden, und 187 Betroffene wurden informiert. Zugrunde lagen 195 Überwachungsverfahren, jeweils 186 des BfV, sechs des BND, drei des BAMAD.

Im Rahmen der „strategischen Überwachung“ des Datenverkehrs wurden vom BND mittels Suchbegriffen 543 Telekommunikationsverkehre erfasst. Wie viele davon als nachrichtendienstlich relevant eingestuft wurden, wird ebenfalls nicht mehr mitgeteilt.

Dies gilt auch für die Zahl der Datenübermittlungen aus G10-Maßnahmen an Stellen im In- und Ausland. Lediglich für den BND wird mitgeteilt, dass er keine Daten aus der strategischen Fernmeldeaufklärung an ausländische Dienste übermittelt hat.

[1]   BT-Drs. 20/12400 v. 17.12.2024

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert