Was können wir wissen? – Wissensproduktion und Wissensverwaltung in der Polizei

von Stephanie Schmidt

Die Polizei sei die bekannteste und zugleich am Wenigsten verstandene Regierungsinstitution, formuliert der Soziologe Egon Bittner.[1] Das ist wenig verwunderlich, führt doch die organisational angelegte Geheimhaltung zu einer starken Beschränkung des Blicks von außen und zu hohen Hürden für Forschende.[2] Zugleich existiert in der Gesellschaft ein mehr oder weniger fundiertes Wissen über die Polizei, das sich aus unterschiedlichsten Wissensbeständen speist.

Auch wenn sich die Häufigkeit und Intensität polizeilichen Kontakts im Alltag stark voneinander unterscheidet, ist den allermeisten Menschen bewusst, dass es eine Polizei in Deutschland gibt, wie diese aussieht, was deren Aufgabe ist und auch welches Verhalten von ihnen in Gegenwart der Polizei erwartet wird. Dieses Wissen ist Teil einer Enkulturation und damit eines vorwiegend unbewusst geschehenen Lernprozesses – wenngleich bestimmte Eigenschaften der Polizei auch explizit vermittelt werden. Häufig basiert das Wissen über die Polizei auf Distanzerfahrungen. Es konstituiert sich also eher als flüchtiger (Sicht-)Kontakt, während die Polizei Streife fährt, polizeilich tätig wird oder aus anderen Gründen den öffentlichen Raum durchquert. Oder es entstammt Kontakterfahrungen mit der Behörde selbst – entweder aufgrund selbständiger Kontaktaufnahme, wie beispielsweise beim Melden eines Unfalls oder aufgrund einer unselbständigen (und meistens unfreiwilligen) Kontakterfahrung, wie bei Verkehrskontrollen oder polizeilichen Durchsuchungen.

Aber auch mediale Verarbeitungen polizeilicher Arbeit, die in einer größeren räumlichen und zumeist auch zeitlichen Distanz zum Geschehen liegen, bilden einen Zugang zu Wissen über die Polizei. Dazu zählen Berichterstattungen über z. B. kleinere Alltäglichkeiten der Polizeiarbeit oder Polizeiberichte in den Tageszeitungen selbst, ebenso wie auch die teils live begleiteten Großeinsätze (Castor-Transporte oder der G20) oder auch sogenannte lebensnahe Reportagen, die ein realistisches Bild der Polizeiarbeit liefern sollen.

Dazu kommt die populäre Verarbeitung polizeilicher Arbeit in Filmen, Krimis, Büchern oder auch Dokusoaps. Während Filme, Fernsehkrimis und Bücher in der Regel in ihrer Fiktion erkennbar sind, suggerieren besonders Dokusoaps, ein realistisches Bild über die Aufregungen und Banalitäten des Polizeiberufs zu bieten und der morbiden Faszination der interessierten Öffentlichkeit einen Einblick in die Abgründe der täglichen Polizeiarbeit zu geben. Unabhängig von der (beabsichtigten) Uneindeutigkeit dieser gescripteten polizeilichen Darstellung, folgt diese Art der Wissensproduktion über Polizei erzählerischen Gestaltungselementen, die mehr eine Geschichte über Polizei erzählt, als dass sie Wissen über reale Polizeiarbeit produziert.

Wissen über Polizei aus der Polizei

Das Wissen, das aus der Polizei nach außen getragen wird, wird vorwiegend verwaltet und kontrolliert durch die Arbeit der Öffentlichkeitsstellen der Polizei und ist durch unterschiedliche Perspektiven und Interessen überformt und dient bspw. der Personalwerbung der Polizei. Die Öffentlichkeitsarbeit der Polizei geht dabei in zwei Richtungen: Zum einen richtet sie sich nach innen an die eigenen Mitglieder, zum anderen nach außen an verschiedene polizeiexterne Akteure: die gesellschaftliche Öffentlichkeit, das Innenministerium oder auch spezifische Organisationen.

Nach innen werden täglich Meldungen und Ereignisse ausgewertet, je nach Priorität verteilt und ins Intranet der Polizei eingespeist. Dort werden ebenfalls neue Gesetze oder interne Richtlinien veröffentlicht und Informationen über die öffentliche Rezeption polizeilicher Arbeit vermittelt. Die nach außen gerichtete Öffentlichkeitsarbeit sortiert polizeiliche Meldungen in presse- oder öffentlichkeitsrelevantes Material und dient der öffentlichen Selbstdarstellung.[3] Die Polizei kontrolliert so nicht nur, welches intern produzierte Material wie und wann an eine Öffentlichkeit kommuniziert wird, sondern erzeugt auch sinnstiftende Narrationen, die besonders der Konstruktion von Sicherheit und Unsicherheit dienen; denn „am Ende müssen stimmige Geschichten erzählt werden, wer warum vor was mit welchen Mitteln geschützt werden muss.“[4]

Eine ähnliche Funktion haben auch die in den letzten Jahren vermehrt aufgetauchten Social-Media-Accounts der Polizei. Bundesweit betreiben nach Recherchen des NDR die Polizeibehörden 333 Profile, davon 159 offizielle Twitter-Accounts, 138 Profile bei Facebook, 25 bei Instagram, 10 bei Youtube und einen bei Snapchat (Polizei Berlin).[5] Zu verstehen sind diese Profile dabei nicht allein als Öffentlichkeitsarbeit oder Werbung. Vielmehr sind sie Strategien des Social Community Policing – also der Verlagerung polizeilicher Arbeit in den digitalen Raum – abseits von nicht sichtbaren Ermittlungen wie die Kriminalpolizei sie beispielsweise im Hinblick auf die „Cyberkriminalität“ durchführt.

Welchen breiten gesellschaftlichen und politischen Einfluss diese Art der Kommunikation der Polizei haben kann, wurde bei der Analyse der Social Media-Tätigkeiten der Hamburger Polizei während des G20 offenbar. Dort wurde deutlich, dass besonders in Eskalationsphasen die Polizei auch online eine zentrale Stellung einnimmt und zeitweise zum wichtigsten Bezugspunkt von Medien und anderen Twitter-Nutzer*innen wird. Damit greift sie auch aktiv in die politische Deutung der Ereignisse ein, indem sie zugleich Beteiligte im Konfliktgeschehen ist.[6]

Diejenigen, an die sich Narrationen richten, müssen diese jedoch auch glauben, damit diese wirksam werden. In einem Alltag, der durchdrungen ist mit Diskursen und Praktiken von Überwachung und Kontrolle, gelingt dies häufig besonders deshalb so gut, weil polizeiliche Narrationen eingebettet sind in Sicherheitsdiskurse, in denen die Polizei als Problemlöserin erscheint. Dies tut sie auch deshalb, weil sie sich selbst als eine Institution mit Expertenwissen über Sicherheit inszeniert und ein Produktions- und Deutungsmonopol für die Expertise über diese für sich beansprucht.

Damit erfüllen sie die Kriterien von Inszenierungen von Expertenwissen, wie sie Ronald Hitzler aufgestellt hat.[7] Dies beinhaltet auch, dass sie die Deutung über einen Wissensbestand beanspruchen, der Nicht-Expert*innen nicht ohne weiteres zugänglich ist, gesellschaftlich aber relevant ist und entsprechend Nachfrage erhält. Damit werden auch einzelne Beamt*innen zu einer formal definierten Personengruppe, die verbindlich über unterschiedlichste Sicherheitsereignisse entscheiden kann. Zur Glaubhaftmachung dieser Expertenposition gehört auch das Bekunden von objektiven Kriterien in der Produktion dieses Sonderwissens.[8]

Einblicke in die polizeiliche Wissensproduktion

Formalisierung und die Erzeugung bürokratischen Materials sind wesentliche Techniken, polizeilich produziertes Wissen als objektiv und professionell zu bekunden. Einheitlichkeit durch bürokratische Formulare, die Verwendung formalistischer Sprache sowie die Verbürgung für die Regelhaftigkeit polizeilichen Handelns sind Teile der polizeilichen Wissensproduktion, die Unabhängigkeit und Neutralität in der Beurteilung sozialer Situationen gewährleisten sollen. Wissen jedoch existiert nicht unabhängig von Kontexten, sondern ist gleichfalls Teil von Deutungs- und Produktionsprozessen, in denen es sozial hergestellt wird. So ist auch die Produktion von Wissen innerhalb der Polizei Gemeinschaftsarbeit.

Anders als z. B. in Krimis inszeniert, ist ein Ermittlungsergebnis zumeist nicht der kreativen Einzelleistung eine*r Kommissar*in zu verdanken, sondern das Ergebnis kollektiver Entscheidungen der beteiligten Beamt*innen. Dabei müssen die Beamt*innen nicht einmal von den Ent­scheidungen, die sie treffen, überzeugt sein, sondern sie treffen sie u. a., weil sie von Kolleg*innen als richtig erachtet werden.[9] Besonders in uneindeutigen Situationen spielen dabei auch interne Machtkonstellationen und andere soziale Dynamiken eine große Rolle.

Die Bearbeitung von polizeirelevanten Ereignissen geschieht dabei zwar aufgrund komplexer Entscheidungen, nicht aber beliebig. Organisational entwickelte und u. a. durch die Ausbildung vermittelte Routinen in der Bearbeitung von Ereignissen, die in den polizeilichen Aufgabenbereich fallen, helfen bei deren systematischer Abarbeitung. Kommt es zu einem polizeirelevanten Geschehen – beispielsweise einem Unfall als Folge einer Verfolgungsfahrt –, finden verschiedene routinierte Bearbeitungsschritte statt, die es ermöglichen, ein dynamisches Geschehen, bei dem die Beamt*innen zumeist nicht anwesend waren, möglichst akkurat und genau auf Papier festzuhalten und damit zu konservieren.

Dies beginnt mit der Absperrung der Unfallstelle, durch die der öffentliche Raum (le­gi­timiert durch die sichtbaren polizeilichen Insignien) als ein polizeilicher markiert wird, in dem sich das Alltagsgeschehen unterzuordnen hat. Dies geschieht nicht immer unhinterfragt, vielmehr muss der Ort situativ erobert und der gesellschaftlichen Verfügbarkeit zumindest zum Teil entzogen werden. Narrativ verdichtet findet man diesen Vorgang in der nicht selten von Polizist*innen gemachten Aussage: „Es gibt hier nichts zu sehen. Gehen Sie weiter.“ Sie richtet sich an unbeteiligte Beobachter*innen und markiert auch eine Wissenshoheit der Polizei über das Geschehen innerhalb dieses Raums.

Anschließend wird der Unfallhergang rekonstruiert und der Vorfall „beweissicher“ aufgenommen. Nun werden konkrete Praktiken einer Wissensproduktion beobachtbar. Zuerst „nimmt“ die Polizei „den Unfall auf“, d. h. Dinge in unmittelbarer Nähe, im oder um das Auto werden angesehen, angefasst, vermessen, gegebenenfalls fotografiert und in Dokumenten festgehalten. Im Auto des Verdächtigen befindliche Akten und Papiere werden durchgesehen, Beschreibungen von Ort und Umgebung, Verhalten von Beteiligten und vieles mehr schriftlich festgehalten. Aus Gegenständen werden Beweise, sie werden beschrieben, klassifiziert und dokumentiert, ein „bürokratischer Repräsentant“ wird erschaffen.[10]

Nach diesen Tätigkeiten muss nun der Unfallhergang möglichst akkurat und wahrheitsgetreu in Formulare eingepasst und verschriftlicht werden. Dadurch wird polizeiliches Material erzeugt, das durch Transformation des Vergänglichen ins Beständige eine bürokratische Anschlussfähigkeit gewährleisten soll. Die Erzählung wird auf die Passung in die passenden Kategorien auf dem Formular geprüft und entsprechend eingefügt, wodurch die Beamt*innen eine Übersetzerfunk­tion zwischen Erzählung und Formular einnehmen. Dabei finden auch Verkürzungen und Verdichtungen statt, die den polizeilichen Arbeitsalltag erleichtern sollen und einer schnelleren Abarbeitung polizeilicher Einsätze dienen können.

Diese Dinge können schief gehen und zu Verwirrungen und falschen Annahmen führen. Das beginnt bereits mit der Einsatzleitzentrale, in der Notrufe entgegengenommen und die berichteten Informationen verdichtet und verkürzt in Form einer Einsatzbezeichnung an die Streifenwagen weitergegeben werden.[11] So stellt sich ein von Funker*innen durchgegebener Einsatzanlass zu einer Massenschlägerei mit Steine werfenden Menschen vor Ort als eine sehr harmlose Situation mehrerer Menschen auf einer Baustelle heraus, die künstlerisch tätig waren und aus herumliegendem Holz ein Schiff gebaut haben – rückübersetzt in die bürokratische Sprache taucht dieses Ereignis dann als ‚Grober Unfug‘ in der Einsatzdokumentation auf. Diese Protokolle sind daher keine tatsächlichen Repräsentanten einer Wirklichkeit, sondern „als Produkt der interaktiven Leistungen“[12] der Beamt*innen zu verstehen, in der soziale Tatsachen ausdifferenziert, geordnet und in bürokratisch passende Formen gegossen werden.

Auch die Produktion von Wissen in Form von ausführlichen Einsatzberichten findet in Einbindung unterschiedlichster Personen statt, beispielsweise durch Abgleich des Geschriebenen mit Streifenkolleg*in­nen, durch Nachfragen bestimmter Probleme bei unbeteiligten Kolleg*in­nen auf der Wache oder durch die reguläre Durchsicht der Einsatzbeschreibungen durch die diensthabenden Vorgesetzten. Jacobsen hat dabei herausgestellt, dass die Beamt*innen vom Wahrheitsgehalt der auf dem Einsatznachweis dokumentierten Inhalte nicht uneingeschränkt überzeugt sein müssen, sondern es wichtiger ist, dass dieser Wahrheitsgehalt in der polizeilichen Praxis sozial akzeptiert ist.[13]

Die Inszenierung von Sonderwissen

Die Polizei versteht es, sich als Akteurin zur präsentieren, die durch formale und bürokratische Techniken besonderes objektives und neutrales Wissen produziert. Dies macht ihren Status als Expert*innen besonders im Hinblick auf sicherheitsrelevante Ereignisse glaubhaft. Durch weitere Inszenierungsleistungen wie die staatliche Legitimation durch legitimier­te Embleme und Symbole oder auch durch eine unpersönliche bürokratische Sprache[14] erscheinen sie nicht nur als Personen mit einer besonderen Kompetenz, sondern lassen es auch als sozial plausibel erscheinen, dass sie kompetente und anerkannte Expert*innen für diese Wissensbereiche sind. Dazu gehört auch die organisationale Schließung, die einen Zugang zu den Wissensbeständen, aber auch zu den Konstruktionen dieses Wissens begrenzt hält.

Zugleich lässt sich eine durchaus aktive Kommunikationsstrategie der Polizei (über beispielsweise die sozialen Medien) beobachten – was jedoch kommuniziert wird, wird sortiert und kontrolliert nach außen gegeben. Dies führt auch dazu, dass das meiste, was man im Alltag über die Polizei weiß, auf dem basiert, was die Polizei nach außen trägt: dem Gesagten, dem Gezeigten und dem Präsentierten. Und auch wenn diese Inszenierungen nicht immer mit den Wahrnehmungen der Bürger*innen d‘accord gehen, bilden sie einen hegemonialen Deutungsrahmen polizeilichen Handelns.

Innerhalb dessen verfügen Polizist*innen über eine Deutungsmacht und eine Deutungshoheit über soziale Situationen, auf die sie sich u. a. aufgrund ihres kommunizierten Mehr-Wissens beziehen. Zugleich verfügen sie auch über ein Produktionsmonopol auf dieses Mehr-Wissen, bekunden objektive Kriterien des Erstellens und Beurteilens dieses Wissens und weisen so das Wissen anderer ex negativo zurück. Dabei besteht zwar eine Korrelation zwischen einer Legitimation über Wissen und einer Kompetenz über Wissen, nicht aber eine Kausalität. Durch die weitgehend unhinterfragte Position als Experteninstitution, deren Expertise zugleich in vielfältigen Alltagssituationen (z. B. hinsichtlich einer potenziellen Gefahrensituation bei Versammlungen) relevant ist, sind polizeiliche Einschätzungen und die daran anknüpfende Maßnahmen einer Kritik schwer zugänglich. Während in der Wissenschaft die Transparenz und Nachvollziehbarkeit im Arbeiten Grundlage guter wissenschaftlicher Praxis ist, liegt der Erkenntnisweg, der zu polizeilichen Expertisen führt, weitestgehend im Dunkeln.

Ein ernsthafter Diskurs darüber, dass auch polizeiliche Expertisen Konstruktionen von Wirklichkeit innerhalb eines bestimmten Settings sind und daher einer fundierten Kritik zugänglich sein müssen, fehlt bislang.

[1]    Bittner, E.: Florence Nightingale in pursuit of Willie Sutton: a theory of the police, in: Newburn, T. (Hg.): Policing. Key Readings, Cullompton 2005, S. 150-172
[2]    ausführlich dazu bspw. Ullrich, P.: Researching Police in/under Protest. ipb working paper 01-2018, Berlin 2018: https://depositonce.tu-berlin.de//handle/11303/7522 oder Reichertz, J.: Empirisch-Wissenssoziologische Polizeiforschung in Deutschland, in: Lange, H.J. (Hg.): Die Polizei der Gesellschaft, Wiesbaden 2008, S. 413–426
[3]    vgl. Jacobsen, A.: Die gesellschaftliche Wirklichkeit der Polizei. Eine empirische Untersuchung zur Rationalität polizeilichen Handelns, Bielefeld 2001
[4]    Dollinger, B.; Schmidt-Semisch, H. (Hg.): Sicherer Alltag? Politiken und Mechanismen der Sicherheitskonstruktion im Alltag, Wiesbaden 2016, S. 58
[5]    NDR: zapp v. 5.9.2018, online: www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/Polizei-betreibt-ueber-330-Social-Media-Profile,polizei5110.html
[6]    Institut für Protest- und Bewegungsforschung u.a. (Hg.): Eskalation. Dynamiken der Gewalt im Kontext der G20-Proteste in Hamburg 2017,  Forschungsbericht Berlin; Hamburg 2018, S. 66 ff., online: https://g20.protestinstitut.eu/wp-content/uploads/ 2018/09/Eskalation_Hamburg2017.pdf
[7]    vgl. Hitzler, R.: Wissen und Wesen des Experten. Eine Annäherungsversuch, in: Hitzler, R.; Honer, A.; Meader, C. (Hg.): Expertenwissen. Die institutionalisierte Kompetenz zur Konstruktion von Wirklichkeit, Opladen, 1994, S. 13- 31
[8]    ebd.
[9]    vgl. Jacobsen a.a.O. (Fn. 3)
[10]  Doering, H.; Hirschauer, S.: Die Biographie der Dinge. Eine Ethnographie musealer Re­präsentation, in: Hirschauer, S.; Amann, K. (Hg.): Die Befremdung der eigenen Kultur. Zur ethnographischen Herausforderung soziologischer Empirie, Frankfurt/M 1997, S. 276
[11]  Beispiele wären hier die Abkürzung VU für Verkehrsunfall, PIW für Person im Wasser oder RGG für Raub gegenwärtig. So wird der Anruf einer Person, die gerade auf dem Weg nach Hamburg ist, sich aber nicht sicher ist, ob sie die Kerzen in ihrer Wohnung ausgemacht hat, im Einsatzgrund verkürzt als HE also einem Hilfeersuchen wiedergegeben. Erzählerische Verdichtung erfährt der Einsatz dann auf den später folgenden ausführlicheren Einsatzformularen.
[12]  Jacobsen a.a.O. (Fn. 3), S. 46
[13]  ebd.
[14]  vgl. zur Sprache in der Polizei auch Schöne, M.: Pierre Bourdieu und das Feld Polizei: Ein besonderer Fall des Möglichen, Frankfurt/M. 2011

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